Mittelschwaebische Nachrichten
Schwierige Straßenplanung
Die Sanierung der Adolf-Kolping-Straße und der Buchstraße werden vollendet. Warum hinter der weiteren Planung viele Fragezeichen stehen
Welche Straßen sollen in Krumbach saniert und ausgebaut werden? Im Bauausschuss wurde jetzt über die Planung debattiert. Die Rechtslage ist schwierig.
Krumbach Straßensanierung, Straßenausbau: Es ist wohl das Thema, das die Kommunalpolitiker derzeit am meisten bewegt. Vor Kurzem wurde die Regelung, dass Anlieger bei der Sanierung bestehender Straßen zur Kasse gebeten werden, abgeschafft. Aber was bedeutet das für die kommunalen Finanzen, welche Straßenbaumaßnahmen sind möglich? Was bringen die kommenden Jahre? Gibt es bald Signale von der neuen Staatsregierung aus München? In der jüngsten Sitzung des Krumbacher Bauausschusses war die Verunsicherung von Verwaltung und Stadträten spürbar. Konkret ging es um verschiedene Krumbacher Straßenprojekte für die kommenden Jahre.
Weiter auf den Weg gebracht wurden laufende Sanierungsmaßnahmen wie die Buchstraße. Vollendet wird auch die Sanierung der Kolpingstraße. Aber hinter vielen anderen Projekten stehen noch viele Fragezeichen.
● Buchstraße Die umfassende Sanierung der Straße war bereits in diesem Jahr begonnen worden. Sie soll 2019 wieder aufgenommen werden. Vorgesehen ist auch die Sanierung der Wasserleitung und des Abwasserkanals in Teilbereichen. Durch die Bahn ist die Sanierung des Bahnübergangs geplant. 605 000 Euro waren bereits 2018 an Kosten eingeplant, 480000 Euro waren als Anliegerbeiträge einkalkuliert. Doch die fallen weg, weil die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen gesetzlich gestrichen wurde.
Und „die neue Rechtslage sieht für den Ausbau der Buchstraße auch keine Erstattung durch den Freistaat Bayern vor, sodass dieser Betrag zusätzlich über Haushaltsmittel abgedeckt werden muss“, heißt es in der Sitzungsvorlage der Stadtverwaltung. Die Frage der Kompensation sei derzeit noch offen.
● Baugebiet Edenhausen Anders ist die Lage im Neubaugebiet Höllschlucht II in Edenhausen. Dort sind weitere 20 Bauplätze vorgesehen. 460 000 Euro sind für die Haushaltsjahre 2018/19 vorgesehen. Da es sich um eine Neuausweisung handelt, kann die Stadt hier mit Erschließungsbeiträgen von etwa 410 000 Euro von den Anliegern rechnen.
● Weitere Maßnahmen Fertig gestellt werden soll im Jahr 2019 die Adolf-Kolping-Straße einschließ- lich des Parkplatzes zwischen Kindergarten und FOS/BOS. Ferner plant die Stadt im Jahr 2019 einen neuen Geh- und Radweg zwischen der Ulmer Straße und dem Sonnenweg. Dies soll die Schulwegsicherheit verbessern. Entlang der Bahnlinie soll im Bereich von Billenhausen ein Feldweg eingerichtet werden. Bis auf die Adolf-Kolping-Straße sind für die weiteren Maßnahmen im Investitionsprogramm aber noch keine Haushaltsmittel vorgesehen. Einstimmig sprach sich der Bauausschuss dafür aus, all diese Maßnahmen auf den Weg zu bringen. ● Herstellungsfiktion Und dann taucht da der seltsam klingende Bergriff Herstellungsfiktion auf. Laut Bürgermeister Fischer handelt es sich dabei um eine neue Vorschrift, dass Straßen, deren Ausbau begonnen, aber noch nicht vollendet wurde und die bislang noch nicht abgerechnet sind, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt komplett auszubauen und abzurechnen sind. Bis zum 1. April 2021 („vor dem Eintritt der Herstellungsfiktion“) könnten dann Erschließungsbeiträge (90 Prozent Anliegeranteil) erhoben werden. Betroffen sind davon beispielsweise Straßen wie der Streifen westlich des AWO-Heims im Bereich der Augsburger Straße. Hier handelt es sich bislang lediglich um ein vier Meter breites Provisorium (mit „fehlenden Herstellungsmerkmalen“). Es ist laut Verwaltung keine funktionstüchtige Straßenentwässerung vorhanden. Allerdings wird diese Straße seit Jahrzehnten genutzt. Im Sinne einer Straße „ist also was da. Aber hier ist noch nie etwas abgerechnet worden“, erläutert Fischer nach der Sitzung auf Nachfrage. Die gesetzliche Regelung sieht nun laut Bürgermeister vor, dass solche Straßen den derzeit gültigen Vorschriften entsprechend ausgebaut werden müssen und dann bis spätestens 2021 mit den Anliegern abgerechnet werden müssen.
Doch sind alle betroffenen Straßen bis zum Jahr 2021 überhaupt zu schaffen? Entstehen hier Ungerechtigkeiten? Wenn die Kommune die gesetzlichen Vorgaben nicht umsetzt – kann ihr das juristisch als ein Verzicht auf Einnahmen ausgelegt werden? Diese Fragen beschäftigen die Krumbacher Stadtverwaltung derzeit intensiv und wohl in der nächsten Sitzung des Stadtrates wird dies wieder ein Thema sein. „Wenn wir die Regelung nicht umsetzen, machen wir uns strafbar“, formulierte es Bürgermeister Fischer in der Bauausschusssitzung mit deutlichen Worten. Er werde den Stadtrat über das Thema umfassend informieren. In Krumbach sind von dieser Regelung Bereiche von Am Hochfeld, der Augsburger Straße, Im Winkel, Klosterweg und Lurchenweg betroffen. Die Kapellengasse West sei als „historische Straße“mit einer langen Vorgeschichte nicht abrechenbar. Bürgermeister Fischer hofft, dass sich die neue Staatsregierung dieses schwierigen Themas annimmt.
Die Meinungen im Bauausschuss
Auf Nachfrage von Klemens Ganz (UFWG) erläuterte Fischer weiter, dass auch in anderen Kommunen große Verunsicherung herrsche und die Vorgehensweise nicht einheitlich sei. Johann Geiger (JW/OL) meinte, dass sich hier die Frage der Gerechtigkeit stelle. Ursula Bader (CSU) riet dazu, bei den Planungen nichts zu überstürzen. Man wisse nicht, wie die Lage in zwei bis drei Jahren sei. Ähnlich sah dies Hermann Mayer (SPD).