Mittelschwaebische Nachrichten
Was Kindern bei Verstopfung hilft
Neigen Kinder zu Verstopfung, sollten ihre Eltern ihnen wenig Bananen, Weißbrot, Kuchen und Süßigkeiten geben. „Diese Sachen stopfen“, warnt Apothekerin Maria Romahn aus Zeitz im Apothekenmagazin Baby und Familie. Stattdessen sollten Kinder „ausreichend trinken, vorzugsweise Mineralwasser und ungesüßte Tees, sich viel bewegen, reichlich Gemüse, Obst und Vollkornprodukte essen“. Von Verstopfung spricht man laut Romahn bei Kindern, wenn sie zweimal oder seltener Stuhlgang pro Woche haben, wenn der Stuhl hart und trocken ist, das Entleeren schmerzhaft oder trotz Drangs nicht möglich ist. Eine der häufigsten Ursachen sind – wie bei Erwachsenen – Ernährungsfehler: Der Darm bekommt nicht ausreichend Ballaststoffe und Flüssigkeit. Auch Änderungen der Umgebung, des Tagesablaufs und Stress können die Verdauung stören. Leidet ein Kind an Verstopfung, gebe es zudem die Möglichkeit, ihm „Milchzucker ins Essen sowie Laktulosesirup oder Macrogol als Medikament“zu geben, erklärt die Apothekerin. „Es dauert bis zu einem Tag, bis das wirkt.“Schneller, binnen 30 bis 90 Minuten, wirken Miniklistiere oder Zäpfchen mit Glycerol oder Sorbitol. Je nach Alter gibt es verschiedene Dosierungen. Bei Schmerzen oder einer lang anhaltenden Verstopfung sollte ein Arzt aufgesucht werden. (AZ) Früher war Waltraut Huber (Name von der Redaktion geändert) Stammwählerin. Denn: „Wählen ist eine Bürgerpflicht!“– davon ist sie bis heute überzeugt. Sie ist eine von 240000 Menschen in Bayern, die nach Angaben der Deutschen Alzheimer Gesellschaft mit einer Demenzdiagnose leben. Nach der UNBehindertenrechtskonvention dürfen diese vom Wahlrecht eigentlich nicht ausgeschlossen werden. Menschen mit Demenz ist, wie auch anderen Menschen mit Behinderungen, der Zugang zu Wahlinformationen „barrierefrei“bereitzustellen. Man muss ihnen Hilfen bei der Erfüllung ihres Willens gewähren und eine geheime Stimmabgabe in einem Wahllokal oder per Briefwahl kostenlos ermöglichen. Barrierefrei bedeutet außerdem, Informationen in einer verständlichen Sprache zu bekommen, unterstützt durch die notwendigen Hilfsmittel wie Hörgerät oder Sehhilfe und gegebenenfalls durch eine Assistenz – unter Einhaltung des Wahlgeheimnisses.
Doch dies ist in Bayern, wie auch in den meisten anderen Bundesländern, nicht für alle Menschen Realität. Wer aufgrund eines richterlichen Beschlusses einen gesetzlichen Betreuer „zur Besorgung aller Angelegenheiten“an seine Seite gestellt bekommen hat, ist nach dem bayrischen Landes- und Kommunalwahlgesetz und gemäß Paragraf 13 des Bundeswahlgesetzes „regelhaft“vom Wahlrecht ausgeschlossen, wie es heißt.
Nach einer vom Bundessozialministerium in Auftrag gegebenen Studie zum Wahlrechtsausschluss aus dem Jahr 2016 sind im Freistaat immerhin 19700 Bürger vom Wahlrechtsausschluss betroffen, 16400 davon mit einer Behinderung. Weitere sind aufgrund einer Schuldunfähigkeit nach dem Strafgesetzbuch ohne Wahlrecht.
Nur in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sind pauschale Wahlrechtsausschlüsse bislang abgeschafft. Demenzbetroffene erfahren dort seit 2016 keine Einschränkungen mehr. Wird der Wunsch, sein Recht in Anspruch zu nehmen, von einem Menschen mit Demenz nicht geäußert (was natürlich bei dieser Krankheit schnell der Fall sein kann), lässt er sein Wahlrecht dort einfach ruhen.
Da die Stimmabgabe ein höchst persönliches Recht ist, das selbst durch eine Vollmacht oder einen Betreuer nicht auf eine andere Person übertragen werden darf, würde der Eingriff in eine Wahlentscheidung durch Angehörige, Betreuer oder Pflegekräfte eine Wahlmanipulation und damit eine Straftat bedeuten, die mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden kann.
Zeigt ein Mensch mit Demenz hingegen, dass er wählen und Hilfe bei der Stimmabgabe möchte, sollte ihm diese unter Wahrung des Wahlgeheimnisses nicht verwehrt werden. Hilfestellung kann dabei das Anreichen eines Stiftes und das Vorlesen des Wahlzettels sein. Ein Mangel an geistigen Fähigkeiten oder an einer Fähigkeit zur Willensäußerung reiche nicht, um das Wahlrecht zu entziehen, so Bärbel Schönhof, Juristin und Vizepräsidentin der Deutschen Alzheimer Gesellschaft. Demenzerkrankungen zeigen sich vielfältig in Typus und Schweregrad und können Menschen jeden Alters treffen.
Pauschale Wahlrechtsausschlüsse berücksichtigen nicht, dass Menschen mit Demenz eine heterogene Gruppe sind. Selbst wenn es im jeweiligen Betreuungsverfahren einen Mehraufwand bedeuten kann: Die bayrische Behindertenbeauftragte Irmgard Badura fordert zu Einzelfallprüfungen und damit zur Abschaffung pauschaler Wahlrechtsausschlüsse bei umfassender Betreuung auf, da dies immer auch einen schweren Eingriff in die Grundrechte des Einzelnen bedeute.
Untermauert sind ihre Forderungen sowohl durch Artikel 3 des Grundgesetzes (Gleichheit vor dem Gesetz) und Artikel 38 (Allgemeinheit der Wahl). Als auch durch die UN-Behindertenrechtskonvention, welche Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen ebenso im Wahlrecht ausschließt.
Bayern ist mit 204 Wahlrechtsausschlüssen auf 100 000 Einwohner Schlusslicht in der Umsetzung verbriefter Behindertenrechte. Verschiedene Gesetzesinitiativen zur Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse durch die bayrische SPDLandtagsfraktion in 2014 und heuer durch die bayrischen Grünen scheiterten jeweils am Widerstand der CSU.
Diese beruft sich auf eine derzeit noch ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes auf Bundesebene. Auch die Stimme von Irmgard Badura verhallte bislang.
Waltraut Huber nähte früher Kleider. Heute vergisst sie es, wenn man sie nicht daran erinnert. Die deutsche Geschichte sitzt dagegen tief in ihrem Bewusstsein: Ihre Stimme abzugeben, ist für sie nach wie vor eine Bürgerpflicht. Für sie macht es einen Unterschied, ob sie noch die Wahlfreiheit hat, an der Wahl teilzunehmen, oder nicht. Oder ob man ihr dieses elementare, staatsbürgerliche Recht durch einen richterlichen Beschluss entzieht. Was bei ihr zum Glück nicht der Fall ist. Wählen zu dürfen, ist für sie immer noch ein Teil ihrer unantastbaren Menschenwürde.