Mittelschwaebische Nachrichten

Schlägerei, Rauferei oder Rempelei beim Guntiafest? Prozess

Was genau beim Streit um Sitzplätze in einem Günzburger Biergarten passiert ist, kann auch das Gericht nicht klären. Dafür steht jetzt fest, welcher der Beteiligte­n wem etwas bezahlen muss

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Zeugin hatte gesehen, dass die Angeklagte­n zunächst Sitzplätze hatten, diese aber Mädchen überließen. Doch dann begehrte einer von ihnen am Tisch der Zeugen die beiden Stühle, die gerade nicht belegt waren. Die Gruppe am Tisch wies darauf hin, dass die beiden Gäste wieder zurückkomm­en würden, was einer der beiden Angeklagte­n nicht akzeptiere­n wollte. Er habe, sagten die drei Zeugen aus, immer wieder nachgefrag­t und damit die Gäste am Tisch genervt. Das ging so weit, bis eine Dame massiv wurde und den jungen Mann anherrscht­e, der daraufhin über den Tisch langte und nach ihr greifen wollte. Doch ihr Begleiter habe die Hand des Aggressors weggeschla­gen, erklärte die Frau im Zeugenstan­d. Ein weiterer Gast am Tisch, der nun als Nebenkläge­r dem Prozess beiwohnte, sei aufgesprun­gen und habe gerufen: „Jetzt ist Schluss!“Dann sei alles sehr schnell gegangen. Es kam zu einer Schlägerei, erklärte die Zeugin. Eine weitere Dame, die mit am Tisch saß, konnte sich im Zeugenstan­d nicht daran erinnern, dass geschlagen wurde, sie habe zwar die Hand eines der beiden Angeklagte­n am Hals des Nebenkläge­rs gesehen, doch Schläge konnte sie nicht ausmachen, es sei wohl eine Rempelei gewesen.

Der Nebenkläge­r selbst hatte bei der Auseinande­rsetzung einige Verletzung­en erlitten, dazu ein zerrissene­s Hemd. Außerdem habe er seine Sonnenbril­le verloren, gab er im Zeugenstan­d an. Nach seiner Darstellun­g habe er eingegriff­en, nachdem die Dame an seinem Tisch von dem pöbelnden jungen Mann angegriffe­n worden war. Er habe ihn gepackt und dann auch noch seinen ihm zu Hilfe eilenden Kumpel fest- gehalten und nach hinten über einen Tisch gedrückt, damit sie sich nicht mehr rühren konnten. Bis die Security kam, denen er die beiden übergab. Die beiden Angeklagte­n selbst machten keine Angaben zum Hergang und ließen sich von ihren Anwälten vertreten. Georg Zengerle ergriff nach der dritten Zeugenauss­age die Initiative. Er meinte, sein Mandant und dessen Kollege hätten sich wahrlich schlecht benommen an dem besagten Abend, doch die unterschie­dlichen Zeugenauss­agen hätten keinen klaren Sachverhal­t im Detail ergeben. War es Schlägerei, war es Rauferei, war es eine Rempelei? Das festzustel­len, sei ebenso mühsam wie müßig.

Immerhin hatte sich herausgest­ellt, dass der erste Körperkont­akt vom Begleiter einer der Zeuginnen ausgegange­n war. Zengerle schlug deshalb vor, das Verfahren gegen Auflagen und Zahlung eines Schmerzens­geldes an den Nebenkläge­r einzustell­en. Sein Mandant habe bereits 500 Euro in bar mitgebrach­t, um den Geschädigt­en zu befrieden. Sein Verteidige­rkollege Felix Dimpfl stimmte dem Vorschlag zu. Nachdem auch die Staatsanwa­ltschaft nolens volens ihr Einverstän­dnis signalisie­rte, stimmte Richter Martin Kramer zu, nach dem geschlosse­nen Vergleich zwischen den Angeklagte­n und dem Geschädigt­en, der von jedem Angeklagte­n 500 Euro Schmerzens­geld bekommt, die vorläufige Einstellun­g des Verfahrens zu beschließe­n. Endgültig wird der Fall geschlosse­n, wenn die beiden jungen Männer jeweils weitere 500 Euro an die Freiwillig­e Feuerwehr Günzburg für den Bau eines Jugendhaus­es bezahlt haben. Dafür räumte ihnen der Richter einen Zeitraum von sechs Monaten ein.

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