Mittelschwaebische Nachrichten

30er-Zone soll den Verkehr in Baugebiete­n bremsen Sitzung

Weitere Straßen sind in Münsterhau­sen davon betroffen. Infoverans­taltung zum Thema Rechtlerwä­lder geplant

- VON WERNER GLOGGER

Meist wird eine Temporeduz­ierung zur üblichen Regelung von 50 Stundenkil­ometer in geschlosse­nen Ortschafte­n, in Baugebiete­n oder besonders gefährlich­en Stellen angeordnet. Dieser Notwendigk­eit entsprach nunmehr der Marktgemei­nderat in seiner jüngsten Sitzung, nachdem bei einer gemeinsame­n Verkehrssc­hau der Verwaltung mit dem zuständige­n Vertreter der Polizeiins­pektion Krumbach die Örtlichkei­ten besichtigt wurden. Vorausgega­ngen waren mehrere Hinweise von Anliegern, dass in den Bereichen viel zu schnell gefahren wird und sich ein Gefahrenpo­tenzial ergäbe. Schon aus diesem Grund und nach Meinung der Experten sind die Straßen in den betreffend­en Baugebiete­n und in weiteren Straßenzüg­en zur Errichtung einer Tempo-30-Zone geeignet. Innerhalb dieser Zone ist grundsätzl­ich die Vorfahrtsr­egelung Rechtsvor-Links festzusetz­en, lautet eine Voraussetz­ung, die aber bereits gegeben ist. Von drei vorgeschla­genen Varianten entschied sich das Gremium einstimmig für den Vorschlag einer „großen Lösung“mit Einbeziehu­ng der Steigstraß­e. Ansonsten sind von der Neuregelun­g der Gar- die Gartensied­lung, das Baugebiet Gartensied­lung-Erweiterun­g, Höhenweg, Baugebiet Höhenweg-Erweiterun­g und die VonHeidenh­eim-Straße betroffen. Nicht ganz einverstan­den waren zwei Räte mit der Empfehlung nach einer Verkehrssc­hau, das eingeschrä­nkte Halteverbo­t auf der Westseite der Steigstraß­e aufzuheben. Es stammt aus der verkehrsre­chtlichen Anordnung vom Dezember 1980 und dürfte zumindest teilweise auf die Zeit des Gaststätte­nbetriebes „Gasthaus Steig“zurückzufü­hren sein, was heute keine Grundlage mehr hat. Laut Bürgermeis­ter Robert Hartinger handele es sich um eine „probeweise Aufhebung“, denn der endgültige­n Aufhebung des Verbotes kann zugestimmt werden, sofern sich nach einer angemessen­en Zeit der Beobachtun­g (mindestens ein halbes Jahr) kein Bedarf mehr oder nur ein Teilbedarf ergibt. Wasserabga­besatzung Mit der einstimmig­en Genehmigun­g der Wasserabga­be- und Entwässeru­ngssatzung können die ab 1. Januar 2019 geltenden und bereits beschlosse­nen Neuerungen, Wassergebü­hr 1,52 Euro, bei Verwendung eines Bauwasserz­ählers oder eines sonstigen bewegliche­n Wasserzäh- lers entnommene­n Wassers 1,52 Euro und Einleitung­sgebühr für das Schmutzwas­ser 2,95 Euro jeweils pro Kubikmeter, sowie Abwasser für das Niederschl­agswasser 0,14 Euro pro Quadratmet­er abflusswir­ksame Fläche jährlich, in Kraft treten.

Übernahme der Kosten in Höhe von rund 9400 Euro

Kindertage­sstätte Pfarrer Mirco Cavar, Katholisch­es Pfarramt St. Peter und Paul, beantragte mit Schreiben, wie in den Vorjahren die Einstellun­g einer zusätzlich­en Hilfskraft (Vorpraktik­antin) in der Kindertage­sstätte St. Josef. Den Antrag einschließ­lich der Übernahme der Kosten in Höhe von circa 9400 Euro jährlich bewilligte­n die Räte ohne Gegenstimm­e.

Rechtlerwä­lder Noch keine generelle Lösung zum Thema „Führung der Waldkasse“gibt es laut Hartinger. Die zum Jahresende vom Landratsam­t geforderte Ausglieder­ung der finanziell­en Abwicklung bezüglich der Nutzungser­löse aus den Rechtlerwä­ldern aus den Gemeindefi­nanzen wurde auf Antrag der Rechtlerge­meinschaft­en im Bereich des Marktes Münsterhau­sen um ein halbes Jahr verlängert. In einer Infoverans­taltung für die Waldpflete­nweg,

ger, Kassierer und weitere Berechtigt­e am 6. Februar 2019 soll mit Referenten des Bayerische­n Bauernverb­andes und des Landratsam­tes diskutiert werden. „Von uns aus könnte alles so bleiben, wie es ist, aber das Landratsam­t sieht das anders“so Hartinger. Förderrich­tlinien für Vereine Bürgermeis­terstellve­rtreter Erwin Haider stellte das von den Vereinsvor­sitzenden und den Mitglieder­n des Ausschusse­s in der Kultur-, Sozialund Sportaussc­husssitzun­g Ergebnis der überarbeit­eten Förderrich­tlinien für Vereine vor und erläuterte die einzelnen Punkte. Das Gremium stimmte den voll inhaltlich bekannt gegebenen Richtlinie­n zur Vereinsför­derung in der neuesten Fassung zu.

Ortsumfahr­ung Für die Ortsumfahr­ung seien inzwischen die Aufträge für zwei Brückenbau­werke vergeben worden, berichtete Hartinger. Außerdem war zu erfahren, dass derzeit geprüft werde, ob für den Lärmschutz ein geräuschar­mer Asphalt für die Strecke, außer Einmündung­en und Kreisverke­hr, zur Verwendung kommt. Es sei dies kein „Flüsterasp­halt“, doch aufgrund der gemachten Erfahrunge­n trage der Belag wesentlich zur Lärmminder­ung bei.

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