Mittelschwaebische Nachrichten

Vorbestraf­ter will Arbeitgebe­r erpressen

Warum ein 24-Jähriger gerade noch um einen Gefängnisa­ufenthalt herum kommt

- VON WOLFGANG KAHLER

Landkreis Das vergangene Jahr lief für einen jungen Mann aus dem südlichen Landkreis nicht vielverspr­echend: Zuerst ging die sechsjähri­ge Beziehung zu seiner Verlobten in die Brüche, dann bekam er die Kündigung vom Chef. Damit wollte sich der damals 23-Jährige nicht abfinden und ging in die Offensive. Die wurde strafrecht­lich als versuchte Erpressung verfolgt und nun vom Amtsgerich­t Günzburg geahndet.

Der Angeklagte kam auf Krücken zur Verhandlun­g. Er leide unter den Folgen eines Schlaganfa­lls und sei derzeit im Krankensta­nd. Im April vergangene­n Jahres hatte der Konstrukti­onsmechani­ker eine Stelle auf Probe bei einer Online-firma nahe Günzburg angetreten. Die Beschäftig­ung lief aber nicht so, wie sich das der Chef vorgestell­t hatte, denn der neue Mitarbeite­r war schon ab März im Krankensta­nd. „Das Jahr fing schon schwer an“, rechtferti­gte er sich vor Richter Martin Kramer. Er sei medikament­enabhängig, so der Angeklagte. Als die Kündigung kam, schritt er zur Tat.

Zunächst drohte er dem Chef in einer E-mail, dass Arbeitssch­utz und Sicherheit nicht gegeben seien und er dafür Beweise habe. Er erwarte vom Arbeitgebe­r „einen Lösungsvor­schlag“und werde „andere Wege einleiten“, sollte dieser nicht fristgerec­ht eingehen. Als keine Antwort kam, wurde der Ton rauer.

Der 24-Jährige verlangte einen Arbeitsver­trag, ein Arbeitszeu­gnis und sein Urlaubsgel­d. Nach erneut ausbleiben­der Antwort nutzte der junge Mann eine Plattform in den sozialen Medien, die ihm nun die Verurteilu­ng wegen versuchter Erpressung einbrachte: Es gebe einige Dinge, die ihn teuer zu stehen kommen würden, da er entspreche­nde Beweise habe, hieß es da. Diese Drohung ließ sich der Firmenmehr chef nicht gefallen und zeigte den Urheber an. Der bekannte sich in der Verhandlun­g den Schreiben: „Das

zu war ein dummer Fehler von mir.“Eigentlich sei er ein bodenständ­iger Mensch, der dem Staat nicht auf der Tasche liegen wolle. Sogar beim Arbeitgebe­r, der als Zeuge die Vorwürfe bestätigte, entschuldi­gte sich der Angeklagte.

Dieses einsichtig­e Verhalten hatte zumindest teilweise Erfolg. Die beiden Nötigungen per E-mail wurden nicht berücksich­tigt. Allerdings war er schon sechsmal mit dem Gesetz in Konflikt gekommen, wegen einer Jugendstra­fe stand er unter offener Bewährung. Das letzte Delikt liegt erst wenige Monate zurück. Trotzdem blieb es im Urteil bei einer Geldstrafe von 60 Tagessätze­n zu 15 Euro. Dazu gab es eine eindringli­che Warnung vom Richter: „Beim nächsten Mal ist wohl eine Freiheitss­trafe fällig“, sollte der Angeklagte wieder auffällig werden.

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Symbolfoto: Alexander Kaya Wegen Nötigung stand ein junger Mann vor Gericht in Günzburg.

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