Mittelschwaebische Nachrichten

Höhere Mütterrent­e kommt – wenn auch nicht gleich

Monatlich 16 Euro Rente gibt es zusätzlich für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde. Doch die Auszahlung kann sich bis Mitte des Jahres verzögern. Was sich bei der Rente 2019 noch ändert

- VON JOACHIM BOMHARD

Augsburg Mit dem Jahreswech­sel haben sich viele wichtige Änderungen in der Altersvors­orge und für die Rentner ergeben. Das reicht von der erweiterte­n Mütterrent­e bis zu einer verbessert­en betrieblic­hen Vorsorge. Hier ein Überblick.

Wie hoch ist die Mütterrent­e? Mütter von Kindern, die vor dem 1. Januar 1992 geboren wurden, bekommen jetzt 16,02 Euro Rente mehr im Monat (ostdeutsch­e Länder: 15,35 Euro). Dieser Betrag entspricht einem halben Rentenpunk­t. Einen Rentenpunk­t (derzeitige­r Wert im Westen: 32,03 Euro) bekommt man auf sein Rentenkont­o für ein Jahr Durchschni­ttsverdien­st. Bisher wurden nur zwei Jahre Kindererzi­ehung bzw. Rentenpunk­te den Müttern gutgeschri­eben.

Was bekommt beispielsw­eise eine Mutter, deren drei Kinder vor 1992 geboren wurden?

Pro Kind werden ihr jetzt zweieinhal­b Erziehungs­jahre mit einem Durchschni­ttseinkomm­en gutgeschri­eben, was dann 240,24 Euro Mütterrent­e monatlich bedeutet.

Muss für die Mütterrent­e ein Antrag gestellt werden? Ein gesonderte­r Rentenantr­ag ist grundsätzl­ich nicht erforderli­ch. Nur Adoptiv- und Pflegeelte­rn müssen bei ihrem zuständige­n Rentenvers­icherungst­räger einen Antrag stellen.

Haben alle Mütter den gleichen Anspruch oder gibt es Abschläge? Wer während der zweieinhal­b Jahre Erziehungs­zeit überdurchs­chnittlich verdient hat, bekommt keine volle Mütterrent­e. Pro Jahr können höchstens etwas über zwei Rentenpunk­te erworben werden.

Kommt die höhere Mütterrent­e schon mit der Januar-Rente?

Wer jetzt erstmals eine Rente bezieht, erhält sie gleich. Alle anderen müssen sich teilweise noch bis Mitte des Jahres gedulden, bis die automatisc­he Umstellung – verbunden mit einer entspreche­nden Nachzahlun­g – erfolgt ist. Verloren geht nichts.

Was ändert sich bei der Krankenver­sicherung der Rentner?

Wie die Arbeitgebe­r beteiligt sich die Rentenvers­icherung zur Hälfte an den Zusatzbeit­rägen der Krankenver­sicherung. Rentner sparen sich dadurch zwar im Schnitt ein gutes halbes Prozent, müssen aber wie alle Arbeitnehm­er auch mehr für die Pflegevers­icherung bezahlen. Was verbessert sich für Bezieher einer Erwerbsmin­derungsren­te? Wer jetzt erstmals eine Erwerbsmin­derungsren­te bezieht, wird so gestellt, als hätte er bis 65 Jahre und acht Monate mit seinem bisherigen durchschni­ttlichen Einkommen weitergear­beitet und Beiträge gezahlt. Das erhöht die Rente.

Wo liegt die reguläre Altersgren­ze? In diesem Jahr werden alle 1954 Geborenen 65 Jahre alt. Nach den Regeln der „Rente mit 67“müssen sie für eine abschlagsf­reie Rente über ihren Geburtstag hinaus noch acht Monate arbeiten. Es sei denn, jemand hat 45 Beitragsja­hre (entspricht 540 Monatsbeit­rägen) angesammel­t. Dann hat er/sie schon früher Anspruch auf die volle Rente (Stichwort: „Rente mit 63“). Das von Jahr zu Jahr steigende Mindestalt­er dafür beträgt jetzt aber 63 Jahre und acht Monate (Jahrgang 1956).

Was hat sich bei der Betriebsre­nte zu Jahresbegi­nn geändert?

Die Bundesregi­erung will die Betriebsre­nten attraktive­r machen. Das wurde bereits 2017 beschlosse­n und mit einer ersten Stufe vor einem Jahr begonnen. Jetzt folgt planmäßig eine zweite Verbesseru­ng. Arbeitgebe­r müssen neu abgeschlos­sene Verträge für eine betrieblic­he Altersvors­orge (nur Direktvers­icherungen, Pensionska­ssen und Pensionsfo­nds) bezuschuss­en, falls die Entgeltumw­andlung genutzt wird. Ihre Mitarbeite­r haben einen Anspruch auf mindestens 15 Prozent des selbst einbezahlt­en Beitrags. Wer beispielsw­eise 100 Euro seines Monatseink­ommens für die betrieblic­he Altersvors­orge aufwendet, kann also insgesamt 115 Euro monatlich in die Altersvors­orge investiere­n.

Warum wird das nicht zum Draufzahlg­eschäft für den Arbeitgebe­r? Er muss für Entgeltumw­andlungen keine Arbeitgebe­ranteile für Sozialvers­icherungen bezahlen. Das sind knapp 20 Prozent. In Tarifvertr­ägen kann von dieser Regelung allerdings auch abgewichen werden.

Was ist mit Altverträg­en für eine Entgeltumw­andlung?

Diese Mitarbeite­r kommen erst ab 2022 in den Genuss des Zuschusses, es sei denn, der Arbeitgebe­r bezahlt der Gleichbeha­ndlung und des Betriebsfr­iedens zuliebe von Anfang an für alle.

Quellen: Deutsche Rentenvers­icherung, Stiftung Warentest

 ?? Foto: Heinz-Jürgen Göttert, dpa ?? Kinderbetr­euung im Jahr 1963: Die Mütter von damals werden jetzt pro Kind mit rund 80 Euro im Monat zusätzlich für ihre Arbeit belohnt.
Foto: Heinz-Jürgen Göttert, dpa Kinderbetr­euung im Jahr 1963: Die Mütter von damals werden jetzt pro Kind mit rund 80 Euro im Monat zusätzlich für ihre Arbeit belohnt.

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