Mittelschwaebische Nachrichten
Beate Merk droht ein Bußgeld
Rückzug Weil sich die CSU-Landtagsabgeordnete einer entscheidenden Abstimmung im Kreistag verweigerte, werden nun im Landratsamt mögliche Konsequenzen geprüft
Neu-Ulm Beate Merk verweigert sich einer wichtigen Abstimmung im Kreistag – das bewegt die Menschen. Der entsprechende Kommentar unserer Zeitung dazu wurde bereits von ungewöhnlich vielen im Internet angeklickt. Die Reaktionen fallen für die CSU-Landtagsabgeordnete nicht sehr schmeichelhaft aus. Ganz offiziell wird die Angelegenheit nun im Landratsamt juristisch aufgearbeitet, denn gemäß der bayerischen Landkreisordnung droht einem Politiker, der sich der Abstimmungspflicht entzieht, ein sogenanntes Ordnungsgeld.
Was war geschehen? Als der Kreistag am Freitag über seine offizielle Stellungnahme zum Nuxit abstimmen sollte, die von der Regierung von Schwaben angefordert worden war, stand Beate Merk demonstrativ auf. Sie hatte zuvor erklärt, sie halte die Sache für nicht entscheidungsreif. Da sie sich der Stimme aber nicht enthalten dürfe, gehe sie jetzt. Tatsächlich haben Kreisräte genauso wie Gemeinderäte nur die Möglichkeit, mit „Ja“oder „Nein“abzustimmen.
So scheibt es die bayerische Landkreisordnung im Artikel 42 vor. Dort heißt es wörtlich: „Die Kreisräte sind verpflichtet, an den Sitzungen und Abstimmungen teilzunehmen und die ihnen zugewiesenen Geschäfte zu übernehmen. Im Kreistag darf sich niemand der Stimme enthalten.“Gegen Kommunalpolitiker, „die sich dieser Verpflichtungen ohne genügende Entschuldigung entziehen, kann der Kreistag Ordnungsgeld bis zu 250 Euro im Einzelfall verhängen.“
Das wird nun untersucht, denn FW-Fraktionschef Kurt Baiker hatte noch während Merks Abgang seinem Unverständnis Luft gemacht. Er bat Landrat Thorsten Freudenberger zu überprüfen, ob dieses Verhalten rechtlich korrekt sei. Gegenüber unserer Redaktion sagte er: „Ich bin eigentlich baff, was da passiert ist.“Wenn solche Abgänge vor einer Abstimmung okay seien, dann werde er sich künftig auch so verhalten.
Der Vorgang hatte bei zahlreichen Kreisräten für Kopfschütteln gesorgt. Wie einer hinterher sagte, „waren wir alle fassungslos“. Hinterher sei nicht über die Drei-Stunden-Debatte zum Nuxit geredet worden, sondern nur über Merks demonstrativen Rückzug vor der Abstimmung, die auf Baikers Wunsch noch dazu namentlich erfolgen sollte. Der Abgang sei ein wissentlicher Verstoß gegen die Geschäftsordnung, so einer der Kreisräte. Wolfgang Ostermann (SPD), ein erfahrener Kommunalpolitiker sagt ganz offen: „So etwas habe ich noch nie erlebt, das war schon sehr erstaunlich“, und fügt ironisch an: „Jetzt habe ich wieder was dazugelernt.“
Deutlich drastischer fallen die Kommentare zur Berichterstattung unserer Redaktion bei Facebook aus. Da wird Beate Merk als „Meisterin der Polemik und ungehaltenen Versprechen“tituliert. Ein anderer schreibt: „Wie man es gewohnt ist von ihr, eine Frechheit einfach.“Ein Dritter empfiehlt: „Liebe Wähler, dann macht es doch beim nächsten Mal auch so, wenn die Beate Merk auf einem Wahlzettel steht: Schmeißt den Wahlzettel in die Urne, bevor ihr ein Kreuz macht ...“
Martin Leberl beurteilt die Dinge von Berufs wegen nüchterner, denn er leitet im Landratsamt den wichtigen Geschäftsbereich Zentrale Angelegenheiten. Es obliegt nun ihm, den Vorgang juristisch zu bewerten – keine einfache Geschichte, wie er sagt, denn zu der vergleichsweise einfachen Vorschrift in der Landkreisordnung gibt es schon mal fünf einschlägige Kommentierungen von Kommunalrechtsexperten, „die sich teilweise widersprechen“. Zudem müssten in der Sache auch noch Urteile und Aufsätze herangezogen werden, um sie entsprechend bewerten zu können. „Das ist sehr umfassend, aber das ist unser tägliches Brot“, so Leberl.
Er räumte ein, noch nicht zu wissen, was er über den Vorgang schreiben werde. Seine Bewertung des Vorgangs werden die Kreisräte schriftlich bekommen, aber das werde „noch ein paar Tage dauern“. Er will seine Sicht der Dinge als Anhang zum Protokoll der Freitagssitzung verschicken.
So viel deutete er bereits an: Es sei fraglich, ob die Angelegenheit so weltbewegend sei. Aber „das wird man sehen“.