Mittelschwaebische Nachrichten
30er-Zone soll den Verkehr in Baugebieten bremsen Sitzung
Weitere Straßen sind in Münsterhausen davon betroffen. Infoveranstaltung zum Thema Rechtlerwälder geplant
Meist wird eine Temporeduzierung zur üblichen Regelung von 50 Stundenkilometer in geschlossenen Ortschaften, in Baugebieten oder besonders gefährlichen Stellen angeordnet. Dieser Notwendigkeit entsprach nunmehr der Marktgemeinderat in seiner jüngsten Sitzung, nachdem bei einer gemeinsamen Verkehrsschau der Verwaltung mit dem zuständigen Vertreter der Polizeiinspektion Krumbach die Örtlichkeiten besichtigt wurden. Vorausgegangen waren mehrere Hinweise von Anliegern, dass in den Bereichen viel zu schnell gefahren wird und sich ein Gefahrenpotenzial ergäbe. Schon aus diesem Grund und nach Meinung der Experten sind die Straßen in den betreffenden Baugebieten und in weiteren Straßenzügen zur Errichtung einer Tempo-30-Zone geeignet. Innerhalb dieser Zone ist grundsätzlich die Vorfahrtsregelung Rechtsvor-Links festzusetzen, lautet eine Voraussetzung, die aber bereits gegeben ist. Von drei vorgeschlagenen Varianten entschied sich das Gremium einstimmig für den Vorschlag einer „großen Lösung“mit Einbeziehung der Steigstraße. Ansonsten sind von der Neuregelung der Gar- die Gartensiedlung, das Baugebiet Gartensiedlung-Erweiterung, Höhenweg, Baugebiet Höhenweg-Erweiterung und die VonHeidenheim-Straße betroffen. Nicht ganz einverstanden waren zwei Räte mit der Empfehlung nach einer Verkehrsschau, das eingeschränkte Halteverbot auf der Westseite der Steigstraße aufzuheben. Es stammt aus der verkehrsrechtlichen Anordnung vom Dezember 1980 und dürfte zumindest teilweise auf die Zeit des Gaststättenbetriebes „Gasthaus Steig“zurückzuführen sein, was heute keine Grundlage mehr hat. Laut Bürgermeister Robert Hartinger handele es sich um eine „probeweise Aufhebung“, denn der endgültigen Aufhebung des Verbotes kann zugestimmt werden, sofern sich nach einer angemessenen Zeit der Beobachtung (mindestens ein halbes Jahr) kein Bedarf mehr oder nur ein Teilbedarf ergibt. Wasserabgabesatzung Mit der einstimmigen Genehmigung der Wasserabgabe- und Entwässerungssatzung können die ab 1. Januar 2019 geltenden und bereits beschlossenen Neuerungen, Wassergebühr 1,52 Euro, bei Verwendung eines Bauwasserzählers oder eines sonstigen beweglichen Wasserzäh- lers entnommenen Wassers 1,52 Euro und Einleitungsgebühr für das Schmutzwasser 2,95 Euro jeweils pro Kubikmeter, sowie Abwasser für das Niederschlagswasser 0,14 Euro pro Quadratmeter abflusswirksame Fläche jährlich, in Kraft treten.
Übernahme der Kosten in Höhe von rund 9400 Euro
Kindertagesstätte Pfarrer Mirco Cavar, Katholisches Pfarramt St. Peter und Paul, beantragte mit Schreiben, wie in den Vorjahren die Einstellung einer zusätzlichen Hilfskraft (Vorpraktikantin) in der Kindertagesstätte St. Josef. Den Antrag einschließlich der Übernahme der Kosten in Höhe von circa 9400 Euro jährlich bewilligten die Räte ohne Gegenstimme.
Rechtlerwälder Noch keine generelle Lösung zum Thema „Führung der Waldkasse“gibt es laut Hartinger. Die zum Jahresende vom Landratsamt geforderte Ausgliederung der finanziellen Abwicklung bezüglich der Nutzungserlöse aus den Rechtlerwäldern aus den Gemeindefinanzen wurde auf Antrag der Rechtlergemeinschaften im Bereich des Marktes Münsterhausen um ein halbes Jahr verlängert. In einer Infoveranstaltung für die Waldpfletenweg,
ger, Kassierer und weitere Berechtigte am 6. Februar 2019 soll mit Referenten des Bayerischen Bauernverbandes und des Landratsamtes diskutiert werden. „Von uns aus könnte alles so bleiben, wie es ist, aber das Landratsamt sieht das anders“so Hartinger. Förderrichtlinien für Vereine Bürgermeisterstellvertreter Erwin Haider stellte das von den Vereinsvorsitzenden und den Mitgliedern des Ausschusses in der Kultur-, Sozialund Sportausschusssitzung Ergebnis der überarbeiteten Förderrichtlinien für Vereine vor und erläuterte die einzelnen Punkte. Das Gremium stimmte den voll inhaltlich bekannt gegebenen Richtlinien zur Vereinsförderung in der neuesten Fassung zu.
Ortsumfahrung Für die Ortsumfahrung seien inzwischen die Aufträge für zwei Brückenbauwerke vergeben worden, berichtete Hartinger. Außerdem war zu erfahren, dass derzeit geprüft werde, ob für den Lärmschutz ein geräuscharmer Asphalt für die Strecke, außer Einmündungen und Kreisverkehr, zur Verwendung kommt. Es sei dies kein „Flüsterasphalt“, doch aufgrund der gemachten Erfahrungen trage der Belag wesentlich zur Lärmminderung bei.