Mittelschwaebische Nachrichten
Verletzter Bub bei Motocross: Welche Regeln gelten hier?
Am vergangenen Wochenende verletzte sich ein Siebenjähriger bei einer Motocrossfahrt. Welche Regeln für das Hobby gelten und wie es zu Verletzungen kommen kann
Das Kind wurde in Wiesenbach verletzt und kam mit einem Helikopter in eine Klinik. Ein Gespräch über die Sicherheit.
Wiesenbach Hobbys können gefährlich sein – und manchmal zu einem Unfall führen. Einem siebenjährigen Bub brachte sein Hobby am vergangenen Samstag eine Verletzung samt Helikopterflug in ein Krankenhaus ein. Auf der Motocrossstrecke des MSC Wiesenbach kam er von der Strecke ab, schanzte über einen Zaun und stürzte neben die Strecke. Trotz seiner Schutzausrüstung brach er sich ein Schlüsselbein. Hauptkommissar Josef Donderer von der Polizeiinspektion Krumbach war vor Ort, um den Unfall aufzunehmen: „Die Verletzung war nicht gefährlich, der Junge war die ganze Zeit über voll ansprechbar und wird auch keine bleibenden Schäden davontragen.“Dennoch hatte ihn am Samstag ein Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus gebracht – zur Sicherheit, wie Donderer sagt.
Auf der Motocrossstrecke in Wiesenbach sind Kinder ab einem Alter von sechs Jahren unterwegs. Ihre Fahrten sind spektakulär. Auf kleinen Maschinen springen sie über Hügel und legen sich in die Kurven. Ein Hobby mit Risiken, immerhin fordert es volle Aufmerksamkeit und gute Koordination – Fähigkeiten, die nicht jedes Kind mitbringt. Die kleinsten Maschinen des Vereins, mit 50 Kubikzentimetern Hubraum, kommen auf Geschwindigkeiten von annähernd 60 Stundenkilometern, sagt der Vereinsvorsitzende Anton Sieber. Ja nach Alter und Können dürfen die Kinder im Lauf der Zeit mit größeren Motocrossrädern fahren – mit entweder 65 oder 85 Kubikzentimetern. Die finale Kategorie ist dann „open“, also mehr als 125 Kubikzentimeter. „Es kann sein, dass ein 15-Jähriger schon gut mit einer 250er Maschine zurechtkommt“, sagt Sieber.
Der Bub, der am Samstag gestürzt war, fuhr auf der kleinsten des Vereins. Sieber zufolge war ein Fahrfehler der Grund für den Unfall. Bei einem Sprung über einen Hügel geriet der Siebenjährige zu sehr in Rückenlage und gab dadurch unfreiwillig Gas – wodurch es ihn aus der Strecke geworfen hat. „Wenn sich ein Kind verletzt, rufen wir den Krankenwagen. Die Polizei kommt dann auch zu uns“, erklärt der Vorsitzende.
Zu kleineren Blessuren kann es bei diesem Hobby schnell kommen. Allerdings sind die Kinder in Schutzausrüstung unterwegs, samt Brustpanzer und Nackenschutz. „Dieses Hobby ist für Kinder weniger gefährlich als Handballspielen“, sagt Sieber. Betreut würden die Nachwuchsfahrer von lizenzierten Trainern, die sicherstellen, dass die Kinder dem Fahren gewachsen sind. Mindestvoraussetzung sei, dass die Kinder Fahrradfahren können.
Bei einigen Anbietern können Kinder noch früher auf ein MotoMaschine crossrad steigen – teilweise schon ab einem Alter von vier Jahren. Veranstalter bieten Kurz-Kurse für die Kleinen an, bei denen sie schon nach wenigen Stunden eigenständig fahren dürfen. Laut ADAC ist so etwas aber nur bei Trainingsfahrten möglich. Rennveranstaltungen finden hingegen nach den Vorgaben des Deutschen Motorsport Bunds (DMSB) statt. Diese Vorgaben beinhalten, dass Kinder mindestens sechs Jahre alt sein müssen und sie ihr Fahren auf 50 KubikzentimeterMaschinen beginnen. Auch die Schutzausrüstung ist fest vorgeschrieben. Der entscheidende Faktor bei der Sicherheit ist allerdings das Kind selbst. Der ADAC empfiehlt daher, dass Eltern in Absprache mit Trainern die Fähigkeiten des Kindes einschätzen, damit es nicht mit der Situation überfordert ist. Denn eine gewisse körperliche und geistige Voraussetzung ist Pflicht.