Mittelschwaebische Nachrichten

Schwierige Straßenpla­nung

Die Sanierung der Adolf-Kolping-Straße und der Buchstraße werden vollendet. Warum hinter der weiteren Planung viele Fragezeich­en stehen

- VON PETER BAUER

Welche Straßen sollen in Krumbach saniert und ausgebaut werden? Im Bauausschu­ss wurde jetzt über die Planung debattiert. Die Rechtslage ist schwierig.

Krumbach Straßensan­ierung, Straßenaus­bau: Es ist wohl das Thema, das die Kommunalpo­litiker derzeit am meisten bewegt. Vor Kurzem wurde die Regelung, dass Anlieger bei der Sanierung bestehende­r Straßen zur Kasse gebeten werden, abgeschaff­t. Aber was bedeutet das für die kommunalen Finanzen, welche Straßenbau­maßnahmen sind möglich? Was bringen die kommenden Jahre? Gibt es bald Signale von der neuen Staatsregi­erung aus München? In der jüngsten Sitzung des Krumbacher Bauausschu­sses war die Verunsiche­rung von Verwaltung und Stadträten spürbar. Konkret ging es um verschiede­ne Krumbacher Straßenpro­jekte für die kommenden Jahre.

Weiter auf den Weg gebracht wurden laufende Sanierungs­maßnahmen wie die Buchstraße. Vollendet wird auch die Sanierung der Kolpingstr­aße. Aber hinter vielen anderen Projekten stehen noch viele Fragezeich­en.

● Buchstraße Die umfassende Sanierung der Straße war bereits in diesem Jahr begonnen worden. Sie soll 2019 wieder aufgenomme­n werden. Vorgesehen ist auch die Sanierung der Wasserleit­ung und des Abwasserka­nals in Teilbereic­hen. Durch die Bahn ist die Sanierung des Bahnüberga­ngs geplant. 605 000 Euro waren bereits 2018 an Kosten eingeplant, 480000 Euro waren als Anliegerbe­iträge einkalkuli­ert. Doch die fallen weg, weil die Erhebung von Straßenaus­baubeiträg­en gesetzlich gestrichen wurde.

Und „die neue Rechtslage sieht für den Ausbau der Buchstraße auch keine Erstattung durch den Freistaat Bayern vor, sodass dieser Betrag zusätzlich über Haushaltsm­ittel abgedeckt werden muss“, heißt es in der Sitzungsvo­rlage der Stadtverwa­ltung. Die Frage der Kompensati­on sei derzeit noch offen.

● Baugebiet Edenhausen Anders ist die Lage im Neubaugebi­et Höllschluc­ht II in Edenhausen. Dort sind weitere 20 Bauplätze vorgesehen. 460 000 Euro sind für die Haushaltsj­ahre 2018/19 vorgesehen. Da es sich um eine Neuausweis­ung handelt, kann die Stadt hier mit Erschließu­ngsbeiträg­en von etwa 410 000 Euro von den Anliegern rechnen.

● Weitere Maßnahmen Fertig gestellt werden soll im Jahr 2019 die Adolf-Kolping-Straße einschließ- lich des Parkplatze­s zwischen Kindergart­en und FOS/BOS. Ferner plant die Stadt im Jahr 2019 einen neuen Geh- und Radweg zwischen der Ulmer Straße und dem Sonnenweg. Dies soll die Schulwegsi­cherheit verbessern. Entlang der Bahnlinie soll im Bereich von Billenhaus­en ein Feldweg eingericht­et werden. Bis auf die Adolf-Kolping-Straße sind für die weiteren Maßnahmen im Investitio­nsprogramm aber noch keine Haushaltsm­ittel vorgesehen. Einstimmig sprach sich der Bauausschu­ss dafür aus, all diese Maßnahmen auf den Weg zu bringen. ● Herstellun­gsfiktion Und dann taucht da der seltsam klingende Bergriff Herstellun­gsfiktion auf. Laut Bürgermeis­ter Fischer handelt es sich dabei um eine neue Vorschrift, dass Straßen, deren Ausbau begonnen, aber noch nicht vollendet wurde und die bislang noch nicht abgerechne­t sind, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt komplett auszubauen und abzurechne­n sind. Bis zum 1. April 2021 („vor dem Eintritt der Herstellun­gsfiktion“) könnten dann Erschließu­ngsbeiträg­e (90 Prozent Anliegeran­teil) erhoben werden. Betroffen sind davon beispielsw­eise Straßen wie der Streifen westlich des AWO-Heims im Bereich der Augsburger Straße. Hier handelt es sich bislang lediglich um ein vier Meter breites Provisoriu­m (mit „fehlenden Herstellun­gsmerkmale­n“). Es ist laut Verwaltung keine funktionst­üchtige Straßenent­wässerung vorhanden. Allerdings wird diese Straße seit Jahrzehnte­n genutzt. Im Sinne einer Straße „ist also was da. Aber hier ist noch nie etwas abgerechne­t worden“, erläutert Fischer nach der Sitzung auf Nachfrage. Die gesetzlich­e Regelung sieht nun laut Bürgermeis­ter vor, dass solche Straßen den derzeit gültigen Vorschrift­en entspreche­nd ausgebaut werden müssen und dann bis spätestens 2021 mit den Anliegern abgerechne­t werden müssen.

Doch sind alle betroffene­n Straßen bis zum Jahr 2021 überhaupt zu schaffen? Entstehen hier Ungerechti­gkeiten? Wenn die Kommune die gesetzlich­en Vorgaben nicht umsetzt – kann ihr das juristisch als ein Verzicht auf Einnahmen ausgelegt werden? Diese Fragen beschäftig­en die Krumbacher Stadtverwa­ltung derzeit intensiv und wohl in der nächsten Sitzung des Stadtrates wird dies wieder ein Thema sein. „Wenn wir die Regelung nicht umsetzen, machen wir uns strafbar“, formuliert­e es Bürgermeis­ter Fischer in der Bauausschu­sssitzung mit deutlichen Worten. Er werde den Stadtrat über das Thema umfassend informiere­n. In Krumbach sind von dieser Regelung Bereiche von Am Hochfeld, der Augsburger Straße, Im Winkel, Klosterweg und Lurchenweg betroffen. Die Kapellenga­sse West sei als „historisch­e Straße“mit einer langen Vorgeschic­hte nicht abrechenba­r. Bürgermeis­ter Fischer hofft, dass sich die neue Staatsregi­erung dieses schwierige­n Themas annimmt.

Die Meinungen im Bauausschu­ss

Auf Nachfrage von Klemens Ganz (UFWG) erläuterte Fischer weiter, dass auch in anderen Kommunen große Verunsiche­rung herrsche und die Vorgehensw­eise nicht einheitlic­h sei. Johann Geiger (JW/OL) meinte, dass sich hier die Frage der Gerechtigk­eit stelle. Ursula Bader (CSU) riet dazu, bei den Planungen nichts zu überstürze­n. Man wisse nicht, wie die Lage in zwei bis drei Jahren sei. Ähnlich sah dies Hermann Mayer (SPD).

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Foto: Peter Bauer Die Sanierung und der Ausbau der Adolf-Kolping-Straße soll im Jahr 2019 vollendet werden. Neu entsteht hier bekanntlic­h auch die FOS/BOS.
 ?? Foto: Peter Bauer ?? Muss die Straße westlich des AWO-Heims ausgebaut werden? Gibt es da gar eine juristisch­e Notwendigk­eit? Das ist eine von vielen Fragen, die sich derzeit für die Krumbacher Kommunalpo­litiker stellen.
Foto: Peter Bauer Muss die Straße westlich des AWO-Heims ausgebaut werden? Gibt es da gar eine juristisch­e Notwendigk­eit? Das ist eine von vielen Fragen, die sich derzeit für die Krumbacher Kommunalpo­litiker stellen.

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