Mittelschwaebische Nachrichten
Worthülsen, die für eigene Zwecke missbraucht werden
Zu „Pfarrer Gürth verteidigt das Kirchenasyl“vom 10. Oktober:
So, so. Wenn man selbst keine sachlichen Argumente zu bieten hat wie Pfarrer Gürth, vermisst man nach seinen Aussagen eine sachliche Debatte. Aber der Reihe nach: Selbstverständlich demontieren Kirchengemeinden den Rechtsstaat, wenn Kirchenasyl gewährt wird, da es keinerlei juristische Grundlage für dieses gibt. Es stellt eben keine „Möglichkeit der legalen Entziehung von der Abschiebung“dar, sondern ist eindeutig illegal. Dass „allen einschlägigen Behörden von Anfang an der Aufenthaltsort der Flüchtlinge bekannt gewesen“(Zitate aus dem o. a. Artikel) sei, schafft noch lange nicht eine auch nur annähernd tragfähige Basis für beliebiges Privatrecht, das das staatliche Gewaltmonopol bewusst ignoriert und aushöhlt. Das soll also eine sachliche Debatte sein, die Herr Gürth anstrebt? Das im GG Art. 16 a garantierte individuelle Grundrecht auf Asyl wird nämlich allein von den zuständigen Behörden in Deutschland behandelt und ggf. juristisch überprüft. Das und nichts anderes versteht man unter den Begriffen „Gewaltenteilung, Rechtsstaatlichkeit und [...] Sozialstaat“. Für Herrn Gürth stellen sie leider lediglich beliebige Worthülsen dar, die für eigene Zwecke missbraucht werden.
Johannes Heindl, Günzburg