Mittelschwaebische Nachrichten

Ein klares Bekenntnis

- VON ULI BACHMEIER jub@augsburger-allgemeine.de

Dass Deutschlan­d bereits jetzt eines der strengsten Waffengese­tze hat, kann kein Argument gegen eine noch deutlich restriktiv­ere Handhabung sein. Der bayerische Landtag hat in dieser Debatte am Mittwoch ein klares Zeichen gesetzt. Einstimmig sprachen sich die Abgeordnet­en aller Fraktionen dafür aus, dass Waffen in den Händen von Extremiste­n nichts zu suchen haben und, mehr noch, dass ihnen auch der Umgang mit erlaubnisf­reien Waffen, wie zum Beispiel Schrecksch­usspistole­n, untersagt werden soll.

Ganz so einfach in die Praxis umzusetzen dürfte das allerdings nicht sein. Die Frage, ob jemand zu Recht als Extremist angesehen werden kann, ist alles andere als trivial. Dem Verfassung­sschutz, der als Behörde für die Beobachtun­g extremisti­scher Bestrebung­en zuständig ist, genügen hinreichen­de Anhaltspun­kte, um jemanden als möglicherw­eise gewaltbere­iten Extremiste­n in der Datei zu führen. Bewiesen ist damit aber noch gar nichts. Die Qualität eines richterlic­hen Beschlusse­s haben Feststellu­ngen der Verfassung­sschützer nicht. Und obendrein liegt es in der Natur der Sache, dass der Verfassung­sschutz nicht alle seine Quellen offenlegen kann.

Dass aus dem Bekenntnis des Landtags nun sehr schnell praktische Politik wird, ist somit vorerst nicht zu erwarten. Was jetzt schon möglich ist, das tun die Behörden bereits – insbesonde­re bei „Reichsbürg­ern“ist das bayerische Innenminis­terium konsequent vorgegange­n. Um mehr tun zu können, bräuchte es andere rechtliche Grundlagen. Und das dauert erfahrungs­gemäß seine Zeit.

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