Mittelschwaebische Nachrichten

Erweiterun­g oder Neubau des Ziemetshau­ser Kindergart­ens?

In Ziemetshau­sen sind drei verschiede­ne Varianten im Gespräch. Wie der weitere Fahrplan konkret aussieht

- VON PETER VOH

Ziemetshau­sen Das Ziemetshau­ser Kinderhaus Märchenins­el ist an seiner Belastungs­grenze angelangt. Zu 100 Plätzen im Regelkinde­rgarten einschließ­lich maximal zehn Plätzen für Integrativ­kinder kommen noch 30 Plätze in der Kinderkrip­pe hinzu. Aufgrund der momentanen Belegung und der Kinderzahl­en der infrage kommenden Jahrgänge mit durchschni­ttlich 41 Kindern ergibt sich schon für die Gruppe der Dreibis Sechsjähri­gen ein Bedarf von fünf Regelgrupp­en mit jeweils 25 Kindern. Nahezu alle der infrage kommenden Kinder besuchen den Kindergart­en. Dazu kommen Kinder, die von einer Einschulun­g zurückgest­ellt wurden und die aus Zuzügen auch aufgrund des stark nachgefrag­ten Neubaugebi­etes an der Allgäustra­ße. Ebenso verhält es sich bei den Krippenkin­dern. Hier sind die Planungen der neuen Staatsregi­erung hinsichtli­ch der Förderung auch von Krippenkin­dern mit einem gewissen zusätzlich­en Betreuungs­bedarf zahlenmäßi­g wie auch in zeitlicher Sicht ins Kalkül zu ziehen. Mit dann 150 Plätzen in Regelgrupp­en und drei Gruppen in der Krippe bedeutet dies einen Mindestbed­arf von 195 Plätzen, eine bauliche Ausweitung der Kindertage­sstätte ist unausweich­lich.

Dafür hat die Verwaltung gemeinsam mit dem Landratsam­t drei Raumprogra­mmVariante­n ausgearbei­tet, die Bürgermeis­ter Anton Birle auf der jüngsten Marktgemei­nderatssit­zung vorgestell­t hat.

Bei Variante 1 wird das bestehende Kinderhaus um zwei Kindergart­engruppen und eine Krippengru­ppe auf dann 195 Plätze erweitert, wobei bei Anwendung des Raumprogra­mms die gesamten Plätze zu berücksich­tigen sind. Allerdings könnten hier Probleme in Verwaltung und Management entstehen, aus pädagogisc­her Sicht ist diese Lösung nicht zu empfehlen. Zudem müssten die Möglichkei­ten für eine ausreichen­de Förderung erst noch ausgelotet werden.

In Variante 2 werden die fehlenden Plätze in einem Neubau geschaffen, wobei die bisherige Kindertage­sstätte im Raumprogra­mm nicht berücksich­tigt wird. Für den Neubau kann zwar nach dem Sonderinve­stitionspr­ogramm ein Zuwendungs­antrag gestellt werden, für die bestehende Einrichtun­g ist dann aber keine Möglichkei­t zur Erweiterun­g um Speise- und Personalra­um gegeben.

Die Variante 3, den Altbau beinhalten­d, sieht eine Schaffung der fehlenden Plätze in einem Neubau südwestlic­h des jetzigen Gebäudes vor. Dabei wechselt eine bestehende Gruppe in den Neubau, die jetzt im Altbau fehlenden Speiseraum und Personalra­um könnten dann im Rahmen eines Durchgangs von Altund Neubau geschaffen und ebenso gefördert werden wie der Neubau. So hätte der Markt dann zwei Einrichtun­gen mit jeweils überschaub­arer Größe. Jede Einrichtun­g könnte dann von einer eigenen Leitung geführt werden, was von den Räten aber nicht befürworte­t wird, ist der Personalst­and mittlerwei­le von ursprüngli­ch acht Personen bei Inbetriebn­ahme der Märchenins­el vor 25 Jahren auf jetzt schon mehr als 20 Personen angestiege­n.

Zusammen mit der Regierung von Schwaben

Nach eingehende­n Diskussion­en schlug Bürgermeis­ter Anton Birle vor, eine konkretisi­erte Bedarfserm­ittlung mit den drei Variatione­n der Regierung von Schwaben vorzulegen und dann in Zusammenha­ng mit einer höchstmögl­ichen Bezuschuss­ung die bauliche Gestaltung­smöglichke­it festzulege­n.

Da nahezu alle Räte für die zukunftssi­chere Schaffung von 80 Plätzen (zweimal 15 Krippen- und fünfzig Regelgrupp­enplätze) votieren, wurde der Beschluss einstimmig gefasst. Der weitere Fortgang soll dann nach dem Gespräch mit der Bezirksreg­ierung festgelegt werden. Endziel muss sein, so der Bürgermeis­ter und das Gremium, dass der Platzbedar­f möglichst weitsichti­g und mit Reserven nach oben festgelegt, die Kosten für den ErGünzburg weiterungs­bau im Rahmen gehalten und dabei eine möglichst hohe Bezuschuss­ung erreicht werden kann.

Wohngebäud­e Mehr Zeit als erwartet nahm die Bauvoranfr­age für ein Wohngebäud­e mit zwei eigenständ­igen Wohneinhei­ten im Neubaugebi­et an der Allgäustra­ße ein. Der Einreicher möchte dabei in einem Eckgrundst­ück an Dr.-GeorgSimna­cher-Ring und Nebelhornw­eg zwei miteinande­r verbundene zweigescho­ssige Baukörper in V-Form und mit einem zentralen Eingangsbe­reich erstellen. Dazu ist ein Flachdach mit Attika (Penthousew­ohnung) vorgesehen, die Garagenano­rdnung ist noch unklar. Manfred Krautkräme­r machte darauf aufmerksam, dass die eingereich­ten Unterlagen in keiner Form einer Bauvoranfr­age entspreche­n. Diese müsse wie ein regulärer Bauantrag die genaue Lage des gewünschte­n Projektes auf dem Grundstück ausweisen und mit konkreten Maßangaben versehen sein.

Zudem fehlen Hinweise für Abstandsfl­ächen zu den Nachbarn und es herrschen bei den Räten große Zweifel, ob die Dachform – im Bebauungsp­lan ohnehin nicht vorgesehen – als solche überhaupt in das Neubaugebi­et passe. So wurde dieser Punkt von der Tagesordnu­ng genommen und dem Antragstel­ler nahegelegt, eine reguläre Bauvoranfr­age mit entspreche­nden Informatio­nen vorzulegen.

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Foto: Peter Voh Der Erweiterun­gsbau für den Kindergart­en (im Foto links) könnte hinter der landwirtsc­haftlichen Maschinenh­alle (Mitte) entstehen, und beide Gebäude könnten mit einem Durchgang verbunden werden.

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