Mittelschwaebische Nachrichten
Das rät die Polizei fürs Feuerwerk
Sicherheit Die Beamten geben Tipps für einen gelungenen Jahreswechsel ohne Verletzungen und Beschädigungen
Landkreis Immer wieder gibt es beim Umgang mit Feuerwerk und Böllern an Silvester Unfälle mit hohen Sachschäden und teils schweren Verletzungen bei Menschen. Die Polizei betont, dass dies oft mit einem unsachgemäßen Umgang zusammenhänge, auch gebe es in jedem Jahr teils schwere Zwischenfälle mit illegalen oder selbst gebastelten Feuerwerkskörpern. Bei Verstößen gegen Vorschriften sind Bußgelder von bis zu 50000 Euro sowie Freiheitsstrafen möglich. Die Strafen sind hoch, um die Verletzungsgefahr durch Feuerwerk und explosionsgefährliche Stoffe zu verdeutlichen und den verantwortungslosen Umgang möglichst einzudämmen, teilt das Präsidium mit. Es hat ein paar Tipps:
Kleinfeuerwerke (pyrotechnische Gegenstände der Klasse PII beziehungsweise F 2), etwa Raketen, Böller, Luftheuler und Fontänen, dürfen nur an Erwachsene verkauft und nur von diesen abgebrannt werden. Wer noch keine 18 Jahre alt ist, muss sich auf das Kleinstfeuerwerk beschränken (gekennzeichnet mit PI beziehungsweise F1, empfohlen ab zwölf Jahren). Jede Pyrotechnik muss geprüft sein. Dies erkennt man an der Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit einer Kennnummer der zugelassenen Prüfstelle, 0589 steht beispielsweise für die deutsche Bundesanstalt für Materialforschung (BAM). Fehlen die Kennzeichen, handelt es sich um illegale Pyrotechnik, der Umgang damit ist strafbar.
Kleinfeuerwerke dürfen nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden. Das Abbrennen in geschlossenen Räumen und in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Fachwerkhäusern ist verboten. Manche Gemeinden haben eine Beschränkung auf weitere Gebiete. Feuerwerkskörper sind nur im Freien und mit genügend Abstand zu Menschen, Tieren und leicht entzündlichen Materialien zu zünden. Die Polizei warnt: „Heben Sie niemals Blindgänger auf oder entzünden diese erneut.“Fenster und Türen sollten in der Silvesternacht möglichst geschlossen sein, damit brennende Querschläger keinen Brand im Inneren verursachen.
Das Führen einer Schreckschussund Signalwaffe (Kennzeichnung: PTB) in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich verboten. Sofern dies Inhabern des Kleinen Waffenscheins ausnahmsweise erlaubt ist, ist dennoch das öffentliche Schießen damit verboten. Auf befriedeten Grundstücken ist es nur in der Silvesternacht unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Wegen der Brandgefahr sind in Bayern Himmelslaternen verboten. Und ganz wichtig: Im Not- oder Brandfall sollte sich niemand scheuen, die Notrufnummer 112 (Feuerwehr und Rettungsdienst) oder 110 (Polizei) zu wählen!