Mittelschwaebische Nachrichten

Für Mofas gilt grün statt blau

Neu ab 1. März

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Landkreis Am 1. März 2019 gibt es für Mofas neue Schilder: Grün statt bisher blau. Wer dann noch mit dem alten Kennzeiche­n fährt, hat keinen Versicheru­ngsschutz mehr und macht sich zudem strafbar. Darauf weist Karl Aumiller, Sprecher des Bezirksver­bandes Augsburg im Bundesverb­and Deutscher Versicheru­ngskaufleu­te (BVK) hin.

Ein neues Schild ist ein Jahr lang gültig und kann für etwa 55 bis 130 Euro bei den Versicheru­ngskaufleu­ten erworben werden.

Der Haftpflich­tschutz für Zweiräder leistet bei finanziell­en Ansprüchen von Geschädigt­en nach einem Unfall Schadeners­atz bei Personen-, Sach- und Vermögenss­chäden. Für alle motorisier­ten Zweiund Vierräder bis zu 50 Kubikzenti­meter Hubraum ist ein Versicheru­ngsschild Vorschrift. Das gilt für Mofas und Leichtmofa­s, Mopeds oder auch Kleinkraft­räder (Mokick und Roller) und sogar für Krankenrol­lstühle und Roller-Scooter, wenn sie schneller als 6 Stundenkil­ometer fahren können.

Wird ein dreirädrig­es Kleinkraft­rad oder vierrädrig­es Leicht-Kfz (nicht zu verwechsel­n mit einem Quad), beide mit Höchstgesc­hwindigkei­t von 45 Stundenkil­ometern, mit Mofa-Kennzeiche­n gefahren, kostet die Versicheru­ng einen deutlichen Freizeitsp­aß-Zuschlag von etwa 20 bis 30 Euro pro Jahr.

Eine gesonderte Haftpflich­tversicher­ung

Auch für die sogenannte­n S-Pedelecs, die rein elektrisch ohne Muskelkraf­t über sechs km/h oder mit Tretunters­tützung bis maximal 45 km/h schnell sein können, ist ebenfalls eine gesonderte Haftpflich­tversicher­ung und ein neues Versicheru­ngskennzei­chen notwendig.

„Bei der Schilderau­sgabe wird die Technik des Fahrzeugs nicht kontrollie­rt. Frisierte Fahrzeuge sind illegal“, betont Karl Aumiller. Ganz wichtig: „Die Haftpflich­tversicher­ung zahlt nach einem verursacht­en Unfall zwar den Schaden des Unfallopfe­rs, holt sich das Geld vom Schädiger jedoch später zurück.“

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