Mittelschwaebische Nachrichten
Wer bekommt Geld zurück?
Diskussionen über Straßenausbaubeiträge
Mithilfe einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe will die schwarz-orange Koalition in Bayern bis Ende März Kriterien finden, nach denen besonders betroffene Grundbesitzer bereits gezahlte Straßenausbaubeiträge vom Staat zurückerstattet bekommen können. Die sogenannten „Strabs“waren nach massivem öffentlichen Druck der Freien Wähler zum 1. Januar 2018 abgeschafft worden. Im Koalitionsvertrag hatte die AiwangerPartei zudem einen mit 50 Millionen Euro ausgestatteten Härtefallfonds für Altfälle bis zum 1. Januar 2014 durchgesetzt.
„Wir haben noch nicht die Eckpunkte für diesen Fonds“, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann nach einer Kabinettssitzung: „Denn die konkrete Ausgestaltung ist nicht so einfach.“Klar sei, dass Kriterien wie die Höhe der gezahlten Beiträge, die soziale Leistungsfähigkeit des Betroffenen und die zeitliche Nähe zur Strabs-Abschaffung eine Rolle spielten. „Es wird nicht so sein, dass jeder Betroffene sagen kann: Ich will mein Geld zurück“, sagte der Minister. Es müsse „schon eine echte Härte vorliegen“.
In den vier Jahren zwischen Anfang 2014 und Ende 2017 seien bayernweit rund 250 Millionen Euro Straßenausbaubeiträge von Bürgern bezahlt worden. Damit könne nun rund ein Fünftel dieser Summe zurückerstattet werden.
Die CSU hatte sich lange gegen eine Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge gewehrt – aus rechtlichen und politischen Gründen. Er sei auch heute noch der Ansicht, dass man Steuergeld in Zukunftsaufgaben investieren müsse, anstatt es „alten Fragen hinterherzuwerfen“, sagte Herrmann. Rechtlich halte er eine willkürlich gewählte Rückzahlungsfrist für gefährlich, weil dies „Ansprüche bis zum Sankt Nimmerleinstag“auslösen könne. Deshalb setze man nun auch nicht auf eine generelle Rückerstattung, sondern auf den gedeckelten Härtefonds.
Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger zeigte sich zuversichtlich, dass dieser „politische Kunstgriff“dem Ärger über die „Strabs“„die größte Spitze nimmt“: Wer astronomische Summen bezahlt habe oder wessen Grundstück durch die Abgabe auf dem Spiel stehe, könne nun mit Entlastung rechnen, sagte er.