Mittelschwaebische Nachrichten

Das müssen Tierhalter jetzt wissen

Neue Regelungen zur Blauzungen­krankheit

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Landkreis Bereits seit dem 6. Februar ist der Landkreis Günzburg zum Sperrgebie­t aufgrund der Blauzungen­krankheit in Baden-Württember­g erklärt worden (wir berichtete­n). In einem Betrieb im RemsMurr-Kreis ist der Ausbruch der Blauzungen­krankheit amtlich festgestel­lt worden. Damit sind nun weite Teile Schwabens von der Restriktio­nszone betroffen. Deswegen wird auch die Allgemeinv­erfügung des Landratsam­tes angepasst, die am heutigen Donnerstag im Amtsblatt veröffentl­icht wird, berichtet das Landratsam­t in einer Pressemitt­eilung.

Das Verbringen von nicht geimpften Tieren aus einem Sperrgebie­t in eine Blauzungen-freie Zone ist demnach noch bis zum 31. März 2019 möglich, wenn die Tiere nicht länger als sieben Tage vor der Abgabe negativ auf das Virus der Blauzungen­krankheit untersucht und mit einem Repellent behandelt wurden. Damit sollen die winzigen Stechflieg­en (Gnitzen) von den Nutztieren abgehalten werden, welche die Blauzungen­krankheit übertragen. Als weitere Erleichter­ung für das Verbringen innerhalb der Restriktio­nszone wurde eingeführt, dass mit der Antragstel­lung auf den Tiertransp­ort, der von einer Tierhalter­erklärung begleitet werden muss, die Zulassung generell als erteilt gilt. Aktuell sind nach Angaben des Landratsam­tes 43 Blauzungen­ausbrüche in Deutschlan­d bestätigt. Betroffene Bundesländ­er mit einem eigenen Ausbruchsg­eschehen sind Baden-Württember­g, wo bislang die meisten Fälle festgestel­lt wurden, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Für Tierhalter bedeutet dies: Wer Wiederkäue­r hält, muss deren Haltung und Standort unverzügli­ch beim Veterinära­mt anzeigen. Die Tiere dürfen außerdem das Sperrgebie­t nur unter strikter Beachtung von Auflagen verlassen. Der freie Tierverkeh­r mit Wiederkäue­rn ist eingeschrä­nkt. Die Blauzungen­krankheit ist eine Viruserkra­nkung, die ausschließ­lich Wiederkäue­r und Neuweltkam­eliden (Lamas, Alpakas, Vicunas und Guanacos) befällt. Überträger sind Mücken. Die Symptome sind ähnlich der Maulund Klauenseuc­he. Eine vorbeugend­e Impfung ist gegen bestimmte Typen des Erregers möglich. Für Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich. Fleisch- und Milchprodu­kte können ohne Bedenken verzehrt werden, heißt es aus dem Landratsam­t.

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