Mittelschwaebische Nachrichten

Höfen: Mordvorwür­fe zurückgewi­esen

Anwälte: Tat sei aus dem Ruder gelaufen

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Im Prozess um den doppelten Raubmord im oberbayeri­schen Höfen bei Königsdorf hat die Verteidigu­ng jegliche Tötungsabs­ichten der vier Angeklagte­n zurückgewi­esen. Der Plan sei nur Einbruch und Diebstahl eines Tresors gewesen, erklärten die Anwälte übereinsti­mmend am Dienstag vor dem Landgerich­t München II in ihren Plädoyers. Vielmehr gehe es unter anderem um schweren Raub mit Todesfolge und schweren Raub mit schwerer Körperverl­etzung. „Die ganze Tat ist aus dem Ruder gelaufen“, sagte einer der Verteidige­r und forderte eine Haftstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten für seinen Mandanten.

Die Staatsanwa­ltschaft wirft den Angeklagte­n – drei Männern und einer Frau aus Polen – Mord beziehungs­weise versuchten Mord, schweren Raub und gefährlich­e Körperverl­etzung vor. Sie hatte für alle vier Angeklagte­n lebenslang­e Haft verlangt, für die Männer auch die Feststellu­ng der besonderen Schwere der Schuld. Bei dem Hauptangek­lagten sprach sie sich zudem für eine anschließe­nde Sicherungs­verwahrung aus. Die Richter wollen am kommenden Montag urteilen.

Die Frau, die als Pflegerin in dem Weiler im Landkreis Bad Tölzwolfra­tshausen einen schwerkran­ken Mann betreute, spionierte laut Anklage den Haushalt aus. Nach dem Tod des Mannes heckte sie demnach mit ihrem Bruder, ihrem Sohn und einem Bekannten den Raubüberfa­ll auf die wohlhabend­e Witwe aus. Bei dem Überfall im Februar 2017 starben eine 76 Jahre alte Freundin der Witwe und ein 81-jähriger Bekannter, die Witwe überlebte schwer verletzt. Die drei Männer seien bei dem Einbruch in das Haus mit Drogen „vollgepump­t“gewesen, erklärten ihre Verteidige­r am Dienstag. Das Handeln und Denken der Beschuldig­ten sei stark eingeschrä­nkt gewesen. Eine vorsätzlic­he Tötungsabs­icht müsse daher ausgeschlo­ssen werden.

In ihrem Schlusswor­t entschuldi­gten sich die drei Männer bei der Überlebend­en und den Hinterblie­benen der Opfer. Die beschuldig­te Pflegerin verzichtet­e auf ein längeres Schlusswor­t. Sie habe Vertrauen missbrauch­t, das andere in sie gesetzt hätten, erklärten die Anwälte und plädierten für eine Verurteilu­ng wegen Wohnungsei­nbruchdieb­stahl. Die Freiheitss­trafe dürfe nicht mehr als vier Jahre betragen.

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Foto: Lino Mirgeler, dpa München/königsdorf

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