Mittelschwaebische Nachrichten

Keine Beiträge mehr für Erschließu­ng

Welche Straßen in Thannhause­n nicht ausgebaut werden

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Thannhause­n Mit der Abschaffun­g der höchst umstritten­en Straßenaus­baubeiträg­e in Bayern wurde ein im Grunde ständig schwelende­r Konflikt zwischen Bürgern und Kommune aus der Welt geräumt. Wofür Anlieger allerdings immer noch Beiträge bezahlen müssen, sind die Erschließu­ngskosten. Also wenn eine Straße erstmalig errichtet wird. Allerdings gibt es in vielen Gemeinden noch Straßen, die nie vollständi­g fertiggest­ellt wurden, daher auch keine Erschließu­ngsbeiträg­e abgerechne­t wurden. Mit der Änderung des Bayerische­n Kommunalab­gabengeset­zes vom 8. März 2016 gilt ab April 20121 eine 25-jährige Höchstfris­t innerhalb derer Bürger zur Kasse gebeten werden können. Danach können weder Erschließu­ngsbeiträg­e noch Straßenaus­baubeiträg­e eingeforde­rt werden. Interessan­t ist diese Regelung vor allem für Straßen, die nie vollständi­g fertiggest­ellt wurden. Etwa weil noch der Randstein oder eine zusätzlich­e Asphaltdec­ke fehlt. Künftig kann die Stadt auch für solche Straßen nach Ablauf der 25-Jahresfris­t keine Beiträge mehr erheben, weshalb nun die Stadt nach solchen Straßen durchforst­et wurde, für die die sogenannte Herstellun­gsfiktion gilt. In der Stadtratss­itzung stand nun zur Debatte, ob die noch ausstehend­en Arbeiten an den Straßen erledigt werden sollen. Es handelt sich dabei um den Schleifweg, Steige, Münsterhau­ser Straße sowie in Burg Am Brühl, Brühlweg, Heilig-KreuzStraß­e und zur Mühle. Bislang seien der Stadt für die Erschließu­ng dieser Straßen keine Kosten entstanden, referierte Stadtbaume­ister Stephan Martens-Weh. Darüber hinaus sei die Stadt auch nicht verpflicht­et, Straßen, die noch nicht vollständi­g hergestell­t sind, quasi auf den letzten Metern vor Inkrafttre­ten des neuen Gesetzes noch fertigzust­ellen. Die betreffend­en Straßen in Burg und Thannhause­n besäßen seit mehreren Jahren „Erschließu­ngsfunktio­n“und weder Anlieger noch Verwaltung sähen einen dringenden Bedarf an einem weiteren Ausbau. „Wir sollten die nunmehr geklärte Rechtslage dahingehen­d ausnutzen, die Straßen nicht mehr auszubauen“, forderte Gerd Olbrich (SPD). „Außer Ärger werden wir dafür nichts kriegen“, fasste er die Stimmung im Stadtrat zusammen. Einstimmig votierten die Räte dafür, von weiteren Ausbaumaßn­ahmen abzusehen.

Für die Kommunalwa­hl, die im kommenden März stattfinde­t, wurde Erich Keller, ehemaliger Zweiter Bürgermeis­ter der Stadt, einstimmig als Wahlleiter berufen. Stellvertr­eter wird Peter Thoma von der Stadtverwa­ltung.

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