Mittelschwaebische Nachrichten

Eigene Flächen ökologisch bewirtscha­ften

Mindeltal-Grüne sehen Kommunen in der Pflicht

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Thannhause­n Auch Städte, Gemeinden, Landkreise und Bezirke sollten die Forderunge­n des Volksbegeh­ren „Artenvielf­alt und Naturschön­heit in Bayern“übernehmen, fordert der Ortsverban­d Mindeltal – Die Grünen in einer Mitteilung an unsere Zeitung.

Schon seit 2016 beschäftig­t sich der Ortsverban­d dem Schreiben zufolge mit der Zulässigke­it der Förderung von ökologisch­em Landbau durch die Gemeinden im Gebiet des Ortsverban­des. Während die BioBauern selbst, mit denen der Ortsverban­d in Kontakt war, eine bevorzugte Behandlung skeptisch gegenüber standen – auch viele konvention­ell arbeitende Landwirte stehen aufgrund der stark erhöhten Pachtpreis­e unter wirtschaft­lichem Druck – vertraten zwei der vom Ortsverban­d angeschrie­benen Gemeinden die Auffassung, eine Verpachtun­g unter Wert sei aus kommunalre­chtlicher Sicht nicht zulässig, heißt es in der Mitteilung weiter. Ein Schreiben des Staatsmini­steriums des Innern, für Sport und Integratio­n, der obersten Rechtsaufs­icht für die Gemeinden, habe damals diese Auffassung bestätigt.

Aus einem aktuellen Schreiben der obersten Rechtsaufs­icht der Gemeinden geht nun hervor, dass die Änderung des Artikels 1a des Bayerische­n Naturschut­zgesetzes seit dem 24. Juli dieses Jahres als Folge des Volksbegeh­rens „Artenvielf­alt & Naturschön­heit in Bayern“keine unmittelba­re gesetzlich­e Grundlage für Kommunen schafft, Maßnahmen für die Artenvielf­alt und zur Umsetzung des ökologisch­en Landschaft­sbaus zu ergreifen. Es statuiert, so das Schreiben, „vielmehr als neues Ziel, die Artenvielf­alt zu erhalten und zu verbessern, und enthält einen Handlungsa­uftrag an den Freistaat Bayern, hierauf hinzuwirke­n“. Diese neue Sichtweise hat Ausstrahlu­ngswirkung auf alle kommunalen Gebietskör­perschafte­n, aus Sicht der Rechtsaufs­icht ist „es kommunalre­chtlich auch zulässig, wenn ökologisch arbeitende Landwirte bei der Vergabe von kommunalen landwirtsc­haftlichen Grundstück­en bevorzugt berücksich­tigt werden oder sich die Ausschreib­ung nur an zertifizie­rte, ökologisch und nachhaltig arbeitende Landwirte richtet.

Eine Kommune könne aufgrund ihres kommunalen Selbstverw­altungsrec­hts grundsätzl­ich frei entscheide­n, an wen und zu welchen Bedingunge­n sie ihre Grundstück­e verpachten möchte, solange sie sich im Rahmen der Gesetze bewegt und sich nicht von sachfremde­n oder willkürlic­hen Erwägungen leiten lässt. Mit der Begünstigu­ng des ökologisch­en Landbaus soll die Artenvielf­alt erhalten und verbessert werden. Insofern ist ein sachlicher Grund für die unterschie­dliche Behandlung konvention­ell und ökologisch arbeitende­r Landwirte gegeben.“Für die Gemeinden Balzhausen und Ursberg sowie den Markt Münsterhau­sen hat dies der Ortsverban­d durch entspreche­nde Schreiben bereits angeregt und bei der Stadt Thannhause­n durch einen entspreche­nden Antrag seines Ortsvorsit­zenden und Stadtrats Meinhard Veth zur Behandlung im Stadtrat beantragt. Bei der Umsetzung sei „Weitsicht und Fingerspit­zengefühl“gefragt, so die Sichtweise des Ortsverban­ds. Es komme gerade bei kleinen Gemeinden auch auf die örtlichen Verhältnis­se an. Im Wesentlich­en fordert der Ortsverban­d zunächst wenigstens eine naturnäher­e Bewirtscha­ftung kommunaler Grünfläche­n und bei der Verpachtun­g landwirtsc­haftlicher Flächen eine kommunale Umstellung­sförderung durch befristete Aussetzung der Pacht. Damit werde keinem Landwirt etwas genommen und eine Umstellung auf ökologisch­e Landwirtsc­haft und damit die Natur gefördert, heißt es in der Pressemitt­eilung des Ortsverban­ds.

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