Mittelschwaebische Nachrichten
Schlägerei, Rauferei oder Rempelei beim Guntiafest? Prozess
Was genau beim Streit um Sitzplätze in einem Günzburger Biergarten passiert ist, kann auch das Gericht nicht klären. Dafür steht jetzt fest, welcher der Beteiligten wem etwas bezahlen muss
Zeugin hatte gesehen, dass die Angeklagten zunächst Sitzplätze hatten, diese aber Mädchen überließen. Doch dann begehrte einer von ihnen am Tisch der Zeugen die beiden Stühle, die gerade nicht belegt waren. Die Gruppe am Tisch wies darauf hin, dass die beiden Gäste wieder zurückkommen würden, was einer der beiden Angeklagten nicht akzeptieren wollte. Er habe, sagten die drei Zeugen aus, immer wieder nachgefragt und damit die Gäste am Tisch genervt. Das ging so weit, bis eine Dame massiv wurde und den jungen Mann anherrschte, der daraufhin über den Tisch langte und nach ihr greifen wollte. Doch ihr Begleiter habe die Hand des Aggressors weggeschlagen, erklärte die Frau im Zeugenstand. Ein weiterer Gast am Tisch, der nun als Nebenkläger dem Prozess beiwohnte, sei aufgesprungen und habe gerufen: „Jetzt ist Schluss!“Dann sei alles sehr schnell gegangen. Es kam zu einer Schlägerei, erklärte die Zeugin. Eine weitere Dame, die mit am Tisch saß, konnte sich im Zeugenstand nicht daran erinnern, dass geschlagen wurde, sie habe zwar die Hand eines der beiden Angeklagten am Hals des Nebenklägers gesehen, doch Schläge konnte sie nicht ausmachen, es sei wohl eine Rempelei gewesen.
Der Nebenkläger selbst hatte bei der Auseinandersetzung einige Verletzungen erlitten, dazu ein zerrissenes Hemd. Außerdem habe er seine Sonnenbrille verloren, gab er im Zeugenstand an. Nach seiner Darstellung habe er eingegriffen, nachdem die Dame an seinem Tisch von dem pöbelnden jungen Mann angegriffen worden war. Er habe ihn gepackt und dann auch noch seinen ihm zu Hilfe eilenden Kumpel fest- gehalten und nach hinten über einen Tisch gedrückt, damit sie sich nicht mehr rühren konnten. Bis die Security kam, denen er die beiden übergab. Die beiden Angeklagten selbst machten keine Angaben zum Hergang und ließen sich von ihren Anwälten vertreten. Georg Zengerle ergriff nach der dritten Zeugenaussage die Initiative. Er meinte, sein Mandant und dessen Kollege hätten sich wahrlich schlecht benommen an dem besagten Abend, doch die unterschiedlichen Zeugenaussagen hätten keinen klaren Sachverhalt im Detail ergeben. War es Schlägerei, war es Rauferei, war es eine Rempelei? Das festzustellen, sei ebenso mühsam wie müßig.
Immerhin hatte sich herausgestellt, dass der erste Körperkontakt vom Begleiter einer der Zeuginnen ausgegangen war. Zengerle schlug deshalb vor, das Verfahren gegen Auflagen und Zahlung eines Schmerzensgeldes an den Nebenkläger einzustellen. Sein Mandant habe bereits 500 Euro in bar mitgebracht, um den Geschädigten zu befrieden. Sein Verteidigerkollege Felix Dimpfl stimmte dem Vorschlag zu. Nachdem auch die Staatsanwaltschaft nolens volens ihr Einverständnis signalisierte, stimmte Richter Martin Kramer zu, nach dem geschlossenen Vergleich zwischen den Angeklagten und dem Geschädigten, der von jedem Angeklagten 500 Euro Schmerzensgeld bekommt, die vorläufige Einstellung des Verfahrens zu beschließen. Endgültig wird der Fall geschlossen, wenn die beiden jungen Männer jeweils weitere 500 Euro an die Freiwillige Feuerwehr Günzburg für den Bau eines Jugendhauses bezahlt haben. Dafür räumte ihnen der Richter einen Zeitraum von sechs Monaten ein.