Mittelschwaebische Nachrichten
Streit um Opas Grabstein im Freizeitpark
Besitzer der Anlage wurde verurteilt
Kitzingen Mit echten Grabsteinen wollte der Besitzer eines Freizeitparks in Unterfranken für Gruseleffekte sorgen. Doch der Spaß hörte auf, als eine Schülerin vor dem Geisterhaus den Grabstein ihres Großvaters entdeckte. Der FreizeitparkBetreiber musste sich deshalb vor dem Amtsgericht Kitzingen verantworten. Der Vorwurf: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Der Prozess endete am Freitag mit einer Verwarnung und einer Geldbuße von 1200 Euro.
Das Aufstellen echter Grabsteine mit den lesbaren Namen von Verstorbenen vor dem „Horrorhaus“sei eine Zurschaustellung gewesen, sagte der Amtsrichter. Das gehe über ein kurzzeitiges Beleidigen hinaus. Der 34-Jährige habe zumindest in Kauf genommen, dass das den Angehörigen bitter aufstoßen könnte. Der Staatsanwalt hatte eine Geldstrafe von 6000 Euro gefordert, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.
Der Angeklagte entschuldigte sich bei der Witwe des Verstorbenen. Er habe weder Profit damit machen noch das Andenken eines Verstorbenen verunglimpfen wollen. „Wenn ich gewusst hätte, dass die Namen noch draufstehen, hätte ich sofort reagiert“, sagte der Familienvater. Anfang 2017 hatte er den kurz vor der Insolvenz stehenden Freizeitpark im Landkreis Kitzingen übernommen. Eine der etwa 90 Attraktionen darin ist das Horrorhaus. Dort stellte der Angeklagte zu Dekorationszwecken Grabsteine auf. Er hatte einen verwandten Steinmetz um alte Grabsteine gebeten. Dieser gab die Steine heraus, wies aber mehrfach darauf hin, dass die Inschriften noch entfernt werden müssen. Ein Mitarbeiter des Parks versäumte das schließlich, wie eine Kollegin von ihm aussagte. Nach der Winterpause wurde die Anlage eröffnet – und vor dem Horrorlazarett standen mindestens acht echte Grabsteine mit lesbaren Inschriften.