Mittelschwaebische Nachrichten
Ärger über ein ungepflegtes Grundstück
Gemeinderat Auf der jüngsten Sitzung ging es in Balzhausen unter anderem darum, ob die Gemeinde Balzhausen einschreiten kann, wenn Grundstück und Haus nicht gepflegt werden
Balzhausen Bei der jüngsten Sitzung des Gemeinderates meldete sich beim Punkt „Verschiedenes“Gremiumsmitglied Wolfgang Neu zu Wort und berichtete von einem untragbaren Zustand eines mit einem Einfamilienhaus samt Garage bebauten Grundstücks in Balzhausen. „Bei mir hat sich eine besorgte Bürgerin, die in unmittelbarer Nähe des Grundstückes wohnt, über die unhaltbaren Zustände beklagt“, sagte er. Der große Garten werde seit vielen Jahren nicht mehr gemäht und sei inzwischen total verfilzt. Dadurch biete er Mäusen und Ratten und allerhand anderem Ungeziefer einen Lebensraum. Das Getier halte sich aber nicht nur auf dem Areal auf, sondern wechsle auch auf andere Grundstücke. Auch das leer stehende Haus sei heruntergekommen, sagte Neu. Am Westgiebel hätten sich schon etliche Ortsrandplatten gelöst. Bei einem Sturm könne es passieren, dass weitere fortgeweht werden und auf der Straße landen. „Kann die Gemeinde nicht einschreiten, um das Übel beseitigen zu lassen“, war die Frage von Wolfgang Neu. Wenn unbebaute Bauplätze nicht gepflegt würden, ermahne die Kommune die Besitzer doch auch, dies zu tun. Bürgermeister Daniel Mayer konnte die Klage der Bürgerin nachvollziehen. „Uns sind hier leider die Hände gebunden, da es sich um ein bebautes Privatgrundstück handelt und die Besitzer können dieses gestalten, wie sie wollen. So lange die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet ist, haben wir keine Möglichkeit hier einzugreifen“, sagte Mayer. Er werde mit den Besitzern Kontakt aufnehmen, ob etwas dabei herauskomme, könne er nicht sagen.
● Keine Einwände Als Nachbargemeinde von Aichen wurde Balzhausen um eine Stellungnahme über das Aufstellungsverfahren für die Einbeziehungsund Ergänzungssatzung „Westlicher Ortsrand Ortsteil Obergessertshausen“zum Vorentwurf gebeten. Der Bürgermeister war der Meinung, dass diese Vorhaben die Belange von Balzhausen nicht berühren und deshalb keine Einwände erhoben werden. Dies sahen die übrigen sieben Gemeinderäte genauso.
● Änderung beschlossen Bereits 2015 wurde für die erste Änderung des Bebauungsplanes (BBP) „Straßäcker“ein Aufstellungsbeschluss gefasst und bekannt gegeben. Durch die Herausnahme des Baugebietes „Lehlestraße“haben sich Voraussetzungen und Kontingente für die Firma Staudacher etwas verschoben. Diese hat der Balzhauser Architekt Gerhard Glogger inzwischen in den BBP eingearbeitet und erläuterte sie nun dem Gemeinderat. Zudem wurde das Emissions-Gutachten überarbeitet und festgesetzt. Westlich der St.-Leonhard-Straße sei alles beim Alten geblieben. Einstimmig stimmten die Räte für den neuen Vorentwurf und die Aufhebung des Vorentwurfs aus dem Jahre 2015. Nun werden die Träger Öffentlicher Belange angeschrieben und der Vorentwurf bei der VG ausgehängt.
● Behinderungen Klaus Langhans bemängelte, dass die Fahrbahn zum Wertstoffhof und Grüngut-Sammelstelle in schlechtem Zustand sei. Der Bürgermeister sagte Abhilfe zu. Christian Haugg monierte die Behinderung durch einen stark auf die Fahrbahn hängenden Walnussbaum in der westlichen Zufahrt zur Lußstraße. Mit einem größeren Fahrzeug gebe es kaum noch ein Durchkommen. Hier müsse man mit dem Besitzer sprechen, entgegnete Mayer.