Mittelschwaebische Nachrichten
Wer gehen muss, das ist geregelt
Manchmal verstoßen auch Menschen aus anderen Ländern hier gegen Gesetze. Wenn das passiert, wird oft diskutiert: Dürfen sie in Deutschland bleiben?
Erst mal klingt es ziemlich einfach: Wer ein schweres Verbrechen begeht, kommt nach einem Urteil zur Strafe ins Gefängnis. Dabei ist es egal, ob jemand Deutscher ist oder Ausländer, arm oder reich. Denn die Gesetze gelten für alle gleich. Wenn allerdings ein Täter aus dem Ausland kommt, gibt es manchmal Streit.
Einige Leute fordern, denjenigen schnell in seine Heimat abzuschieben. Abschiebung bedeutet: Jemand hat das Recht verloren, in Deutschland zu bleiben. Er muss in sein Heimatland zurückkehren. Dafür gibt es Regeln. In dieser Woche geht es wieder um das Thema. Das hat mit einem Fall in der Stadt Amberg in Bayern zu tun. Dort hatten vor einigen Tagen vier junge Männer vorbeigehende Leute geschlagen und verletzt. Die Männer waren als Flüchtlinge aus anderen Ländern hierher gekommen.
„Die Entscheidung über eine Abschiebung ist aber erst der zweite Schritt“, erklärt der Rechtsanwalt Thomas Oberhäuser. Erst komme ein Prozess, dann ein Urteil. Das sei auch wichtig für die Opfer. So sehen sie, ob jemand für die Tat bestraft wird. Erst danach entscheiden Behörden: Ist die Strafe so hoch, dass derjenige kein Recht mehr hat, hier als Flüchtling zu bleiben? „Dann wird geprüft, ist der Mensch gefährlich für Deutschland, müssen wir den rausschmeißen?“, erklärt der Experte. Erst dann könnte es zur Abschiebung kommen. Das passiert allerdings nicht immer, aus verschiedenen Gründen: Manchmal fehlen zum Beispiel wichtige Dokumente, ohne die jemand nicht in sein Land reisen kann.
Oder im Heimatland herrscht Krieg. Es wäre also lebensgefährlich, dorthin zurückzukehren. So etwas kann vor einer Abschiebung so lange schützen, bis sich die Lage bessert.