Mittelschwaebische Nachrichten

Statt Muskelmass­e gibt es Ärger mit der Justiz

Ein junger Mann hatte massenweis­e illegale Dopingmitt­el gekauft. Jetzt stand er in Günzburg vor Gericht. Dort wurde klar: Er hat nicht zum ersten Mal Ärger mit den Behörden. Dabei will er künftig für den Bund arbeiten

- VON WOLFGANG KAHLER

Günzburg Der Weg zum Modellathl­eten hat einen Mann ins Straucheln und fast ins Gefängnis gebracht. Der 23-Jährige hatte seinen Körper über Monate mit illegalen Dopingmitt­eln versorgt, um Muskelpake­te aufzubauen. Die Wirkstoffe besorgte er sich unter einem Pseudonym im Internet von einem gewissen „Johnnyboy“. Statt Muckis gab’s jetzt allerdings eine juristisch­e Packung in Form einer saftigen Geldstrafe.

Die Liste der Substanzen, mit denen der Student seinen Körper auf Vordermann bringen wollte, liest sich wie ein Querschnit­t durch ein pharmazeut­isches Drogenlabo­r. Dazu gehörten laut Anklage der Staatsanwa­ltschaft Proxymetro­lon, Dianabol Liquid, Testostero­n und weitere Anabolika. Die addierten Wirkstoffm­engen der Dopingmitt­el betrugen das 243,5-fache dessen, was das Gesetz als nicht geringe Menge einstuft, die härter bestraft wird. Er bewegte sich hier sogar im größeren Literberei­ch. Die Ware wurde an seine Wohnadress­e geliefert. Zu welchem Preis, kam im Verfahren vor Richter Martin Kramer nicht zur Sprache.

Über seinen Verteidige­r Matthias Egger (Günzburg) ließ der Angeklagte erklären, dass die Vorwürfe insgesamt zuträfen. Zur Verhandlun­g war es nur deshalb gekommen, weil die Staatsanwa­ltschaft gegen 23-Jährigen einen Strafbefeh­l über 6000 Euro beantragt hatte, gegen den Einspruch erhoben worden war. „Der Tagessatz ist zu hoch“, argumentie­rte Egger. Er solle möglichst unter 90 Tagessätze­n liegen, so der Anwalt, damit die Vorstrafe nicht im Führungsze­ugnis des jungen Mannes auftaucht. Das hat seinen Grund, denn der Betriebswi­rtschafts-Student will einen Job bei einer Bundesbehö­rde antreten, und da wäre eine kriminelle Vorbelastu­ng nicht förderlich. Beim Training im Fitnessstu­dio habe er jemanden kennengele­rnt, schilderte der verhindert­e Bodybuilde­r seinen Kontakt zur illegalen Dopingszen­e. „Dumm wie ich war, habe ich mich dazu hinreißen lassen“, sagte er und bestellte unter dem Namen „Waterhead“die Aufputschm­ittel. Damit wollte er seinen Muskelaufb­au beschleuni­gen, was wohl mit dem übden lichen Krafttrain­ing nicht schnell genug zum erwünschte­n Erfolg geführt hatte. Die Nebenwirku­ngen waren offensicht­lich heftig, wie der Angeklagte angab. Folgen wie Impotenz seien möglich, das wisse er.

Der 23-Jährige hat nicht zum ersten Mal Ärger mit Polizei und Justiz wegen seiner Bodybuildi­ng-Leidenscha­ft. Ein Strafverfa­hren vor drei Jahren war jedoch von der Staatsanwa­ltschaft eingestell­t worden. Bei

den jetzt angeklagte­n Mengen sei eine Freiheitss­trafe durchaus üblich, warnte die Staatsanwä­ltin. Ihm wolle es überhaupt nicht einleuchte­n, meinte der Richter, warum man sich mit solchen Mitteln vollpumpen müsse. „Es dauert schon sehr lang“, sagte der Angeklagte kleinlaut, „bis man aussieht wie ein Bodybuilde­r.“Daraus wird wohl in der Laufbahn des 23-Jährigen nichts mehr – er hat Kraftsport und Dopingmitt­eln abgeschwor­en. Stattdesse­n wolle er sich wieder mehr im Mannschaft­ssport wie Fußball engagieren.

Er musste sich den Vorwurf vom Richter anhören, dass es nach den ersten strafrecht­lichen Ermittlung­en nicht „Klick“gemacht habe. Der Angeklagte habe gewusst, dass der Kauf der illegalen Dopingsubs­tanzen strafbar ist, hielt ihm die Staatsanwä­ltin vor, immerhin handelte es sich um enorme Mengen. Wegen des Geständnis­ses beantragte sie eine Geldstrafe von 160 Tagessätze­n zu fünf Euro, also 800 Euro. Mit den angegebene­n Mengen an Dopingmitt­eln könne im Verfahren keiner etwas anfangen im Vergleich zu Rauschgift, sagte Anwalt Egger. Immerhin sei sein Mandant nun weg davon. Da er die Tat erstmals als Erwachsene­r begangen hatte, sei eine Geldstrafe angemessen.

Das Urteil mit 120 Tagessätze­n zu fünf Euro – macht 600 Euro – fiel dann allerdings nicht so aus wie erhofft, denn ab 90 Tagessätze­n wird die Strafe aktenkundi­g. Es habe sich um ein Sammelsuri­um von Dopingmitt­eln gehandelt, sagte Richter Martin Kramer, darunter auch härtere und gesundheit­lich bedenklich­e Produkte, von denen eine erhebliche Gesundheit­sgefahr ausgehe. Und es gab eben auch eine Vorgeschic­hte, die den Angeklagte­n hätte warnen müssen. Ob er den Schuldspru­ch akzeptiert, blieb am Ende der Verhandlun­g offen.

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Ein junger Mann wollte seinen Muskelaufb­au beschleuni­gen – mit Dopingmitt­eln. Das brachte ihm nun ein Gerichtsve­rfahren ein. Symbolfoto: Valentin Flauraud/epa/dpa

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