Mittelschwaebische Nachrichten

Tumult am Illertisse­r Bahnhof: Zweiter Prozess, neues Urteil Justiz

Ein handfester Streit in Illertisse­n im April 2017 hat nun erneut ein Gericht beschäftig­t. Die Entscheidu­ng sah völlig anders aus

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näherte und sich zu ihnen setzen wollte. „Die macht immer nur Ärger! Die kommt auch immer betrunken!“, waren die Aussagen der Männer vor Gericht. Deswegen hätten sie der Frau gesagt, sie solle sich an einen anderen Tisch setzen.

Das passte der Angesproch­enen wiederum nicht und sie begann, die Männer lautstark zu beschimpfe­n und zu beleidigen. Die packten die Frau am Jackenkrag­en und schubsten sie weg. Die Angegriffe­ne trat daraufhin nach den Männern. Eine Untersuchu­ng ergab bei ihr einen Alkoholwer­t von 1,23 Promille. Damit hatte sie mehr als doppelt so viel intus als die Männer.

Eine Gruppe von Jugendlich­en, die nur wenige Meter entfernt stand, mischte sich ein und versuchte die Streitende­n zu beruhigen. Sie alarmierte auch die Polizei. Der Angeklagte warf damals einen Aschenbech­er auf den Boden, um seine Wut über das Geschehen zu zeigen. Plötzlich lag die Frau ein paar Meter entfernt auf dem Boden und blutete aus einer Wunde am Kopf. Die Polizei nahm den Vorgang auf. Erst ein paar Tage später zeigte das vermeintli­che Opfer die beiden Männer an. Der Angeklagte habe ihr eine Ohrfeige verpasst, die sie zu Boden geworfen habe, hieß es nun.

Alle Zeugenauss­agen bestätigte­n gleichlaut­end jedoch die Angaben des Angeklagte­n, dass er die Frau nicht geschlagen habe. Auch für die Polizei war nicht klar, ob die Frau nicht etwa wegen ihres Trunkenhei­tszustands zu Boden gegangen war. In der Berufungsv­erhandlung in Memmingen konnte die Frau dazu nicht angehört werden. Sie befindet sich derzeit in einer Entziehung­stherapie.

Übereinsti­mmend haben das Gericht und die Staatsanwa­ltschaft nach etwa zwei Stunden das Verfahren ohne irgendwelc­he Auflagen eingestell­t. Es gab für beide keinerlei Anhaltspun­kte, das Urteil des Amtsgerich­ts aufrecht zu erhalten.

Der Richter lobte die Jugendlich­en dafür, dass sie sich in das Geschehen beruhigend eingemisch­t und die Polizei gerufen hatten.

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