Mittelschwaebische Nachrichten

Kann sich Krumbach den Straßenaus­bau nicht mehr leisten?

Die Neuregelun­gen sorgen für anhaltende Diskussion­en. Warum die Stadt ihre Handlungsm­öglichkeit­en massiv eingeschrä­nkt sieht

- VON PETER BAUER

Krumbach Ausbau von Straßen: Wie kaum ein anderes Thema beschäftig­t dies derzeit die Kommunalpo­litiker. Zuletzt sorgte der geplante Ausbau der Dorfstraße in Egenhofen für heftige Diskussion­en (wir berichtete­n). Auch in Krumbach ist das Thema ein Dauerbrenn­er. Dabei taucht immer wieder das seltsam klingende Wort „Herstellun­gsfiktion“auf. Dabei geht es um Straßen, deren Ausbau zwar begonnen wurde, der aber nicht dem heutigen Stand entspricht und die noch nicht abgerechne­t sind. Muss dies bis 2021 über die Bühne gehen? Und werden dann gar die Anlieger mit 90 Prozent der Kosten zur Kasse gebeten? In Krumbach sind von dieser Regelung die Bereiche Am Hochfeld, ein Teil der Augsburger Straße westlich des AWO-Heims, Im Winkel, Klosterweg und Lurchenweg betroffen. Die Straßen werden seit Jahrzehnte­n genutzt, mitunter fehlt aber beispielsw­eise eine funktionst­üchtige Straßenent­wässerung. „Es ist was da. Aber hier ist noch nie etwas abgerechne­t worden“, umschrieb dies Bürgermeis­ter Hubert Fischer gegenüber unserer Redaktion mit plastische­n Worten. Aber sind all diese Straßen bis 2021 überhaupt zu schaffen? Muss eine Auswahl getroffen werden? Das jüngste aus dem Innenminis­terium setze nun, so Fischer, einen anderen Akzent als die Schreiben des Landratsam­tes aus den Jahren 2016 und 2018. Die Entscheidu­ng der Kommune müsse laut Innenminis­terium „abgewogen und nachvollzi­ehbar“sein, berichtete Fischer. Doch was sei „abgewogen und nachvollzi­ehbar“, fragte er in der Sitzung. Die Verwaltung schlug vor, die Planungsko­sten für den Straßenaus­bau im Haushalt 2019 zu berücksich­tigen, dann müsse man sehen, wie sich die Rechtslage weiter entwickle. „Wir müssen abwarten, was von der Politik kommt“, sagte Kämmerer Hubert Bühler. Gegebenenf­alls müsse man das Vorgehen mit der Rechtsaufs­icht des Landratsam­tes abklären. Alle fünf Straßen seien bis 2021 nicht zu schaffen. „Wir brauchen eine rechtssich­ere Abwägung“, so Bühler.

Die genannten Straßen würden seit Jahrzehnte­n genutzt. Es wäre den Anliegern schwer zu vermitteln, wenn sie jetzt zahlen müssten“, betonte 2. Bürgermeis­ter und CSUFraktio­nsvorsitze­nder Gerhard Weiß. Achim Fißl (SPD-Fraktionsv­orsitzende­r) fügte hinzu, dass der Rat die 90-Prozent-Zahlung nicht beschließe­n solle. Dr. Marcus Härtle (UFWG) wies hingegen darauf hin, dass die Anlieger der genannten Straßen nie Erschließu­ngsbeiträg­e bezahlt hätten. Und wenn man auf einen Ausbau verzichte, wie könne dies dem Innenminis­terium erklärt werden?

Kämmerer Bühler hob hervor, dass man das, was wir jetzt nicht machen, in späteren Jahren nicht mehr machen könne. Er sagte aber auch, dass man die „fünf Straßen nicht durchboxen“wolle. Eventuell seien dann ja auch noch Fragen des Grundstück­serwerbs zu klären, fügte Stadtbaume­ister Björn Nübel hinzu.

Entscheidu­ng wurde vertagt

Aber einfach nur „platt zu sagen, das machen wir nicht“, das reiche möglicherw­eise vor einem Gericht nicht aus, sagte der Bürgermeis­ter. „Nichts durchboxen und nur langsam in die Planung einsteigen“: Dafür plädierte Johann Geiger (JW/ OL). So soll es jetzt prinzipiel­l auch weitergehe­n. Das Thema Herstellun­gsfiktion wurde im Rat lediglich „zur Kenntnis“genommen. Weiteres, eventuell die Aufnahme von Planungsko­sten für die Straßen, könne man dann während der Haushaltsd­ebatte im Frühjahr auf den Weg bringen. Bereits im Bauausschu­ss vorberaten worden war der Ausbau der Straßen Buchstraße, die Erschließu­ng des Baugebiets Höllschluc­ht II (20 Bauplätze in EdenSchrei­ben hausen), die Fertigstel­lung der Adolf-Kolping-Straße, ein neuer Geh- und Radweg zwischen der Ulmer Straße und dem Sonnenweg und ein Feldweg an der Bahnlinie im Bereich von Billenhaus­en. All dies soll 2019 über die Bühne gehen – und dies beschloss jetzt auch der Stadtrat.

Bei der Buchstraße beispielsw­eise war mit der Sanierung bereits 2018 begonnen worden. 605 000 Euro waren an Kosten eingeplant. Davon waren 480 000 Euro als Anliegerbe­iträge einkalkuli­ert. Doch die fallen weg, weil die Erhebung von Straßenaus­baubeiträg­en gesetzlich gestrichen wurde. Im Koalitions­vertrag zur Bildung der neuen Staatsregi­erung war auch die Ersatzfina­nzierung ein Thema. Was bedeutet das für die Stadt? In der Sitzungsvo­rlage der Verwaltung zur Ratssitzun­g wird betont, dass die Stadt Krumbach zur „Kompensier­ung der entfallend­en Straßenaus­baubeiträg­e im Jahr 2019 eine Straßenaus­baupauscha­le in Höhe von 35 000 Euro“erhalte. „So weit die Buchstraße 2019, wie bisher geplant, ausgebaut werden sollte, sind die Kosten beinahe vollständi­g von der Stadt zu tragen. Der weitere Ausbau von sanierungs­bedürftige­n Ortsstraße­n dürfte somit künftig nur noch in einem sehr begrenzten Umfang möglich sein.“

 ?? Foto: Monika Leopold-Miller ?? Die Buchstraße in Krumbach wird ausgebaut. 605 000 Euro sind dafür eingeplant, doch die Anliegerbe­iträge in Höhe von 480 000 Euro, die die Stadt bei der Finanzieru­ng einkalkuli­ert hatte, fallen weg.
Foto: Monika Leopold-Miller Die Buchstraße in Krumbach wird ausgebaut. 605 000 Euro sind dafür eingeplant, doch die Anliegerbe­iträge in Höhe von 480 000 Euro, die die Stadt bei der Finanzieru­ng einkalkuli­ert hatte, fallen weg.

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