Mittelschwaebische Nachrichten
G20-Randalierer: Ist die Datenbank illegal?
Streit über Löschung der Einträge
Hamburg Der Hamburger Datenschutzbeauftragte hat der Polizei den weiteren Massenabgleich von biometrischen Gesichtsdaten bei der Suche nach G20-Randalierern verboten. Am Dienstag erließ Johannes Caspar eine entsprechende Anordnung und forderte Innensenator Andy Grote (SPD) dazu auf, die Datenbanken löschen zu lassen.
Der beispiellose Einsatz durch die Sicherheitsbehörden erfolge ohne gesetzliche Grundlage. Dagegen kann der Innensenator klagen. Caspar kritisiert den automatischen Gesichtsabgleich als rechtsstaatlich unzulässig. Bereits im August rügte er die Methode wegen datenschutzrechtlicher Mängel formell. Der Erlass einer rechtsverbindlichen Anordnung erfolgte nach seinen Angaben, weil die Behörden die Technik trotzdem weiter einsetzten.
Nach den Krawallen beim G20-Gipfel vor eineinhalb Jahren hatten Polizei und Staatsanwaltschaft eine Datenbank mit Fotound Videoaufnahmen aus diversen Quellen aufgebaut. Mit einer speziellen Software zur Gesichtserkennung wird darin nach Verdächtigen gesucht, um ihnen auf diese Weise etwa bestimmte Straftaten nachweisen zu können. Nach Angaben Caspars enthält diese Datenbank neben polizeieigenem Bildmaterial von Einsätzen auch Videoaufzeichnungen aus Bussen, Bahnen und Bahnhöfen sowie von Medien veröffentlichtes Material. Dazu kommen private Aufnahmen etwa von Smartphones, die Bürger über ein von der Polizei eingerichtetes Portal
Es geht um etwa
32 000 Fotos und Videos
zur Verfügung stellten. Es handele sich um etwa 32000 Fotos und Videos.
Die Sicherheitsbehörden erfassten damit unterschieds- und anlasslos Menschen in einem biometrischen Verfahren, mit dem sich Verhalten, Bewegungsmuster und soziale Kontakte über ein zeitlich und örtlich nicht eingegrenztes Fenster rekonstruieren ließen, erklärte Caspar. Darunter seien „massenhaft“Menschen, die zu keinem Zeitpunkt einer Straftat verdächtigt worden seien. Außerdem werde niemand über die Erfassung informiert, es gebe dafür auch keinen Richtervorbehalt.