Mittelschwaebische Nachrichten
Deisenhausen hat nun eine Ehrenordnung
Gemeinderatssitzung Bürger können Vorschläge machen, wer zum Ehrenbürger ernannt werden soll
Deisenhausen Die Gemeinde Deisenhausen verfügte bisher über keine offizielle Ehrenordnung. Um das Engagement von Einzelpersonen oder Organisationen/Vereine zu würdigen, hatte der Gemeinderat zu Beginn der Legislaturperiode beschlossen, eine Ehrenordnung zu verabschieden. Diese wurde unter Federführung von Helmut Höld inzwischen ausgearbeitet, in der jüngsten Sitzung dem Gemeinderat vorgelegt und von diesem einstimmig als Satzung beschlossen.
Unter anderem werden in der Ehrenordnung folgende Feststellungen getroffen: Persönlichkeiten, die sich besonders um die Gemeinde verdient gemacht haben, können zu Ehrenbürgern ernannt werden. Die Ehrenbürgerschaft ist die höchste Ehrenbezeugung, die der Gemeinderat der Gemeinde Deisenhausen zu vergeben hat. Die Zahl der lebenden Ehrenbürger soll die Zahl fünf nicht übersteigen. Die Verleihung erfolgt in einem feierlichen und würdigen Rahmen durch Aushändigung einer Ehrenbürgerurkunde und eines individuellen Geschenks.
Persönlichkeiten, die sich um die Allgemeinheit und die Gemeinde verdient gemacht haben, dankt die Gemeinde Deisenhausen mit der Bürgermedaille in Gold, Silber und Bronze. Gewürdigt werden insbesondere Verdienste im ehrenamtlichen, sportlichen und sozialen Bereich sowie in Vereinen und gemeinnützigen Organisationen im Gemeindebereich, im Feuerwehrdienst, in der Wirtschaft, Kultur oder Umwelt oder kirchlichen Bereichen. Vergeben werden die Bürgermedaillen mit Urkunde nach einem Punktesystem, wobei Gold an 140, Silber an 100 und Rose an 70 Punkte gekoppelt ist. So erhält zum Beispiel ein Erster Bürgermeister sechs Punkte, ein Feuerwehrkommandant fünf Punkte pro Jahr. Unterschiedliche ehrenamtliche Tätigkeiten bei gleichen und/oder verschiedenen Vereinen können zusammengestellt werden. Jedoch können nicht mehr als sieben Punkte pro Jahr angerechnet werden.
Beschlossen wird über die Vergabe der Bürgermedaille im Gemeinderat in nicht öffentlicher Sitzung. Für Personen, die vor dem Inkrafttreten dieser neuen Satzung ehrenamtlich tätig waren, gilt eine Übergangslösung. Es werden die gesamten Punkte aus seiner ehrenamtlichen Tätigkeit bis zum Jahr 2020 noch angerechnet. Die Gemeinde behält sich im Einzelfall eine Abweichung von den erforderlichen Punkten vor.
Gemeinderäte erhalten beim Ausscheiden aus ihrem Amt ein Sachgeschenk. Aktive Mitglieder der Feuerwehr erhalten vom Freistaat Bayern das silberne beziehungsweise goldene Ehrenkreuz. Zusammen mit der Verleihung des goldenen Feuerwehrabzeichens erhält der Aktive vom Freistaat eine freie Aufenthaltswoche im Feuerwehrerholungsheim. Die Gemeinde übernimmt in Anerkennung der langjährigen Mitwirkung dieser Person bei einer gemeindlichen Feuerwehr für dessen Begleitperson die Kosten für den einwöchigen Aufenthalt.
Urkunden und Sachpreise erhalten Einzelpersonen oder Mannschaften, die sich mit besonderen sportlichen und anderen Leistungen das Ansehen der Gemeinde gemehrt haben. So erhält zum Beispiel eine Einzelperson für den ersten Platz bei einer bayerischen oder süddeutschen Meisterschaft oder dem 1. bis 5. Platz bei einer deutschen Meisterschaft, bei der Berufung in ein Nationalteam oder einer langjährigen hervorragenden Leistung im Einzelfall eine Zuwendung von 500 Euro. Beim Aufstieg in eine Bezirksliga und höhere Klasse sowie dem Erreichen einer Mannschaftsmeisterschaft in diesen Klassen (Schützen, Fußball, Tischtennis etc.) erhält eine Mannschaft/Kapelle mit bis zu zehn Spielern 100 Euro, mit mehr als zehn Spielern 200 Euro. Gleiches gilt für Musikkapellen, welche beim Wertungsspiel in der Oberstufe bzw. in der Schwierigkeitsstufe „schwer“eine Bewertung „mit ausgezeichnetem Erfolg“erreicht haben.
Darüber hinaus kann der Gemeinderat Personen, die ein bestimmtes Jubiläum begehen, sich in sonstiger Weise um die Gemeinde verdient gemacht haben oder eine hervorragende Leistung erbracht haben, die nicht durch diese Richtlinien erfasst werden, eine Ehrung zuteil werden lassen. Vorschläge zur Ehrung von Personen oder Vereinen können neben den Vereinsvorstandschaften von allen Bürgerinnen und Bürgern bis zum 31. Oktober eines Jahres mit Nennung der Verdienste oder der erreichten Leistungen (Laudatio) bei der Gemeinde eingereicht werden. Diese neue Ehrenordnung gilt ab sofort und wird gemeindeüblich bekannt gemacht.