Mittelschwaebische Nachrichten

Drei Eichen werden zum Problem

Eine Anliegerve­rsammlung soll entscheide­n, was mit den Bäumen geschehen soll

- VON EMIL NEUHÄUSLER

Ellzee Bedeutende gemeindlic­he Planungsvo­rhaben wie Flächennut­zungsplan, Bebauungsp­lan und Straßenaus­bau standen auf der Tagesordnu­ng des Gemeindera­ts Ellzee. Bei allen drei Projekten steht der Gemeinde das Ingenieurb­üro Thielemann & Friedrich, Dinkelsche­rben, zur Seite.

Am Rohrer Weg in Ellzee östlich der B16 gibt die Gemeinde durch die Änderung des Flächennut­zungsplans und der Aufstellun­g eines Bebauungsp­lans im Parallelve­rfahren einer heimischen Firma die Möglichkei­t der Betriebser­weiterung. Auf Empfehlung des Landratsam­tes im Rahmen der Beteiligun­g der Behörden und sonstigen Träger öffentlich­er Belange wurde im bisherigen Planungsen­twurf vorgeschri­eben, dass auf dem neuen Gewerbegeb­iet in einem Radius von 120 Metern zu der angrenzend­en Biogasanla­ge und Kompostier­anlage keine Büroräume und keine Büronutzun­g möglich sind. Das Auftreten von erheblich belästigen­den Gerüchen, wenn beide Betriebsbe­reiche in maximaler Auslastung arbeiten, konnte nicht ausgeschlo­ssen werden. Ein zwischenze­itlich erstelltes Geruchsgut­achten kommt jedoch zum Ergebnis, dass im Bebauungsp­langebiet die zulässigen Grenzwerte für Gewerbegeb­iete zu jeder Zeit sicher eingehalte­n werden können. Der Vorschlag von Diplom-Ingenieur Günther Thielemann, deshalb die 120-Meter-Limitierun­g aufzuheben, wurde vom Gemeindera­t einstimmig gutgeheiße­n. Aufgrund dieser Änderung müssen Bebauungsu­nd Flächennut­zungsplan noch einmal 14 Tage öffentlich ausgelegt werden.

Eine Korrektur ist im Bebauungsp­lan Haldenweg in Stoffenrie­d notwendig. Bei der Planung der ersten Gebäude stellte sich heraus, dass Vorgaben für Geländever­änderungen an die bestehende Topografie angepasst werden müssen. Geländeauf­füllungen bis maximal Oberkante Erdgeschos­srohfußbod­en bleiben weiterhin zulässig, ebenso Abgrabunge­n bis maximal 30 Zentimeter unter der natürliche­n Geländeobe­rfläche. Gestrichen wird jedoch der Satz, dass der Geländever­lauf gleichmäßi­g so herzustell­en ist, dass keine Böschungen oder sichtbare Stützwände mit mehr als 30 Zentimeter­n Höhe entstehen. Schließlic­h stellte Thielemann den Planungsen­twurf für den Straßenaus­bau „Am Hopfenberg“, ebenfalls in Stoffenrie­d, vor. Für den Straßenkör­per steht eine Ausbaubrei­te von fünf Metern zur Verfügung, nach Abzug der beiden Bordsteink­anten noch 4,75 Meter. Eine Wendemögli­chkeit wird mit einer Breite von 9,75 Meter realisiert. Vorhandene Hecken werden so gut wie möglich erhalten. Ein Problem stellen drei bestehende Eichen dar, welche die Straßenbre­ite über eine Länge von 15 Meter auf 3,50 Meter verengen würden. Besser gefällt Bürgermeis­ter Karl Schlosser die Alternativ­e, die Eichen, deren Lebensraum durch den Straßenbau vermutlich sowieso eingeschrä­nkt oder sogar genommen würde, zu fällen und dafür auf beiden Seiten der Straße versetzt an etwa fünf Stellen einem Baum oder Strauch zu pflanzen. Dies würde zur Verkehrsbe­ruhigung beitragen. Die letzte Entscheidu­ng soll jedoch einer Anliegerve­rsammlung vorbehalte­n werden.

Einverstän­dnis bestand, den Vereinen von Stoffenrie­d den Neubau einer Lagerhalle für Vereinsinv­entar unmittelba­r östlich des Hauser Baches zu ermögliche­n. Der Grundstück­snachbar übernimmt die Abstandsfl­äche von dem zu nahe an sein Grundstück heranrücke­ndes Gebäude, dafür erhält er das Wegerecht über das gemeindlic­he Grundstück zu seinem Areal. Für die Erstellung des Gebäudes, das eine Länge von 48 Meter und eine Breite von zwölf Meter erhält, gibt die Gemeinde einen Zuschuss von zehn Prozent. Alles Weitere wird in einem Pachtvertr­ag geregelt.

Keine große Begeisteru­ng herrscht im Gemeindera­t über die Erstellung eines Premiumwan­derweges am Günzstause­e zusammen mit der Gemeinde Waldstette­n auf Antrag der Regionalma­rketing Donautal-Aktiv. „Wer soll da wandern?“, wurde gefragt. Weiterhin wurde die Sorge geäußert, dass mit ständigen Beschwerde­n von Wanderern zu rechnen wäre. Außerdem gefällt nicht, dass Beschilder­ung und Unterhalt der Wege bei der Gemeinde verbleiben. Trotzdem entschied das Gemeindegr­emium, mitzumache­n und die anteiligen Kosten von circa 4500 Euro für Planung und Umsetzung zu übernehmen, wenn Waldstette­n die Maßnahme ebenfalls mitträgt.

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Foto: Emil Neuhäusler Was geschieht mit den Eichen, wenn die Straße „Am Hopfenweg“ausgebaut wird?

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