Mittelschwaebische Nachrichten
Steuersparmodell bringt Jens Lehmann Ärger
„Goldfinger“-Fall Der Name des neuen Co-Trainers beim FC Augsburg steht in Ermittlungsakten der Augsburger Staatsanwaltschaft. Ob ihm die Justiz einen Vorwurf macht, ist aber noch offen
Augsburg Die Augsburger Ermittler haben dem Fall einen schillernden Namen gegeben. „Goldfinger“nennen sie ein Geschäftsmodell, mit dem rund 100 reiche Anleger versucht haben sollen, sich eine Menge Steuern zu sparen. Der dritte Film der James-Bond-Reihe heißt so. Die Augsburger Staatsanwaltschaft vertritt die Ansicht, dass das Steuersparmodell illegal war. Nun ist der Name eines prominenten Anlegers bekannt geworden. Jens Lehmann, Ex-Nationaltorwart und seit kurzem neuer Co-Trainer beim FC Augsburg, soll nach einem Bericht des in das „Goldfinger“-Modell investiert haben.
Der Name des bekannten ehemaligen Torhüters taucht zwar dem Bericht der Zeitung zufolge in den Ermittlungsakten auf. Noch ist aber völlig unklar, ob das Investment für ihn strafrechtliche Folgen hat. Anfang Januar erst teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass sie in dem Fall gegen 19 Personen Anklage erhoben hat. Betroffen davon sind Rechtsanwälte und Berater aus München, die das Modell aufgesetzt und teils an ihre reichen Mandanten vertrieben haben sollen. Angeklagt sind auch einige Anleger. Jens Lehmann ist jedoch nicht darunter.
Vereinfacht ausgedrückt funktionierte „Goldfinger“so: Eine Goldhandelsfirma musste in einem Land gegründet werden, mit dem Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen hat. In diesem Fall in England. Auf diese Weise konnten Verluste beim Ankauf von Gold in Deutschland steuerlich geltend gemacht werden. So wurden Einkünfte aus dem Verkauf des Goldes im Jahr darauf steuerlich kompensiert. Die Steuerlast konnte massiv gedrückt werden. Laut erkannte das Finanzamt bei Lehmann die Verluste aber nicht an.
Die Anwälte und Berater, die das so erdachten, waren offensichtlich der Ansicht, ihr Modell sei rechtlich nicht angreifbar. Letztlich werden darüber die Gerichte entscheiden müssen. Deshalb ist auch fraglich, ob Anlegern wie Lehmann überhaupt ein strafrechtlicher Vorwurf gemacht werden kann. Wer sich in solchen Fällen auf gute Berater verlässt und selbst nicht vermutet, dass er womöglich etwas Verbotenes tut, bleibt laut Gesetz straffrei. Juristen sprechen von „Verbotsirrtum“.
Das zitiert einen Anwalt des Fußballers, der es genau so darstellt. Er habe „auf die Rechtmäßigkeit“des Handelns der „Goldfinger“-Anbieter vertrauen dürfen, wird der Anwalt zitiert. Sollte sich ein Fehlverhalten der Initiatoren des Anlagemodells herausstellen, dann sei er „einer der zahlreichen Geschädigten“.