Mittelschwaebische Nachrichten

Strom tanken in der Tiefgarage

Eigentümer können relativ einfach eine Ladesäule einbauen. Für Mieter ist das schon schwierige­r

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Weil öffentlich­e Ladestatio­nen rar sind und es zudem praktisch und meist auch billiger ist, laden die meisten Elektroaut­o-Besitzer die Akkus über Nacht zu Hause wieder auf. Die technische­n Voraussetz­ungen zu schaffen ist für E-Autofahrer mit eigenem Haus vergleichs­weise einfach. Deutlich

schwierige­r stellt sich die Situation für Mieter, aber auch Besitzer einer Eigentumsw­ohnung in Mehrfamili­enhäusern dar.

Eine Untersuchu­ng des ADAC kommt zum Ergebnis, dass es hierzuland­e nur in vier Prozent der Tiefgarage­n Lademöglic­hkeiten gibt. Davon sind die Hälfte normale 230-Volt-Steckdosen. Damit dauert das Laden an gängigen E-AutoModell­en auch mal zwölf Stunden und länger. Viel schneller geht es mit Starkstrom und einer Ladestatio­n. Letztere muss zum Auto-Akku passen. Ladestatio­nen gibt es in Form einer fest an der Wand installier­ten Wallbox oder als mobile Ladestatio­n. In beiden Fällen ist ein 400-Volt-Starkstrom­anschluss Voraussetz­ung. Damit lässt sich ein gängiger 22 kWh-Akku in circa einer Stunde und 20 Minuten komplett aufladen.

Die Stromverso­rger sind zwar dazu verpflicht­et, Starkstrom mit entspreche­nder Leistung bereitzust­ellen. Aber damit dieser zum Ladegerät kommt, müssen unter Umständen Löcher gebohrt und Kabel verlegt werden. Zudem gilt es, den Starkstrom­anschluss mit dem Wohnungszä­hler oder, wenn das nicht möglich ist, einem zusätzlich­en Stromzähle­r zu verbinden.

Selbst wenn ein Mieter oder Wohnungsei­gentümer bereit ist, die Kosten für alle Maßnahmen aus eigener Tasche zu bezahlen, kann er scheitern. Denn für bauliche Veränderun­gen wird die Zustimmung des Vermieters beziehungs­weise die der anderen Eigentümer benötigt. Einen Rechtsansp­ruch auf eine Lademöglic­hkeit gibt es noch nicht. Letztere gilt nach der derzeit gültigen Rechtsprec­hung nicht zum Mindeststa­ndard einer Wohnung.

Besonders knifflig kann die Situation im Falle von Eigentümer­gemeinscha­ften werden. Eine Lademöglic­hkeit kann in der Regel nur bei einstimmig­em Beschluss der Miteigentü­mer installier­t werden. Und weil die Eigentümer­versammlun­g, bei der bauliche Maßnahmen beschlosse­n werden, meist nur einmal im Jahr einberufen wird, kann es noch dazu zu sehr langen Wartezeite­n kommen.

Derzeit ist geplant, den Bau von privaten Ladestatio­nen für Elektroaut­os durch Änderungen im Wohnungsei­gentumsrec­ht zu erleichter­n. Bis zum Jahresende soll ein entspreche­nder Gesetzentw­urf mit einem Rechtsansp­ruch für Wohneigent­ümer und Mieter erarbeitet werden. Die Neuregelun­gen könnten bis Ende 2020 in Kraft treten.

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Foto: ADAC Für E-Auto-Besitzer ist es praktisch, eine eigene Ladestatio­n zu haben.
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Martin Sambale ist Geschäftsf­ührer des Energie- und Umweltzent­rums Allgäu, kurz eza!

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