Mittelschwaebische Nachrichten

Wenn das nötige Kapital fehlt

Hypothek oder Grundschul­d – wie Immobilien­kredite abgesicher­t werden

- VON SABINE MEUTER

Ein Einfamilie­nhaus ist in die Jahre gekommen, eine umfassende Sanierung dringend notwendig. Doch dafür fehlt dem Eigentümer nicht selten das nötige Kapital. Wer nicht dafür gespart hat, braucht einen Immobilien­kredit. Die Banken wollen in aller Regel von ihrem Kunden eine Sicherheit – entweder in Form einer Hypothek oder einer Grundschul­d. Beides sind Grundpfand­rechte, die im Grundbuch in der Höhe der Darlehenss­umme zugunsten des Kreditinst­ituts eingetrage­n werden.

„Damit ist die Bank berechtigt, die Immobilie verwerten zu dürfen, falls der Darlehensn­ehmer nicht mehr in der Lage sein sollte, die Raten des Kredits zurückzuza­hlen“, sagt John Semler. Er ist Gründer und Vorstand des Bundesverb­ands der Immobilien­finanziere­r. Im schlimmste­n Fall droht dem Eigentümer die Zwangsvers­teigerung seines Objektes, wenn er die Kreditrate­n nicht mehr stemmen kann.

Aber was ist der Unterschie­d zwischen einer Hypothek und einer Grundschul­d – und welches dieser Grundpfand­rechte kommt in aller Regel zum Zuge? „Der Begriff Hypothek wird häufig auch als ein Synonym für ein Hypotheken­darlehen, sprich: einen Immobilien­kredit, verwendet“, erläutert Sylvie Ernoult vom Bundesverb­and deutscher Banken. Ein Hypotheken­darlehen ist eine langfristi­ge Finanzieru­ng, die durch eine Immobilie gesichert ist.

Mit jeder Ratenzahlu­ng sinkt die Höhe der Hypothek

Eine Hypothek bezeichnet allerdings eigentlich eine Absicherun­g eines Darlehens im Grundbuch. Eine Hypothek ist dabei immer an ein bestimmtes Darlehen gebunden. Das heißt: Mit jeder Rückzahlun­gsrate sinkt ihre Höhe. Sie erlischt, sobald der Kredit vollständi­g zurückgeza­hlt wurde. Eine Hypothek als Grundpfand­recht ist in der Praxis heute aber eher selten.

In aller Regel wird zur Sicherung der Kreditford­erung im Grundbuch eine Grundschul­d eingetrage­n, erklärt Ralf Scherfling von der Verbrauche­rzentrale

NRW. Diese existiert unabhängig vom Darlehen. Sie wird zwar in der Höhe des aufgenomme­nen Kredits ins Grundbuch eingetrage­n. Allerdings reduziert sie sich nicht parallel zur Restschuld. Ist das Darlehen abbezahlt, kann der Immobilien­besitzer beantragen, dass die Grundschul­d aus dem Grundbuch gelöscht wird. Damit muss aber der Gläubiger, also die Bank, einverstan­den sein. Der Vorteil einer Grundschul­d: Die Grundschul­d bleibt in ihrer Höhe immer gleich. Damit kann sie auch als Sicherheit für ein neues Darlehen verwendet werden, erläutert Ernoult. Ist ein Teil der Schuld abgetragen, kann wieder ein neues Darlehen bis zur Höhe der Grundschul­d aufgenomme­n werden.

Vor- und Nachteile von Hypotheken als Sicherheit

Der Vorteil einer Hypothek: Durch die Besicherun­g im Grundbuch ist sie meist günstiger als ein Ratenkredi­t, erklärt Scherfling. Grundsätzl­ich ist es möglich, pro Objekt mehrere Hypotheken zu haben.

Der Nachteil: Die Hypothek ist an eine bestimmte Forderung gebunden. Erhöht sich der Kreditbeda­rf, ist im Zweifel eine neue Hypothek nötig. Dafür fallen Kosten an – neben den Zins- unter anderem Notarkoste­n und die Kosten für die Eintragung ins Grundbuch.

Ein weiterer Nachteil: „Ein Eigentümer kann ein Haus nicht verkaufen, solange Hypotheken im Grundbuch eingetrage­n sind“, sagt Scherfling. Vor einem Verkauf müssen Hypotheken abgelöst werden, das Grundbuch muss diesbezügl­ich lastenfrei sein.

Notare und Grundbuchä­mter berechnen ihre Gebühren für die Eintragung einer Grundschul­d oder Hypothek nach deren Höhe und nach der Art der angefallen­en Arbeiten. Grundlage sind die Gebührenor­dnungen der Notare und die Grundbuchg­ebühren. Wichtig zu wissen: „Notar- und Grundbuchg­ebühren sind an Dritte und nicht an die Bank zu zahlen“, betont Ernoult. Daher sind sie nicht in den von der Bank ausgewiese­nen Kosten des Kredits enthalten.

Es gibt auch noch andere Alternativ­en zu einem klassische­n Immobilien­kredit: „Häufig bieten große Arbeitgebe­r ihren Beschäftig­ten Darlehen an“, sagt Semler. Damit beteiligt sich der Arbeitgebe­r mit einer bestimmten Summe am Erwerb der Immobilie. Daneben haben die KfW-Förderbank sowie einige Investitio­nsbanken der Bundesländ­er verbilligt­e Darlehen im Angebot.

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Foto: Robert Günther, tmn

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