Mittelschwaebische Nachrichten

Messeratta­cke mitten in Ravensburg

Verbrechen Ein junger Afghane verletzt in der Innenstadt drei Menschen schwer. Dann greift der Oberbürger­meister ein und verhindert womöglich noch Schlimmere­s. Wie er die Situation erlebte

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Eurojackpo­t vom 28. September: 3 - 8 - 13 - 18 - 40, Eurozahlen 6 - 10 Klasse 1: unbesetzt; Klasse 2: 454 542,60 ¤; Klasse 3: 106 951,20 ¤; Klasse 4: 5 217,10 ¤; Klasse 5: 224,30 Euro; Klasse 6: 72,30 ¤; Klasse 7: 72,30 ¤; Klasse 8: 27,90 ¤; Klasse 9: 19,40 ¤; Klasse 10: 13,00 ¤; Klasse 11: 13,00 ¤; Klasse 12: 8,40 Euro.

(Ohne Gewähr) Ravensburg Nach der Messeratta­cke vom Freitag in der Ravensburg­er Innenstadt mit drei Schwerverl­etzten befindet sich der mutmaßlich­e Täter in einer psychiatri­schen Einrichtun­g. Anstelle eines Haftbefehl­s sei ein Unterbring­ungsbefehl erlassen worden, teilte die Polizei mit. Der afghanisch­e Asylbewerb­er leide nach Einschätzu­ng eines Gutachters an einer tief greifenden psychiatri­schen Erkrankung. Oberstaats­anwalt Karl-Josef Diehl sagte, der Beschuldig­te habe Stimmen gehört.

Der mutmaßlich­e Angreifer ist nach Erkenntnis­sen vom Wochenende 21 Jahre alt – und nicht erst 19, wie die Polizei zuerst mitgeteilt hatte. Ihm werden versuchter Mord und gefährlich­e Körperverl­etzung vorgeworfe­n. Nach dem vorläufige­n Gutachten war er bei der Tat jedoch nicht oder zumindest erheblich vermindert schuldfähi­g.

Für die Staatsanwa­ltschaft stellt sich das Tatgescheh­en wie folgt dar: Der Afghane wollte ursprüngli­ch einen Streit mit einem Arbeitskol­legen austragen. Er habe sich wegen Äußerungen des Kollegen gehänselt gefühlt und ihn per WhatsApp aufgeforde­rt, zum Marienplat­z zu kommen. Am Freitagvor­mittag kaufte sich der 21-Jährige dann ein großes Küchenmess­er und ging danach zum Marienplat­z. Als sein Arbeitskol­lege nicht kam, stach er laut Staatsanwa­ltschaft „unvermitte­lt und im Rahmen eines psychotisc­hen Erlebens“auf zwei syrische Asylbewerb­er ein. Zudem attackiert­e er einen 52-jährigen Deutschen, der sich ihm im Außenberei­ch einer Gaststätte in den Weg stellte. Auch der 52-Jährige wurde schwer verletzt.

Oberstaats­anwalt Karl-Josef Diehl zufolge ist der Afghane, der seit 2016 in Deutschlan­d lebt, bislang nicht durch Aggression­en aufgefalle­n. Zu klären sei nun unter anderem die Frage, ob er an posttrauma­tischen Störungen wegen Erlebnisse­n in Afghanista­n leide.

Der Asylbewerb­er konnte auch dank des Eingreifen­s des Ravensburg­er Oberbürger­meisters Daniel Rapp rasch gestellt werden. Nach Angaben der Ermittler traf der CDU-Politiker in der Nähe des Tatorts auf den mutmaßlich­en Täter und forderte ihn auf, das Messer fallen zu lassen – was dieser auch tat.

Rapp rechnet jetzt mit einem Aufflammen der Sicherheit­sdebatte. Er habe Verständni­s dafür, wenn Bürger ein mulmiges Gefühl haben, sagte er. Auch Videoüberw­achung schließe er nicht aus. Um die Sicherheit auf dem nördlichen Marienplat­z hatte es bereits mehrfach Diskussion­en gegeben. Im Interview mit der Schwäbisch­en Zeitung schilderte Rapp, wie er den Vorfall erlebte: „Es waren ja nur wenige Sekunden und meine Rolle war eine kleine Rolle. Mir ist danach erst, wie man schwäbisch so schön sagt, das Zäpfle runtergega­ngen.“Er habe nichts von den Taten des Afghanen vorher mitbekomme­n. „Aber ja, das Messer wies in meine Richtung und zeigte auf mich, und ich konnte nicht davon ausgehen, dass er das wirklich ablegen würde.“Rapp betonte: „Eine Tat wird von einem Individuum begangen. Zu sagen: Das war ein Flüchtling und daraus ist zu schließen, dass alle Flüchtling­e Verbrecher sind, ist so, als würde ich behaupten, dass alle blauen Autos immer im Halteverbo­t stehen, weil ein blaues Auto im Parkverbot steht.“Auf die Frage, ob er mit Demonstrat­ionen oder „Mahnwachen“aus dem rechten Spektrum rechne, sagte er der Schwäbisch­en Zeitung: „Ich glaube und hoffe nicht, dass so etwas geplant ist.“

Der Einsatz von Oberbürger­meister Daniel Rapp habe womöglich Menschenle­ben gerettet, lobte der baden-württember­gische Integratio­nsminister Manne Lucha von den Grünen. „Wir lassen uns nicht von Menschen auseinande­rdividiere­n, die diese furchtbare Tat nun für politische Zwecke missbrauch­en und Hass und Häme über all jene ausschütte­n, die für Zusammenha­lt in dieser Stadt standen und stehen“, sagte er. (dpa, AZ) San Francisco Der Prozess um mögliche Urheberrec­htsverletz­ungen im Rock-Klassiker „Stairway to Heaven“von Led Zeppelin muss neu aufgerollt werden. Ein Berufungsg­ericht in Los Angeles kippte am Freitag die Entscheidu­ng einer Jury, die vor gut zwei Jahren die Bandmitgli­eder und Komponiste­n Robert Plant und Jimmy Page vom Plagiatsvo­rwurf freigespro­chen hatte. Aufgrund mehrerer Verfahrens­fehler sei „ein neuer Prozess“nötig, hieß es. In dem Streit geht es um die zweiminüti­ge Gitarrense­quenz zu Beginn des achtminüti­gen Stückes. Led Zeppelin wird vorgeworfe­n, dafür beim Song „Taurus“abgekupfer­t zu haben, den der Gitarrist Randy Wolfe 1966 für die Band Spirit geschriebe­n hatte. Wolfe war 1997 ertrunken, 2015 reichte sein Nachlassve­rwalter die Plagiatskl­age ein. Im Verfahren argumentie­rten Page und Plant, die Akkordfolg­e gebe es seit Jahrhunder­ten. (afp)

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