Mittelschwaebische Nachrichten
Eigene Flächen ökologisch bewirtschaften
Mindeltal-Grüne sehen Kommunen in der Pflicht
Thannhausen Auch Städte, Gemeinden, Landkreise und Bezirke sollten die Forderungen des Volksbegehren „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern“übernehmen, fordert der Ortsverband Mindeltal – Die Grünen in einer Mitteilung an unsere Zeitung.
Schon seit 2016 beschäftigt sich der Ortsverband dem Schreiben zufolge mit der Zulässigkeit der Förderung von ökologischem Landbau durch die Gemeinden im Gebiet des Ortsverbandes. Während die BioBauern selbst, mit denen der Ortsverband in Kontakt war, eine bevorzugte Behandlung skeptisch gegenüber standen – auch viele konventionell arbeitende Landwirte stehen aufgrund der stark erhöhten Pachtpreise unter wirtschaftlichem Druck – vertraten zwei der vom Ortsverband angeschriebenen Gemeinden die Auffassung, eine Verpachtung unter Wert sei aus kommunalrechtlicher Sicht nicht zulässig, heißt es in der Mitteilung weiter. Ein Schreiben des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration, der obersten Rechtsaufsicht für die Gemeinden, habe damals diese Auffassung bestätigt.
Aus einem aktuellen Schreiben der obersten Rechtsaufsicht der Gemeinden geht nun hervor, dass die Änderung des Artikels 1a des Bayerischen Naturschutzgesetzes seit dem 24. Juli dieses Jahres als Folge des Volksbegehrens „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern“keine unmittelbare gesetzliche Grundlage für Kommunen schafft, Maßnahmen für die Artenvielfalt und zur Umsetzung des ökologischen Landschaftsbaus zu ergreifen. Es statuiert, so das Schreiben, „vielmehr als neues Ziel, die Artenvielfalt zu erhalten und zu verbessern, und enthält einen Handlungsauftrag an den Freistaat Bayern, hierauf hinzuwirken“. Diese neue Sichtweise hat Ausstrahlungswirkung auf alle kommunalen Gebietskörperschaften, aus Sicht der Rechtsaufsicht ist „es kommunalrechtlich auch zulässig, wenn ökologisch arbeitende Landwirte bei der Vergabe von kommunalen landwirtschaftlichen Grundstücken bevorzugt berücksichtigt werden oder sich die Ausschreibung nur an zertifizierte, ökologisch und nachhaltig arbeitende Landwirte richtet.
Eine Kommune könne aufgrund ihres kommunalen Selbstverwaltungsrechts grundsätzlich frei entscheiden, an wen und zu welchen Bedingungen sie ihre Grundstücke verpachten möchte, solange sie sich im Rahmen der Gesetze bewegt und sich nicht von sachfremden oder willkürlichen Erwägungen leiten lässt. Mit der Begünstigung des ökologischen Landbaus soll die Artenvielfalt erhalten und verbessert werden. Insofern ist ein sachlicher Grund für die unterschiedliche Behandlung konventionell und ökologisch arbeitender Landwirte gegeben.“Für die Gemeinden Balzhausen und Ursberg sowie den Markt Münsterhausen hat dies der Ortsverband durch entsprechende Schreiben bereits angeregt und bei der Stadt Thannhausen durch einen entsprechenden Antrag seines Ortsvorsitzenden und Stadtrats Meinhard Veth zur Behandlung im Stadtrat beantragt. Bei der Umsetzung sei „Weitsicht und Fingerspitzengefühl“gefragt, so die Sichtweise des Ortsverbands. Es komme gerade bei kleinen Gemeinden auch auf die örtlichen Verhältnisse an. Im Wesentlichen fordert der Ortsverband zunächst wenigstens eine naturnähere Bewirtschaftung kommunaler Grünflächen und bei der Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen eine kommunale Umstellungsförderung durch befristete Aussetzung der Pacht. Damit werde keinem Landwirt etwas genommen und eine Umstellung auf ökologische Landwirtschaft und damit die Natur gefördert, heißt es in der Pressemitteilung des Ortsverbands.