Mittelschwaebische Nachrichten
Statt Muskelmasse gibt es Ärger mit der Justiz
Ein junger Mann hatte massenweise illegale Dopingmittel gekauft. Jetzt stand er in Günzburg vor Gericht. Dort wurde klar: Er hat nicht zum ersten Mal Ärger mit den Behörden. Dabei will er künftig für den Bund arbeiten
Günzburg Der Weg zum Modellathleten hat einen Mann ins Straucheln und fast ins Gefängnis gebracht. Der 23-Jährige hatte seinen Körper über Monate mit illegalen Dopingmitteln versorgt, um Muskelpakete aufzubauen. Die Wirkstoffe besorgte er sich unter einem Pseudonym im Internet von einem gewissen „Johnnyboy“. Statt Muckis gab’s jetzt allerdings eine juristische Packung in Form einer saftigen Geldstrafe.
Die Liste der Substanzen, mit denen der Student seinen Körper auf Vordermann bringen wollte, liest sich wie ein Querschnitt durch ein pharmazeutisches Drogenlabor. Dazu gehörten laut Anklage der Staatsanwaltschaft Proxymetrolon, Dianabol Liquid, Testosteron und weitere Anabolika. Die addierten Wirkstoffmengen der Dopingmittel betrugen das 243,5-fache dessen, was das Gesetz als nicht geringe Menge einstuft, die härter bestraft wird. Er bewegte sich hier sogar im größeren Literbereich. Die Ware wurde an seine Wohnadresse geliefert. Zu welchem Preis, kam im Verfahren vor Richter Martin Kramer nicht zur Sprache.
Über seinen Verteidiger Matthias Egger (Günzburg) ließ der Angeklagte erklären, dass die Vorwürfe insgesamt zuträfen. Zur Verhandlung war es nur deshalb gekommen, weil die Staatsanwaltschaft gegen 23-Jährigen einen Strafbefehl über 6000 Euro beantragt hatte, gegen den Einspruch erhoben worden war. „Der Tagessatz ist zu hoch“, argumentierte Egger. Er solle möglichst unter 90 Tagessätzen liegen, so der Anwalt, damit die Vorstrafe nicht im Führungszeugnis des jungen Mannes auftaucht. Das hat seinen Grund, denn der Betriebswirtschafts-Student will einen Job bei einer Bundesbehörde antreten, und da wäre eine kriminelle Vorbelastung nicht förderlich. Beim Training im Fitnessstudio habe er jemanden kennengelernt, schilderte der verhinderte Bodybuilder seinen Kontakt zur illegalen Dopingszene. „Dumm wie ich war, habe ich mich dazu hinreißen lassen“, sagte er und bestellte unter dem Namen „Waterhead“die Aufputschmittel. Damit wollte er seinen Muskelaufbau beschleunigen, was wohl mit dem übden lichen Krafttraining nicht schnell genug zum erwünschten Erfolg geführt hatte. Die Nebenwirkungen waren offensichtlich heftig, wie der Angeklagte angab. Folgen wie Impotenz seien möglich, das wisse er.
Der 23-Jährige hat nicht zum ersten Mal Ärger mit Polizei und Justiz wegen seiner Bodybuilding-Leidenschaft. Ein Strafverfahren vor drei Jahren war jedoch von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Bei
den jetzt angeklagten Mengen sei eine Freiheitsstrafe durchaus üblich, warnte die Staatsanwältin. Ihm wolle es überhaupt nicht einleuchten, meinte der Richter, warum man sich mit solchen Mitteln vollpumpen müsse. „Es dauert schon sehr lang“, sagte der Angeklagte kleinlaut, „bis man aussieht wie ein Bodybuilder.“Daraus wird wohl in der Laufbahn des 23-Jährigen nichts mehr – er hat Kraftsport und Dopingmitteln abgeschworen. Stattdessen wolle er sich wieder mehr im Mannschaftssport wie Fußball engagieren.
Er musste sich den Vorwurf vom Richter anhören, dass es nach den ersten strafrechtlichen Ermittlungen nicht „Klick“gemacht habe. Der Angeklagte habe gewusst, dass der Kauf der illegalen Dopingsubstanzen strafbar ist, hielt ihm die Staatsanwältin vor, immerhin handelte es sich um enorme Mengen. Wegen des Geständnisses beantragte sie eine Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu fünf Euro, also 800 Euro. Mit den angegebenen Mengen an Dopingmitteln könne im Verfahren keiner etwas anfangen im Vergleich zu Rauschgift, sagte Anwalt Egger. Immerhin sei sein Mandant nun weg davon. Da er die Tat erstmals als Erwachsener begangen hatte, sei eine Geldstrafe angemessen.
Das Urteil mit 120 Tagessätzen zu fünf Euro – macht 600 Euro – fiel dann allerdings nicht so aus wie erhofft, denn ab 90 Tagessätzen wird die Strafe aktenkundig. Es habe sich um ein Sammelsurium von Dopingmitteln gehandelt, sagte Richter Martin Kramer, darunter auch härtere und gesundheitlich bedenkliche Produkte, von denen eine erhebliche Gesundheitsgefahr ausgehe. Und es gab eben auch eine Vorgeschichte, die den Angeklagten hätte warnen müssen. Ob er den Schuldspruch akzeptiert, blieb am Ende der Verhandlung offen.