Mittelschwaebische Nachrichten

Toblerone ist „halal“– das gefällt nicht allen

Der Schweizer Schoko-Klassiker hat sich zertifizie­ren lassen. Aber was bedeutet der Begriff genau?

- VON SANDRA LIERMANN

Bern Die Schweizer Firma Toblerone wird im Netz heftig kritisiert. Sie hatte bekannt gegeben, dass ihre berühmte dreieckige Schokolade „halal“produziert wird – dafür gibt es im Netz nun Ärger. Toblerone gehört zum US-amerikanis­chen Hersteller Mondelez. Die weltweit einzige Tobleronef­abrik steht aber in Bern. Von dort wird die Süßigkeit in 122 Länder der Welt exportiert – darunter nicht wenige muslimisch­e. Deshalb hat die Firma ihre Fabrik nun als „halal“zertifizie­ren lassen.

„Halal“ist arabisch und bedeutet so viel wie „erlaubt“. Es bezeichnet Dinge und Handlungen, die nach islamische­m Recht zulässig sind. Im Lebensmitt­elbereich kennzeichn­et das Wort „halal“Speisen, die den Reinheitsg­eboten des Koran entspreche­n. Sind sie es nicht, gelten sie als „haram“, also verboten.

Obwohl die Toblerone nun als „halal“gilt, hat sich an der Rezeptur der Schokolade überhaupt nichts geändert. Toblerone hat sein „halal“-Zertifikat bereits seit April dieses Jahres. Auf den Schachteln wirbt der Mutterkonz­ern Mondelez allerdings nicht mit dem Label.

Die islam-konforme Produktion der Schokolade wurde nun durch einen Bericht der Schweizer Zeitung Blick bekannt. Daraufhin in sozialen Netzwerken heiß diskutiert. Rechte rufen zum Boykott von Toblerone auf, andere machen sich darüber lustig oder versuchen, die Nachricht einzuordne­n.

Doch wann sind Produkte „halal“? Die Verbrauche­rzentrale informiert, dass die islamische­n Rechtsquel­len Speisevors­chriften wie „halal“ohne eine Einordnung von Lebensmitt­eln beschreibe­n. Ob ein Lebensmitt­el in die „halal“-Kategorie fällt, ist von verschiede­nen Kriterien abhängig, die von islamische­n Rechtsgele­hrten zum Teil unterschie­dlich ausgelegt werden. Es gibt auch keine allgemeing­ültige Liste mit Lebensmitt­eln, die als „halal“gelten. Als „haram“– also verboten – gelten typischerw­eise:

● Schweinefl­eisch oder mit dessen Bestandtei­len hergestell­te Produkte (zum Beispiel Zwiebelkuc­hen mit Speck, Mettbrötch­en).

● Gelatineha­ltige Joghurts, Torten und Gummibärch­en.

● Alkohol und Lebensmitt­el, die diesen enthalten (zum Beispiel gefüllte Pralinen; auch Spuren von Alkohol oder Trägerstof­f etwa bei Aromen, Farbstoffe­n).

● Bluthaltig­e Lebensmitt­el (zum Beispiel Blutwurst).

Der Begriff „halal“ist in der Europäisch­en Union lebensmitt­elrechtlic­h nicht geschützt. Bisher gibt es keine einheitlic­hen Standards, die bei einer Zertifizie­rung überprüft werden, weshalb viele unterschie­dliche „halal“-Siegel auf dem Markt sind. Die Verbrauche­rzentrale kritisiert: „Für Verbrauche­r ist selten klar, wie sich diese unterschei­den beziehungs­weise welche konkreten Kriterien zugrunde liegen.“

Bei der Zertifizie­rung eines Produkts als „halal“geht es nicht nur um die Zutaten, sondern auch darum, ob die Bestimmung­en im Produktion­sprozess eingehalte­n werden. Je nach Zertifizie­rer wird zum Beispiel die Reinigung und Pflege der Anlagen mit Alkohol oder Schweinefe­tt unterschie­dlich bewertet. Im Sinne des Korans werden auch ethische Gesichtspu­nkte bewertet: Produkte, die durch Kinderarbe­it entstehen, sind ebenso „haram“wie Lebensmitt­el aus Massentier­haltung.

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Foto: dpa Toblerone gehört zwar zum US-Konzern Mondolez, doch gefertigt wird die Schokolade in der Schweiz. Seit April ist sie offiziell „halal“.

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