Mittelschwaebische Nachrichten
Damit das Vieh nicht hungert
Landwirtschaftsministerium beschließt wegen Futterknappheit eine Ausnahmeregel
Günzburg/Krumbach Wegen der anhaltenden Trockenheit haben viele landwirtschaftliche Betriebe mit Futterknappheit zu kämpfen. Deshalb gibt das bayerische Landwirtschaftsministerium folgende Ausnahmeregelung bekannt: Ab sofort dürfen im gesamten Freistaat alle Brachflächen, einschließlich derer, die als ökologische Vorrangfläche ausgewiesen wurden, zur Futtergewinnung genutzt werden. Dies teilt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) mit.
Auf ökologische Vorrangflächen, die mit Zwischenfrüchten ausgewiesen wurden (ÖVF-ZWF), ist nach aktuellem Informationsstand ebenfalls eine Futternutzung im Herbst vorgesehen.
Eine solche Nutzung dieser Flächen ist vorab beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu melden. Dies wird voraussichtlich ab Anfang September über ein Online-Verfahren möglich sein. Eine tatsächliche Futternutzung jener ökologischen Vorrangflächen mit Zwischenfrüchten ist aber erst nach Bekanntgabe der Erlaubnis durch das Ministerium möglich. Nach dem Kenntnisstand des AELF Krumbach wird das voraussichtlich erst Ende September erfolgen.
Es wird betont, dass alle anderen Anforderungen an eine Fläche der Kategorie ÖVF-ZWF weiterhin unverändert einzuhalten sind. Dazu zählt zum Beispiel eine Saatgutmischung aus mindestens zwei Arten, dabei darf der Gräser- bzw. Samenanteil der Hauptart maximal 60 Prozent betragen. Auch der Einsatz von mineralischen N-Düngemitteln ist nicht zulässig.
Weitere Informationen sind auch unter www.aelf-kr.bayern.de im Internet erhältlich und bei Andrea Sobczyk unter der Telefonnummer 08282/9007-22.
Saatgutmischung aus mindestens zwei Arten