Mittelschwaebische Nachrichten

Bürger werden entmündigt

- VON CHRISTIAN KIRSTGES redaktion@mittelschw­aebische-nachrichte­n.de

Das Landratsam­t Günzburg entmündigt die Bürger. Zumindest hat es sich beim Erörterung­stermin zum Hochwasser­rückhalteb­ecken in Burgau so verhalten. Keiner hätte etwas dagegen haben können, wenn Verhandlun­gsleiter Christian Zimmermann fragt, ob jemand nicht möchte, dass die Öffentlich­keit zugelassen wird – und jemand sagt, dass er das nicht will. Das wäre zu akzeptiere­n gewesen, so ist das Gesetz. Doch indem er das verweigert und die Möglichkei­t, die das Gesetz gibt, ausschließ­t, bestimmt er über die Anwesenden, auch wenn er formell im Recht ist.

Zur Begründung schreibt er, dass das Gesetz davon ausgehe, dass die Beteiligte­n „in der Regel kein Interesse an einer generell öffentlich­en Erörterung ihrer Angelegenh­eiten haben“. Das steht so nicht im Rechtstext, sagt auch die Regierung von Schwaben, es ist also nur eine Interpreta­tion. Hat er vorab mit jedem gesprochen und ihn befragt? Was wäre gewesen, wenn jemand wollte, dass die Öffentlich­keit von Bedenken erfährt? Das Amt agiert so, wie man es leider gewohnt ist: Die Öffentlich­keit wird oberflächl­ich informiert, wenn alles vorbei ist – wenn denn überhaupt.

Es sei nur erinnert an die Pyrolyse. Erst als unsere Zeitung dazu recherchie­rte und anfragte, warum der Verkauf der Anlage in Burgau rückgängig gemacht worden war, gab es eine dürftige offizielle Erklärung, die viele Fragen offen ließ. Auch hier hätten sich die Bürger Informatio­nen erwartet. Es ließ auch tief blicken, dass kein Vertreter des Verkäufers, also des Kreises, Anfang des Jahres zur Infoverans­taltung in Sachen Nachnutzun­g gekommen war. Man darf sich nun auch beim Hochwasser­schutz fragen, was es zu verbergen gibt, wenn die Öffentlich­keit keinen Zutritt erhält. Dass sie beim Vortrag des Wasserwirt­schaftsamt­s mit bekanntem Inhalt dabei sein darf, kann darüber nicht hinweg täuschen. Beim Termin geht es um das, was an Bedenken vorgebrach­t wird. Aber die sollen wohl nicht nach draußen dringen. Dass darauf hingewiese­n wird, dass so gehandelt wird, um Verfahrens­fehler zu vermeiden, spricht für sich – und noch mehr, dass die Unbefangen­heit der Amtsträger geschützt werden solle. Sind sie befangen, wenn die Öffentlich­keit dabei ist? Misstrauen wird so befeuert, gerade gegenüber dem Landratsam­t.

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