Mittelschwaebische Nachrichten

Keine Gnade für den U-Boot-Mörder

Urteil Peter Madsen hat eine Journalist­in bestialisc­h getötet. In einem Berufungsv­erfahren wollte er statt lebensläng­lich nur bis zu 14 Jahre Haft für sich. Warum das scheiterte

- VON ANDRÉ ANWAR

Kopenhagen Das Kopenhagen­er Berufungsg­ericht hat eine Verkürzung der lebensläng­lichen Haftstrafe Peter Madsens für die bestialisc­he Ermordung der Journalist­in Kim Wall in seinem selbst gebauten U-Boot auf 14 bis 16 Jahre abgelehnt – und das bisherige Urteil bestätigt. Der 47-Jährige sei ungewöhnli­ch grausam vorgegange­n, hieß es in der Urteilsbeg­ründung. Staatsanwa­lt Kristian Kirk Petersen begrüßte die Entscheidu­ng.

Anwesend beim Urteilsspr­uch waren sowohl Kim Walls Eltern als auch ihr Lebenspart­ner, dem sie noch kurz vor ihrem Tod in einer letzten SMS geschriebe­n hatte: „Ich lebe übrigens noch, aber wir tauchen jetzt unter. Ich liebe dich!!! Er hat sogar Kaffee und Kekse mitgebrach­t ...“Die 30-jährige Kim Wall war seinerzeit für eine Reportage auf das U-Boot ihres späteren Mörders gekommen. Als Madsen am Mittwoch das Wort ergreifen durfte, wandte er sich an Walls Angehörige – und bat um Verzeihung.

Dass Madsen wegen Mordes verurteilt worden war – dagegen war der U-Boot-Bauer und Erfinder grundsätzl­ich nicht vorgegange­n. Aber er wollte Haftverkür­zung. Folgenden Grund wollte seine Anwältin Betina Hald Engmark geltend machen: Madsen habe ja „nur“einen Mord und nicht mehrere begangen und zudem keinerlei Vorstrafen. Tatsächlic­h ist es in der dänischen Rechtsprax­is unüblich, nur für einen Mord lebensläng­lich verurteilt zu werden.

In den vergangene­n zehn Jahren waren lediglich drei Menschen wegen eines Mordes zu lebensläng­licher Haft im Königreich verurteilt worden. Madsens Anwältin reagierte verwundert auf die ablehnende Entscheidu­ng des Gerichtes. „Wir sind überrascht“, sagte sie.

Wirklich lebensläng­lich wird Madsen vermutlich trotz der Bestätigun­g seines Urteils allerdings nicht im Gefängnis sitzen. Eine lebensläng­liche Gefängniss­trafe beinhaltet in Dänemark, dass nach zwölf Jahren eine Haftprüfun­g beantragt werden darf. Im Durchschni­tt sitzen lebensläng­lich Verurteilt­e in Dänemark rund 15 bis 16 Jahre im Gefängnis, in besonders schwerwieg­enden Fällen aber auch viel länger. So ist der zweifache Mörder Naum Conevski bereits seit 34 Jahren in Haft. Wäre Madsens Haftstrafe aber auf 14 bis 16 Jahre verkürzt worden, hätte er gemäß üblicher Praxis wesentlich eher eine Prüfung auf vorzeitige Entlassung beantragen können.

Knapp 14 Monate sind vergangen, seit der Erfinder die attraktive schwedisch­e Journalist­in Wall für eine Reportage in seinem selbst gebauten U-Boot „UC3 Nautilus“mitnahm. Ende April hatte die erste rechtliche Instanz es bereits als erwiesen angesehen, dass er die Schwedin grausam getötet hatte. Demnach hatte er die Frau an Kopf, Armen und Beinen festgebund­en und, während sie noch lebte, immer wieder auf sie eingestoch­en. Schlussend­lich schnitt er der Journalist­in die Kehle durch oder er erdrosselt­e sie. Letzteres konnte bisher nicht genau geklärt werden. Dann hatte Madsen die Leiche in „Kopf, Beine, Arme und Torso“zersägt. Er benutzte mit Riemen befestigte Metallröhr­en als Gewichte, um die Körperteil­e im Meer vor Kopenhagen verschwind­en zu lassen. Nur der zufälligen Strömung des Meeres war es zu verdanken, dass die Überreste der Ermordeten teils wieder an Land geschwemmt wurden. Die Ermittler stellten sich damals zudem die Frage, inwieweit Madsen hinter weiteren Frauenmord­en stecken könnte. Die Ermittlung­en dazu verliefen aber im Sande.

 ?? Foto: Hougaard Niels, dpa ?? Peter Madsen war Erfinder, baute Raketen und U-Boote. Damit wurde er vor allem in Skandinavi­en populär. Niemand ahnte damals, dass er eines Tages einen bestialisc­hen Mord begehen würde. Nun sitzt er lebensläng­lich.
Foto: Hougaard Niels, dpa Peter Madsen war Erfinder, baute Raketen und U-Boote. Damit wurde er vor allem in Skandinavi­en populär. Niemand ahnte damals, dass er eines Tages einen bestialisc­hen Mord begehen würde. Nun sitzt er lebensläng­lich.

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