Mittelschwaebische Nachrichten
Vorbestrafter will Arbeitgeber erpressen
Warum ein 24-Jähriger gerade noch um einen Gefängnisaufenthalt herum kommt
Landkreis Das vergangene Jahr lief für einen jungen Mann aus dem südlichen Landkreis nicht vielversprechend: Zuerst ging die sechsjährige Beziehung zu seiner Verlobten in die Brüche, dann bekam er die Kündigung vom Chef. Damit wollte sich der damals 23-Jährige nicht abfinden und ging in die Offensive. Die wurde strafrechtlich als versuchte Erpressung verfolgt und nun vom Amtsgericht Günzburg geahndet.
Der Angeklagte kam auf Krücken zur Verhandlung. Er leide unter den Folgen eines Schlaganfalls und sei derzeit im Krankenstand. Im April vergangenen Jahres hatte der Konstruktionsmechaniker eine Stelle auf Probe bei einer Online-firma nahe Günzburg angetreten. Die Beschäftigung lief aber nicht so, wie sich das der Chef vorgestellt hatte, denn der neue Mitarbeiter war schon ab März im Krankenstand. „Das Jahr fing schon schwer an“, rechtfertigte er sich vor Richter Martin Kramer. Er sei medikamentenabhängig, so der Angeklagte. Als die Kündigung kam, schritt er zur Tat.
Zunächst drohte er dem Chef in einer E-mail, dass Arbeitsschutz und Sicherheit nicht gegeben seien und er dafür Beweise habe. Er erwarte vom Arbeitgeber „einen Lösungsvorschlag“und werde „andere Wege einleiten“, sollte dieser nicht fristgerecht eingehen. Als keine Antwort kam, wurde der Ton rauer.
Der 24-Jährige verlangte einen Arbeitsvertrag, ein Arbeitszeugnis und sein Urlaubsgeld. Nach erneut ausbleibender Antwort nutzte der junge Mann eine Plattform in den sozialen Medien, die ihm nun die Verurteilung wegen versuchter Erpressung einbrachte: Es gebe einige Dinge, die ihn teuer zu stehen kommen würden, da er entsprechende Beweise habe, hieß es da. Diese Drohung ließ sich der Firmenmehr chef nicht gefallen und zeigte den Urheber an. Der bekannte sich in der Verhandlung den Schreiben: „Das
zu war ein dummer Fehler von mir.“Eigentlich sei er ein bodenständiger Mensch, der dem Staat nicht auf der Tasche liegen wolle. Sogar beim Arbeitgeber, der als Zeuge die Vorwürfe bestätigte, entschuldigte sich der Angeklagte.
Dieses einsichtige Verhalten hatte zumindest teilweise Erfolg. Die beiden Nötigungen per E-mail wurden nicht berücksichtigt. Allerdings war er schon sechsmal mit dem Gesetz in Konflikt gekommen, wegen einer Jugendstrafe stand er unter offener Bewährung. Das letzte Delikt liegt erst wenige Monate zurück. Trotzdem blieb es im Urteil bei einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 15 Euro. Dazu gab es eine eindringliche Warnung vom Richter: „Beim nächsten Mal ist wohl eine Freiheitsstrafe fällig“, sollte der Angeklagte wieder auffällig werden.