Mittelschwaebische Nachrichten
Asyl – aber richtig!
Wie kompliziert die Gemengelage beim Thema Asyl ist, kann man bereits an den unterschiedlichen Akteuren und Zuständigkeiten festmachen: Im Landkreis Günzburg leben 368 Personen, die sich aktuell im Asylverfahren befinden und für die die Ausländerbehörde am Landratsamt zuständig ist. Die Hauptherkunftsländer der Schutzsuchenden sind Nigeria, Irak, Aserbaidschan, Äthiopien, Eritrea, Iran, Pakistan, Syrien, Afghanistan, die Russische Föderation und die Türkei.
Ungefähr 60 Personen leben im Landkreis, für die ebenfalls die Ausländerbehörde zuständig ist. Diese Menschen sind vollziehbar ausreisepflichtig. Sie stammen hauptsächlich aus Nigeria und Pakistan. Daneben leben im Landkreis noch gut 800 Personen, denen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein Schutzstatus zugesprochen wurde. Hauptherkunftsländer sind Syrien, Eritrea und Afghanistan.
Wer nun die Zahlen zusammenrechnet und glaubt, dass so um die 1230 Menschen im Landkreis leben, die asylberechtigt sind, Flüchtlingsschutz oder subsidiären Schutz genießen, abgeschoben werden können oder geduldet werden, weil es ein nationales Abschiebeverbot gibt, der irrt. Der Personenkreis im Kreis Günzburg ist größer, da die Zentrale Ausländerbehörde Schwaben, die an der Bezirksregierung in Augsburg angedockt ist, die Zuständigkeit für Menschen aus dem Senegal, den Maghreb-Staaten (Tunesien, Marokko, Algerien), der Ukraine und dem Westbalkan hat. Außerdem behandelt sie Fälle der abgelehnten und der abschiebbaren Asylbewerber aus Afghanistan.
Im Grundgesetz steht sinngemäß, dass Deutschland ein republikanischer, demokratischer und sozialer Rechtsstaat ist (Artikel 28, Absatz 1). Um die Rechte des Individuums gegenüber dem Staat zu gewährleisten, sind manchmal komplizierte Verfahrenswege nötig, die zu Lasten der Transparenz gehen. Und: Diese Wege können alle beschreiten – auch wenn wir bei manchen Personen große Zweifel haben, ob sie Gutes im Schilde führen. Doch ein Gefühl ist noch kein Beweis.
Die Kompliziertheit sollte allerdings nicht noch durch eine allzu große Verwaltungsbürokratie mit der Folge einer unübersichtlichen Zersplitterung der Zuständigkeiten verstärkt werden, wie zu Beginn bereits dargestellt worden ist.
Wer nachweislich und nach Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten nicht in Deutschland bleiben darf, muss dieses Land auch wieder verlassen – am besten freiwillig, notfalls mit staatlichem Nachdruck. Wer das Grundgesetz mit Füßen tritt, als Straftäter oder Gefährder unter dem Deckmäntelchen des Flüchtlings den Wolf im Schafspelz gibt, hat hier nichts verloren. Das durchzusetzen, ist Teil einer wehrhaften Demokratie.
Es gilt allerdings auch: Wer sich wie im Fall des pakistanischen Ehepaares aus Günzburg, über das wir diese Woche berichtet haben, hier integriert hat, wer in einem Mangelberuf arbeitet oder arbeiten will, wer sich um die Sprache des Landes bemüht und sich engagiert, der bereichert unsere Gesellschaft. Warum sollten solche Menschen auch als Kennzeichen eines humanitären Landes nicht Teil eines modernen Einwanderungsgesetzes werden?