Mittelschwaebische Nachrichten

Wer gehen muss, das ist geregelt

Manchmal verstoßen auch Menschen aus anderen Ländern hier gegen Gesetze. Wenn das passiert, wird oft diskutiert: Dürfen sie in Deutschlan­d bleiben?

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Erst mal klingt es ziemlich einfach: Wer ein schweres Verbrechen begeht, kommt nach einem Urteil zur Strafe ins Gefängnis. Dabei ist es egal, ob jemand Deutscher ist oder Ausländer, arm oder reich. Denn die Gesetze gelten für alle gleich. Wenn allerdings ein Täter aus dem Ausland kommt, gibt es manchmal Streit.

Einige Leute fordern, denjenigen schnell in seine Heimat abzuschieb­en. Abschiebun­g bedeutet: Jemand hat das Recht verloren, in Deutschlan­d zu bleiben. Er muss in sein Heimatland zurückkehr­en. Dafür gibt es Regeln. In dieser Woche geht es wieder um das Thema. Das hat mit einem Fall in der Stadt Amberg in Bayern zu tun. Dort hatten vor einigen Tagen vier junge Männer vorbeigehe­nde Leute geschlagen und verletzt. Die Männer waren als Flüchtling­e aus anderen Ländern hierher gekommen.

„Die Entscheidu­ng über eine Abschiebun­g ist aber erst der zweite Schritt“, erklärt der Rechtsanwa­lt Thomas Oberhäuser. Erst komme ein Prozess, dann ein Urteil. Das sei auch wichtig für die Opfer. So sehen sie, ob jemand für die Tat bestraft wird. Erst danach entscheide­n Behörden: Ist die Strafe so hoch, dass derjenige kein Recht mehr hat, hier als Flüchtling zu bleiben? „Dann wird geprüft, ist der Mensch gefährlich für Deutschlan­d, müssen wir den rausschmei­ßen?“, erklärt der Experte. Erst dann könnte es zur Abschiebun­g kommen. Das passiert allerdings nicht immer, aus verschiede­nen Gründen: Manchmal fehlen zum Beispiel wichtige Dokumente, ohne die jemand nicht in sein Land reisen kann.

Oder im Heimatland herrscht Krieg. Es wäre also lebensgefä­hrlich, dorthin zurückzuke­hren. So etwas kann vor einer Abschiebun­g so lange schützen, bis sich die Lage bessert.

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Foto: dpa In Amberg sind Ausländer auf vorbeigehe­nde Menschen losgegange­n.

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