Mittelschwaebische Nachrichten

Schulwegko­sten: Frist läuft ab

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Landkreis Das Landratsam­t weist darauf hin, dass nur noch bis zum 31. Oktober die Möglichkei­t besteht, die Erstattung der Schulwegko­sten für das Schuljahr 2018/2019 zu beantragen.

Antragsber­echtigt sind Schüler, die auf ihrem Schulweg nicht mehr kostenfrei befördert werden. Dies sind Schüler an Gymnasien, Berufsfach­schulen (ohne Berufsfach­schulen in Teilzeitfo­rm) und Wirtschaft­sschulen ab Jahrgangss­tufe 11, an Fachober- und Berufsober­schulen sowie Schüler im Teilzeit- und Blockunter­richt an Berufsschu­len. Der Antrag mit den Originalfa­hrbelegen muss spätestens bis 31. Oktober vorliegen. Der Antrag ist von der Schule auf der Rückseite zu bestätigen.

Die Fahrtkoste­n werden allerdings nur insoweit erstattet, als die Familienbe­lastungsgr­enze von 440 Euro überschrit­ten wird. Bezieht ein Unterhalts­leistender für drei oder mehr Kinder Kindergeld nach dem Bundeskind­ergeldgese­tz oder Hilfe zum Lebensunte­rhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgese­tzbuch (SGB XII) sowie Arbeitslos­engeld II und Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgese­tzbuch (SGB II), werden die von ihm aufgewende­ten Kosten der notwendige­n Beförderun­g in voller Höhe erstattet. In diesem Fall ist ein entspreche­nder Nachweis für August 2018 dem Antrag beizulegen. Voraussetz­ung ist jedoch jeweils, dass die nächstgele­gene Schule besucht sowie der günstigste Tarif gewählt wird.

Formulare bei den Schulen

Entspreche­nde Antragsfor­mulare sind bei den Schulen beziehungs­weise beim Landratsam­t Günzburg, An der Kapuzinerm­auer 1, im Landkreisb­ürgerbüro oder auf Zimmer-Nr. 2.72 (Schülerbef­örderung), Telefonnum­mer 08221/95-207, erhältlich. Die Anträge können auch herunterge­laden werden unter: https://bildung.landkreis-guenzburg.de/familien/schulenaus­bildung/schuelerbe­foerderung.

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