Mittelschwaebische Nachrichten
Jungem Mehrfach-Täter droht längere Gefängnisstrafe
22-Jähriger baut ohne Führerschein einen Unfall und flüchtet. Warum er immer wieder Ärger mit der Justiz hat
Günzburg Fast auf den Tag genau vor einem Jahr krachte es in Dürrlauingen: im Zaun eines Anwesens endete ein BMW mit einem Totalschaden, zwei Personen wurden verletzt. So gesehen nichts Besonderes. Aber dieser Unfall hatte jetzt ein Nachspiel beim Amtsgericht. Das brachte dem 22-Jährigen, der am Steuer gesessen hatte, einen neunmonatigen Knastaufenthalt ein. Ein heute 19-jähriger Mitangeklagter, dem das Auto gehörte, kam mit einer Geldauflage davon.
Die Umstände des Crashs in Dürrlauingen waren alles andere als normal. Der junge Fahrer aus dem östlichen Landkreis hatte keinen Führerschein, am nicht zugelassenen BMW waren entstempelte Kennzeichen eines anderen Wagens angebracht, und nach dem Unfall durch überhöhte Geschwindigkeit machte sich der 22-Jährige vom Acker. Die Staatsanwaltschaft warf den beiden Angeklagten eine ganze Latte von Delikten vor: Fahrlässige Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahrerflucht, Kennzeichenmissbrauch und Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Jugendrichter Daniel Theurer hatte sieben Zeugen geladen, dazu einen Bewährungshelfer und den Vertreter der Jugendgerichtshilfe.
Noch vor dem Einstieg in die Beweisaufnahme regte Anwalt Alexander Grob, der den 22-Jährigen vertrat, ein Rechtsgespräch mit Richter und Staatsanwältin an, in dem es vor allem um die strafrechtlichen Konsequenzen für seinen Mandanten gehen sollte.
Doch angesichts einer beachtlichen Vorstrafenliste des Hauptangeklagten hielt der Richter dies für nicht sinnvoll.
Aussagen über die Hintergründe der Unfallfahrt wollte keiner der beiden Angeklagten machen, aber ihre Verteidiger Grob und Matthias Eggert erklärten nach kurzer Absprache mit ihren Mandanten, dass sie alle Vorwürfe einräumten. Das Verfahren wurde dadurch erheblich abgekürzt, fünf von sechs Zeugen wurden entlassen. Der siebte, ein Autohändler, der dem 19-Jährigen den BMW verkauft hatte, war erst gar nicht vor Gericht erschienen. 300 Euro Geldstrafe beziehungsweise einen Tag Ordnungshaft war die Quittung.
So günstig kam der 22-Jährige nicht davon.
Er muss neun Monate hinter Gitter. Damit folgte Richter Theurer dem Antrag der Staatsanwältin.
Die Strafe kam nicht von ungefähr. Der junge Mann hatte schon seit sechs Jahren wegen mehrerer nicht nur kleinerer Delikte immer wieder Ärger mit der Justiz, unter anderem wegen Fahren ohne Führerschein und Diebstahl. Erst 2016 bekam er vom Günzburger Gericht eine Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten mit Bewährung aufgebrummt.
Obwohl der junge Mann ein Geständnis abgelegt und einen Arbeitsplatz zu verlieren hat, sahen Richter Theurer und die Staatsanwältin keine günstige Sozialprognose, da der 22-Jährige den Unfall unter offener Bewährung verursacht hatte. Das brachte ihm zusätzlich zur noch offenen Reststrafe von fast einem Jahr weitere neun Monate Haft ein.
Anwalt Grob hatte die Freiheitsstrafe zwar akzeptiert, aber auf maximal sechs Monate auf Bewährung plädiert. Der 19-Jährige, der den Freund ans Steuer gelassen hatte, kam mit einer Verwarnung und einer Geldauflage von 800 Euro zugunsten des Kinderschutzbundes davon. Außerdem muss er einen sozialen Trainingskurs absolvieren. Sollte er nicht zahlen oder den Kurs nicht durchziehen, drohen ihm Jugendarrest, warnte ihn Richter Theurer.
Ob der 22-jährige Kumpel mehrere Monate hinter Gitter muss, blieb fraglich, da Anwalt Grob sich Rechtsmittel gegen das Urteil vorbehielt.
Symbolfoto: foe