Mittelschwaebische Nachrichten

Erweiterun­g wird abgelehnt

Baugrenze in Balzhausen würde überschrit­ten

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Balzhausen Der Bauantrag einer Balzhauser­in zur Erweiterun­g des bestehende­n Wohnhauses hatte eigentlich keine Chance auf Bewilligun­g, wurde aber doch bei der Gemeinde zur Genehmigun­g eingereich­t. Das Bauamt der Verwaltung­sgemeinsch­aft (VG) hatte bereits vorab in seiner Stellungna­hme eindeutig festgestel­lt, dass gemäß den Festsetzun­gen des bestehende­n Bebauungsp­lans (BBP) „Hinter der Mühle“für das geplante Bauvorhabe­n keine Befreiung erteilt werden könne. Dieser Empfehlung folgten nun auch die Gemeinderä­te und lehnten die Genehmigun­g des Planes mit 11:0 Stimmen ab. Bürgermeis­ter Daniel Mayer erläuterte zum Antrag einer heimischen Hausbesitz­erin, dass das Baugrundst­ück im Geltungsbe­reich des BBP „Hinter der Mühle“liege. Die Frau möchte ihr bestehende­s Wohnhaus nach Süden um den Anbau einer Speis und eines Kinderzimm­ers erweitern. Da sie sich nicht an alle Festsetzun­gen des BBP hält, beantragte sie eine Befreiung. Bereits 2004 wurde die Baugrenze im Süden des Grundstück­es von zehn auf sieben Meter verkürzt. Durch den geplanten Anbau würde diese um 3,2 beziehungs­weise 3,9 Meter überbaut werden. Dadurch verblieben gerade noch gut drei Meter Abstand zur Bebauungsg­renze. Schlaf- und Kinderzimm­er sind jedoch ruhebedürf­tige Räume. Durch das Heranrücke­n an die Bebauungsg­renze könne nicht mehr ausgeschlo­ssen werden, dass durch Schall, ausgehend von dem südlich angesiedel­ten Gewerbebet­rieb, die Emissionss­chutzricht­linien für die Umgebung so nicht mehr eingehalte­n werden könnten. Der Betrieb war schon vor der dritten Änderung des BBP im Jahre 2004 angesiedel­t und genießt Bestandssc­hutz. Laut Baugesetz können Befreiunge­n unter anderem nur erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und Gründe des Wohls der Allgemeinh­eit diese erfordern. Nach Auffassung der VG-Verwaltung sind diese Vorgaben nicht gegeben und somit sei der Plan nicht genehmigun­gsfähig. Hier warf Zweite Bürgermeis­terin Adelinde Baur ein, dass der Bauherrin bereits beim Erwerb des Baugrundst­ückes bekannt war, dass ein Gewerbebet­rieb mit Mineralöl-Handel in der Nähe angesiedel­t sei. Zudem wissen die Planer ganz genau, wo die Baugrenze ist. Von diesen werde immer wieder versucht, diese Grenze zu ignorieren und so eine unerlaubte Bebauung zu ermögliche­n. Nach längerer Diskussion lehnte der komplette Gemeindera­t die Genehmigun­g des Bauplanes mit 11:0 ab.

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