Mittelschwaebische Nachrichten

Türkischer Journalist darf nun doch bleiben

Neue Aufenthalt­sgenehmigu­ng zugesagt

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Der türkische Journalist Adil Yigit darf nach Angaben der Hamburger Ausländerb­ehörde in Deutschlan­d bleiben. Der 60-Jährige erhalte eine neue Aufenthalt­sgenehmigu­ng aus humanitäre­n Gründen, sagte ein Sprecher der Ausländerb­ehörde am Montag. Ende September hatte es einen Eklat im Kanzleramt gegeben, weil Yigit bei einer Pressekonf­erenz mit dem türkischen Staatspräs­identen Recep Tayyip Erdogan ein T-Shirt für Pressefrei­heit getragen hatte und von Sicherheit­skräften aus dem Saal gebracht wurde. Aus rechtliche­n Gründen könne Yigit eine Aufenthalt­serlaubnis aus humanitäre­n Gründen nur erteilt werden, wenn eine Aufenthalt­sgenehmigu­ng aus anderen Gründen abgelehnt wird, sagte der Sprecher.

Yigit habe daher eine Abschiebev­erfügung erhalten, die aber nicht inkrafttre­ten werde. Dies steht so auch in der Verfügung. Der Journalist hatte seinen Abschiebun­gsbescheid am Montag öffentlich gemacht und politische Gründe für seine angebliche Abschiebun­g angeführt. Er betreibt die kritische türkische Onlineplat­tform Avrupa Postasi. Die Hamburger Ausländerb­ehörde begründete die Entscheidu­ng der angekündig­ten Abschiebun­g damit, dass Yigit nicht mit seinen deutschen Kindern zusammenle­be und seit Jahren Arbeitslos­engeld II beziehe. Die Beschäftig­ung als Journalist sei nicht hinreichen­d belegt. Damit würden die Gründe für seine bisherige Aufenthalt­sberechtig­ung wegfallen, sagte der Sprecher. Es sei Yigit allerdings deutlich gemacht worden, dass er Deutschlan­d nicht verlassen müsse. (epd)

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