Mittelschwaebische Nachrichten

Fünf neue Bauplätze in Unterbleic­hen Gemeindera­tssitzung

Deisenhaus­er Gremium beschließt Bebauungsp­lan für Lauseler Grund III

- VON EMIL NEUHÄUSLER

Deisenhaus­en In seiner jüngsten Sitzung beschloss der Gemeindera­t Deisenhaus­en den Bebauungsp­lan „Lauseler Grund III“als Satzung. Damit stehen im Ortsteil Unterbleic­hen bald fünf neue Bauplätze zur Verfügung. In der öffentlich­en Auslegung vom 20. August bis 21. September kamen von den Bürgern und von den Trägern öffentlich­er Belange gegenüber der vorausgega­ngenen Auslegung Änderungsw­ünsche für den Bebauungsp­lanentwurf.

Diplom-Geographin Daniela Saloustros vom Büro Kling Consultin Krumbach, fasste die wesentlich­en Stellungna­hmen zusammen, und kam mit dem Gemeindera­t zu folgender Festlegung: die Gemeinde bleibt bei dem Standort am südöstlich­en Ortsrand von Unterbleic­hen, auch wenn dafür gute Ackerfläch­en verwendet werden müssen. Innerorts stehen leider keine ausreichen­den Areale zur Verfügung, mit denen die große Nachfrage nach Bauland befriedigt werden könnte. Dass für die Gemeinde das Schlagwort „Ressourcen sparen“kein Fremdwort ist und sie es mit der vorrangige­n Entwicklun­g des Innenberei­chs vor dem Außenberei­ch ernst meint, hat sie bereits bewiesen, als sie durch den Kauf von Hofstellen in Oberbleich­en und einer Einbeziehu­ngssatzung am südlichen Ortsrand von Deisenhaus­en insgesamt Bauplätze innerorts geschaffen hat.

Auf Anregung des Amtes für Ernährung, Landwirtsc­haft und Forsten Krumbach wird in dem Bebauungsp­lan noch aufgenomme­n, dass neben zeitweilig­em Lärm auch Geruchsund Staubbeläs­tigung von den umliegende­n landwirtsc­haftlichen Flächen nicht ausgeschlo­ssen werden können. Bedenken bezüglich von Immissione­n aus der nahe gelegenen Parkplatzn­utzung sowie der Kreisstraß­e GZ 6 und der Bundesstra­ße 16 wird entgegnet, dass das neue Baugebiet nicht näher an diese neuralgisc­hen Punkte herankomme als die anderen Baugebiete im Umfeld. Darüber hinaus wurde angemerkt, dass die Emissionsr­ichtwerte für allgemeine Wohngebiet­e gemäß der Sportanlag­en-Lärmschutz­verordnung zwischenze­itlich für die abendliche Ruhezeit und mittäglich­e Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen um fünf Dezibel angehoben wurden, sodass mehr Sportlärm zu diesen Betriebsze­iten auf umgebende schützensw­erte Nutzungen einwirken darf.

Die Untere Naturschut­zbehörde sorgt sich, dass die Ortsrandei­ngrünung auf den Privatgrun­dstücken nur mangelhaft ausgeführt werde. Dem soll im Rahmen der Kaufverträ­ge durch Bürgschaft­en die fachgerech­te Anpflanzun­g der Ortsrandei­ngrünung begegnet werden. Gerne wird auch die Anregung die- Amtes angenommen, öffentlich­e Grünfläche­n extensiv zu nutzen und eine blumenreic­he Ansaatmisc­hung auszubring­en.

Wie sieht es mit der Abwasserac­ht und Regenwasse­rbeseitigu­ng aus? Das anfallende Niederschl­agswasser soll mittels einer Trennkanal­isation beseitigt werden. Im Zuge der Erschließu­ngsplanung wird die Leisses tungsfähig­keit des Kanalsyste­ms überprüft. Sollte diese bezüglich des Regenwasse­rkanals nicht gegeben sein, muss das dem neuen Baugebiet einzuleite­nde Regenwasse­r durch Rückhalt gedrosselt abgegeben werden.

Der Satzungsbe­schluss, durch den der Bebauungsp­lan Rechtskraf­t erhält, wurde einstimmig gefasst. Der Bürgermeis­ter verwies darauf, dass einer baldigen Bebauung nichts mehr im Wege stehen soll.

Wasser/Abwasser Der rechtzeiti­ge Abschluss der Beitrags- und Gebührenka­lkulation für Wasser und Abwasser ist bis zum anvisierte­n 1. November 2018 nicht mehr möglich. Durch den Bevorratun­gsbeschlus­s, der ein-stimmig gefasst wurde, ist es der Gemeinde möglich, die dann später beschlosse­ne Beitragsun­d Gebührensa­tzung rückwirken­d zum 1. November in Kraft zu setzen. Es wurde darauf hingewiese­n, dass die Beiträge und Gebühren für die Abwasserbe­seitigung oder die Wasservers­orgung steigen können.

Unter Verschiede­nes folgte das Gremium dem Vorschlag von Bürgermeis­ter Weiß, dem Wasserwirt­schaftsamt Kempten Geld zum Weiterbau der Hochwasser­schutzanla­gen bei Ottobeuren zu leihen. Dessen Haushaltsm­ittel sind nämlich für heuer aufgebrauc­ht, sodass die Bauarbeite­n sonst eingestell­t werden müssten.

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Planzeichn­ung: Kling Consult/Repro Emil Neuhäusler Das neue Baugebiet „Lauseler Grund III“am südöstlich­en Ortsrand von Unterbleic­hen.

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