Mittelschwaebische Nachrichten
Bürger werden entmündigt
Das Landratsamt Günzburg entmündigt die Bürger. Zumindest hat es sich beim Erörterungstermin zum Hochwasserrückhaltebecken in Burgau so verhalten. Keiner hätte etwas dagegen haben können, wenn Verhandlungsleiter Christian Zimmermann fragt, ob jemand nicht möchte, dass die Öffentlichkeit zugelassen wird – und jemand sagt, dass er das nicht will. Das wäre zu akzeptieren gewesen, so ist das Gesetz. Doch indem er das verweigert und die Möglichkeit, die das Gesetz gibt, ausschließt, bestimmt er über die Anwesenden, auch wenn er formell im Recht ist.
Zur Begründung schreibt er, dass das Gesetz davon ausgehe, dass die Beteiligten „in der Regel kein Interesse an einer generell öffentlichen Erörterung ihrer Angelegenheiten haben“. Das steht so nicht im Rechtstext, sagt auch die Regierung von Schwaben, es ist also nur eine Interpretation. Hat er vorab mit jedem gesprochen und ihn befragt? Was wäre gewesen, wenn jemand wollte, dass die Öffentlichkeit von Bedenken erfährt? Das Amt agiert so, wie man es leider gewohnt ist: Die Öffentlichkeit wird oberflächlich informiert, wenn alles vorbei ist – wenn denn überhaupt.
Es sei nur erinnert an die Pyrolyse. Erst als unsere Zeitung dazu recherchierte und anfragte, warum der Verkauf der Anlage in Burgau rückgängig gemacht worden war, gab es eine dürftige offizielle Erklärung, die viele Fragen offen ließ. Auch hier hätten sich die Bürger Informationen erwartet. Es ließ auch tief blicken, dass kein Vertreter des Verkäufers, also des Kreises, Anfang des Jahres zur Infoveranstaltung in Sachen Nachnutzung gekommen war. Man darf sich nun auch beim Hochwasserschutz fragen, was es zu verbergen gibt, wenn die Öffentlichkeit keinen Zutritt erhält. Dass sie beim Vortrag des Wasserwirtschaftsamts mit bekanntem Inhalt dabei sein darf, kann darüber nicht hinweg täuschen. Beim Termin geht es um das, was an Bedenken vorgebracht wird. Aber die sollen wohl nicht nach draußen dringen. Dass darauf hingewiesen wird, dass so gehandelt wird, um Verfahrensfehler zu vermeiden, spricht für sich – und noch mehr, dass die Unbefangenheit der Amtsträger geschützt werden solle. Sind sie befangen, wenn die Öffentlichkeit dabei ist? Misstrauen wird so befeuert, gerade gegenüber dem Landratsamt.