Mittelschwaebische Nachrichten
Toblerone ist „halal“– das gefällt nicht allen
Der Schweizer Schoko-Klassiker hat sich zertifizieren lassen. Aber was bedeutet der Begriff genau?
Bern Die Schweizer Firma Toblerone wird im Netz heftig kritisiert. Sie hatte bekannt gegeben, dass ihre berühmte dreieckige Schokolade „halal“produziert wird – dafür gibt es im Netz nun Ärger. Toblerone gehört zum US-amerikanischen Hersteller Mondelez. Die weltweit einzige Tobleronefabrik steht aber in Bern. Von dort wird die Süßigkeit in 122 Länder der Welt exportiert – darunter nicht wenige muslimische. Deshalb hat die Firma ihre Fabrik nun als „halal“zertifizieren lassen.
„Halal“ist arabisch und bedeutet so viel wie „erlaubt“. Es bezeichnet Dinge und Handlungen, die nach islamischem Recht zulässig sind. Im Lebensmittelbereich kennzeichnet das Wort „halal“Speisen, die den Reinheitsgeboten des Koran entsprechen. Sind sie es nicht, gelten sie als „haram“, also verboten.
Obwohl die Toblerone nun als „halal“gilt, hat sich an der Rezeptur der Schokolade überhaupt nichts geändert. Toblerone hat sein „halal“-Zertifikat bereits seit April dieses Jahres. Auf den Schachteln wirbt der Mutterkonzern Mondelez allerdings nicht mit dem Label.
Die islam-konforme Produktion der Schokolade wurde nun durch einen Bericht der Schweizer Zeitung Blick bekannt. Daraufhin in sozialen Netzwerken heiß diskutiert. Rechte rufen zum Boykott von Toblerone auf, andere machen sich darüber lustig oder versuchen, die Nachricht einzuordnen.
Doch wann sind Produkte „halal“? Die Verbraucherzentrale informiert, dass die islamischen Rechtsquellen Speisevorschriften wie „halal“ohne eine Einordnung von Lebensmitteln beschreiben. Ob ein Lebensmittel in die „halal“-Kategorie fällt, ist von verschiedenen Kriterien abhängig, die von islamischen Rechtsgelehrten zum Teil unterschiedlich ausgelegt werden. Es gibt auch keine allgemeingültige Liste mit Lebensmitteln, die als „halal“gelten. Als „haram“– also verboten – gelten typischerweise:
● Schweinefleisch oder mit dessen Bestandteilen hergestellte Produkte (zum Beispiel Zwiebelkuchen mit Speck, Mettbrötchen).
● Gelatinehaltige Joghurts, Torten und Gummibärchen.
● Alkohol und Lebensmittel, die diesen enthalten (zum Beispiel gefüllte Pralinen; auch Spuren von Alkohol oder Trägerstoff etwa bei Aromen, Farbstoffen).
● Bluthaltige Lebensmittel (zum Beispiel Blutwurst).
Der Begriff „halal“ist in der Europäischen Union lebensmittelrechtlich nicht geschützt. Bisher gibt es keine einheitlichen Standards, die bei einer Zertifizierung überprüft werden, weshalb viele unterschiedliche „halal“-Siegel auf dem Markt sind. Die Verbraucherzentrale kritisiert: „Für Verbraucher ist selten klar, wie sich diese unterscheiden beziehungsweise welche konkreten Kriterien zugrunde liegen.“
Bei der Zertifizierung eines Produkts als „halal“geht es nicht nur um die Zutaten, sondern auch darum, ob die Bestimmungen im Produktionsprozess eingehalten werden. Je nach Zertifizierer wird zum Beispiel die Reinigung und Pflege der Anlagen mit Alkohol oder Schweinefett unterschiedlich bewertet. Im Sinne des Korans werden auch ethische Gesichtspunkte bewertet: Produkte, die durch Kinderarbeit entstehen, sind ebenso „haram“wie Lebensmittel aus Massentierhaltung.