Mittelschwaebische Nachrichten
Fünf neue Bauplätze in Unterbleichen Gemeinderatssitzung
Deisenhauser Gremium beschließt Bebauungsplan für Lauseler Grund III
Deisenhausen In seiner jüngsten Sitzung beschloss der Gemeinderat Deisenhausen den Bebauungsplan „Lauseler Grund III“als Satzung. Damit stehen im Ortsteil Unterbleichen bald fünf neue Bauplätze zur Verfügung. In der öffentlichen Auslegung vom 20. August bis 21. September kamen von den Bürgern und von den Trägern öffentlicher Belange gegenüber der vorausgegangenen Auslegung Änderungswünsche für den Bebauungsplanentwurf.
Diplom-Geographin Daniela Saloustros vom Büro Kling Consultin Krumbach, fasste die wesentlichen Stellungnahmen zusammen, und kam mit dem Gemeinderat zu folgender Festlegung: die Gemeinde bleibt bei dem Standort am südöstlichen Ortsrand von Unterbleichen, auch wenn dafür gute Ackerflächen verwendet werden müssen. Innerorts stehen leider keine ausreichenden Areale zur Verfügung, mit denen die große Nachfrage nach Bauland befriedigt werden könnte. Dass für die Gemeinde das Schlagwort „Ressourcen sparen“kein Fremdwort ist und sie es mit der vorrangigen Entwicklung des Innenbereichs vor dem Außenbereich ernst meint, hat sie bereits bewiesen, als sie durch den Kauf von Hofstellen in Oberbleichen und einer Einbeziehungssatzung am südlichen Ortsrand von Deisenhausen insgesamt Bauplätze innerorts geschaffen hat.
Auf Anregung des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach wird in dem Bebauungsplan noch aufgenommen, dass neben zeitweiligem Lärm auch Geruchsund Staubbelästigung von den umliegenden landwirtschaftlichen Flächen nicht ausgeschlossen werden können. Bedenken bezüglich von Immissionen aus der nahe gelegenen Parkplatznutzung sowie der Kreisstraße GZ 6 und der Bundesstraße 16 wird entgegnet, dass das neue Baugebiet nicht näher an diese neuralgischen Punkte herankomme als die anderen Baugebiete im Umfeld. Darüber hinaus wurde angemerkt, dass die Emissionsrichtwerte für allgemeine Wohngebiete gemäß der Sportanlagen-Lärmschutzverordnung zwischenzeitlich für die abendliche Ruhezeit und mittägliche Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen um fünf Dezibel angehoben wurden, sodass mehr Sportlärm zu diesen Betriebszeiten auf umgebende schützenswerte Nutzungen einwirken darf.
Die Untere Naturschutzbehörde sorgt sich, dass die Ortsrandeingrünung auf den Privatgrundstücken nur mangelhaft ausgeführt werde. Dem soll im Rahmen der Kaufverträge durch Bürgschaften die fachgerechte Anpflanzung der Ortsrandeingrünung begegnet werden. Gerne wird auch die Anregung die- Amtes angenommen, öffentliche Grünflächen extensiv zu nutzen und eine blumenreiche Ansaatmischung auszubringen.
Wie sieht es mit der Abwasseracht und Regenwasserbeseitigung aus? Das anfallende Niederschlagswasser soll mittels einer Trennkanalisation beseitigt werden. Im Zuge der Erschließungsplanung wird die Leisses tungsfähigkeit des Kanalsystems überprüft. Sollte diese bezüglich des Regenwasserkanals nicht gegeben sein, muss das dem neuen Baugebiet einzuleitende Regenwasser durch Rückhalt gedrosselt abgegeben werden.
Der Satzungsbeschluss, durch den der Bebauungsplan Rechtskraft erhält, wurde einstimmig gefasst. Der Bürgermeister verwies darauf, dass einer baldigen Bebauung nichts mehr im Wege stehen soll.
Wasser/Abwasser Der rechtzeitige Abschluss der Beitrags- und Gebührenkalkulation für Wasser und Abwasser ist bis zum anvisierten 1. November 2018 nicht mehr möglich. Durch den Bevorratungsbeschluss, der ein-stimmig gefasst wurde, ist es der Gemeinde möglich, die dann später beschlossene Beitragsund Gebührensatzung rückwirkend zum 1. November in Kraft zu setzen. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Beiträge und Gebühren für die Abwasserbeseitigung oder die Wasserversorgung steigen können.
Unter Verschiedenes folgte das Gremium dem Vorschlag von Bürgermeister Weiß, dem Wasserwirtschaftsamt Kempten Geld zum Weiterbau der Hochwasserschutzanlagen bei Ottobeuren zu leihen. Dessen Haushaltsmittel sind nämlich für heuer aufgebraucht, sodass die Bauarbeiten sonst eingestellt werden müssten.