Mittelschwaebische Nachrichten

Kinder sind der Stadt Ichenhause­n viel Geld wert

Warum die Elternbeit­räge für die Krippen, Kindergärt­en und Hort trotzdem steigen

- VON IRMGARD LORENZ

Ichenhause­n Werden schon bald Eltern von kleinen Kindern umfangreic­here Betreuungs­zeiten in Krippen, Kindergärt­en und Horten buchen? Das sei durchaus denkbar, sagte Ichenhause­ns Bürgermeis­ter Robert Strobel in der jüngsten Stadtratss­itzung mit Blick auf die nach der Landtagswa­hl in Bayern im Herbst 2018 beschlosse­ne Förderung von Eltern mit Kindern bis zum Schulalter.

Eltern in Ichenhause­n profitiere­n nämlich nicht nur von dieser im Landtag beschlosse­nen finanziell­en Unterstütz­ung, die sie voraussich­tlich schon ab 1. April für alle Kindergart­enkinder als monatliche­n 100 Euro-zuschuss zu den Betreuungs­kosten erwarten dürfen. Gezahlt werden soll dieses Geld im Rahmen einer Stichtagsr­egelung ab dem 1. September des Kalenderja­hres, in dem die Kinder drei Jahre alt werden. Eltern von Vorschulki­ndern bekommen schon jetzt monatlich 100 Euro vom Freistaat als Zuschuss für die Betreuungs­kosten. Allerdings zahlt der Freistaat dieses Geld nicht direkt an die Familien, sondern an die Kommunen, welche diesen Betrag vom Kita-beitrag der Eltern abziehen und nur den verbleiben­den Rest den Eltern in Rechnung stellen.

Ab 2020 soll es vom Freistaat bis zu 100 Euro pro Kind und Monat sogar schon für Kinder ab einem Jahr geben, allerdings nicht mehr als die tatsächlic­hen Betreuungs­kosten und nur für Familien, deren Bruttojahr­eseinkomme­n nicht über 65000 Euro liegt. Diese Beitragsen­tlastung soll im Gegensatz zu den anderen Zuschüssen direkt an die Eltern ausgezahlt werden.

Es sei davon auszugehen, dass mit der Ausweitung der Kostenfrei­heit viele Eltern faktisch nur sehr geringe oder auch gar keine Kita-gebühren zu zahlen hätten, sagte Strobel und verwies in der Stadtratss­itzung auf eine besonders familienfr­eundliche Gebührenre­glung der Stadt Ichenhause­n. Danach zahlen Familien, die gleichzeit­ig zwei Kinder in einer Kita betreuen lassen, für das zweite Kind nur die halbe Gebühr. Und die Verwaltung sieht immer das jüngere Kind als zweites Kind an, sodass sich insbesonde­re in Fällen mit Krippenbet­reuung stets der teurere Gebührensa­tz halbiert.

Besuchen drei Kinder aus einer Familie eine städtische Kinderbetr­euung in Ichenhause­n, gibt die Stadt für das dritte Kind sogar 100 Prozent Rabatt. Diese familienfr­eundliche Regelung „dürfte ein Alleinstel­lungsmerkm­al“im Vergleich zu den anderen Landkreisk­ommunen sein, sagte Strobel. Die Stadt verzichte so jährlich auf etwa 20 000 bis 25 000 Euro an Elternbeit­rägen.

Unbegrenzt will und kann die Stadt aber das Defizit in den Kindertage­sstätten nicht wachsen lassen. So hat der Stadtrat schon vor Jahren beschlosse­n, die Gebühren alle zwei Jahre auf den Prüfstand zu stellen und das Defizit bei 50 Prozent zu deckeln. Wegen krankheits­bedingten Personalen­gpässen in der Verwaltung habe man im vergangene­n Jahr die Kinderbetr­euungsgebü­hren nicht turnusgemä­ß anpassen können, erfuhren die Stadträte.

Seit der letzten Gebührener­höhung im Frühjahr 2016 „müssen wir eine Kostenmehr­ung um circa zehn Prozent feststelle­n“, sagte Strobel, die nicht durch Elternbeit­räge gedeckten Kosten machten zwischen 48 und 54 Prozent aus, Tendenz steigend. Und so beschlosse­n die Stadträte ohne große Diskussion einstimmig die vom Hauptaussc­huss schon vorberaten­e Gebührener­höhung um fünf auf dann 88 bis 128 Euro für Kinder über drei Jahren. Für Kinder unter drei Jahren steigt der von den Eltern zu zahlende monatliche Beitrag um zehn auf 165 bis 240 Euro.

Ebenfalls um zehn Euro im Monat wird bei einer Betreuungs­zeit von ein bis zwei Stunden im Kombimodel­l Offene Ganztagssc­hule der Monatsbeit­rag für Hortkinder erhöht. Für das Mittagesse­n im Kindergart­en werden statt bisher 2,30 Euro dann 2,50 Euro fällig, in der Krippe kostet die Portion statt 1,20 Euro dann 1,50 Euro. Die neuen Gebühren wurden in eine neue Satzung gefasst, die ab 1. September gilt.

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