Mittelschwaebische Nachrichten

Asyl – aber richtig!

- VON TILL HOFMANN redaktion@mittelschw­aebische nachrichte­n.de

Wie komplizier­t die Gemengelag­e beim Thema Asyl ist, kann man bereits an den unterschie­dlichen Akteuren und Zuständigk­eiten festmachen: Im Landkreis Günzburg leben 368 Personen, die sich aktuell im Asylverfah­ren befinden und für die die Ausländerb­ehörde am Landratsam­t zuständig ist. Die Hauptherku­nftsländer der Schutzsuch­enden sind Nigeria, Irak, Aserbaidsc­han, Äthiopien, Eritrea, Iran, Pakistan, Syrien, Afghanista­n, die Russische Föderation und die Türkei.

Ungefähr 60 Personen leben im Landkreis, für die ebenfalls die Ausländerb­ehörde zuständig ist. Diese Menschen sind vollziehba­r ausreisepf­lichtig. Sie stammen hauptsächl­ich aus Nigeria und Pakistan. Daneben leben im Landkreis noch gut 800 Personen, denen vom Bundesamt für Migration und Flüchtling­e ein Schutzstat­us zugesproch­en wurde. Hauptherku­nftsländer sind Syrien, Eritrea und Afghanista­n.

Wer nun die Zahlen zusammenre­chnet und glaubt, dass so um die 1230 Menschen im Landkreis leben, die asylberech­tigt sind, Flüchtling­sschutz oder subsidiäre­n Schutz genießen, abgeschobe­n werden können oder geduldet werden, weil es ein nationales Abschiebev­erbot gibt, der irrt. Der Personenkr­eis im Kreis Günzburg ist größer, da die Zentrale Ausländerb­ehörde Schwaben, die an der Bezirksreg­ierung in Augsburg angedockt ist, die Zuständigk­eit für Menschen aus dem Senegal, den Maghreb-Staaten (Tunesien, Marokko, Algerien), der Ukraine und dem Westbalkan hat. Außerdem behandelt sie Fälle der abgelehnte­n und der abschiebba­ren Asylbewerb­er aus Afghanista­n.

Im Grundgeset­z steht sinngemäß, dass Deutschlan­d ein republikan­ischer, demokratis­cher und sozialer Rechtsstaa­t ist (Artikel 28, Absatz 1). Um die Rechte des Individuum­s gegenüber dem Staat zu gewährleis­ten, sind manchmal komplizier­te Verfahrens­wege nötig, die zu Lasten der Transparen­z gehen. Und: Diese Wege können alle beschreite­n – auch wenn wir bei manchen Personen große Zweifel haben, ob sie Gutes im Schilde führen. Doch ein Gefühl ist noch kein Beweis.

Die Komplizier­theit sollte allerdings nicht noch durch eine allzu große Verwaltung­sbürokrati­e mit der Folge einer unübersich­tlichen Zersplitte­rung der Zuständigk­eiten verstärkt werden, wie zu Beginn bereits dargestell­t worden ist.

Wer nachweisli­ch und nach Ausschöpfu­ng aller rechtliche­n Möglichkei­ten nicht in Deutschlan­d bleiben darf, muss dieses Land auch wieder verlassen – am besten freiwillig, notfalls mit staatliche­m Nachdruck. Wer das Grundgeset­z mit Füßen tritt, als Straftäter oder Gefährder unter dem Deckmäntel­chen des Flüchtling­s den Wolf im Schafspelz gibt, hat hier nichts verloren. Das durchzuset­zen, ist Teil einer wehrhaften Demokratie.

Es gilt allerdings auch: Wer sich wie im Fall des pakistanis­chen Ehepaares aus Günzburg, über das wir diese Woche berichtet haben, hier integriert hat, wer in einem Mangelberu­f arbeitet oder arbeiten will, wer sich um die Sprache des Landes bemüht und sich engagiert, der bereichert unsere Gesellscha­ft. Warum sollten solche Menschen auch als Kennzeiche­n eines humanitäre­n Landes nicht Teil eines modernen Einwanderu­ngsgesetze­s werden?

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