Mittelschwaebische Nachrichten
Gefährliche Fasern
Sanierung Asbest-Entsorger braucht Zulassung
Asbest riecht nicht, strahlt nicht, diffundiert nicht. Und lange ist es kein Problem. Doch wenn am Haus Sanierungen stattfinden, muss das Material oft auch entfernt werden. Aber: Wer umbaut, muss dann zur Entfernung einen zugelassenen Fachbetrieb beauftragen. Denn der ungeschützte Umgang mit dem Stoff ist gefährlich – und der unerlaubte Umgang damit sogar ein Straftatbestand, der mit Freiheitsstrafen oder Geldstrafen geahndet werden kann. Darauf weist der TÜV Süd hin. Die Fachfirma brauche daher den Sachkundenachweis TRGS 519.
Seit Mitte der 90er Jahre gilt zwar ein vollständiges Verwendungsverbot für Asbest. Zuvor wurde der Stoff aber in vielen Komponenten verwendet. Ab den 1930er Jahren wurde Asbest etwa in Zement, Bodenbelägen und Dachabdeckungen, aber auch bei Brandschutzklappen in Lüftungskanälen eingesetzt. Werden die Fasern eingeatmet, können sie sich in der Lunge festsetzen. Spätfolgen aus dem ungeschützten Umgang mit Asbest sind häufig Krebserkrankungen.
In der Regel gehe von fest gebundenen asbesthaltigen Baustoffen keine Gefahr aus, solange die Bauteile intakt sind, erläutert Peter Schenk, Experte für Gebäudeschadstoffe beim TÜV Süd. Werden die Stoffe aber abgeschliffen, abgebürstet, angebohrt, gesägt oder auch nur mit Druck gereinigt, lösen sich Fasern. Bei manchen Produkten geschehe das auch schon durch die natürliche Abnutzung oder durch Erschütterungen. tmn