Mittelschwaebische Nachrichten
Immer mehr gefälschte Bayern-Tickets
Verkehr Weil derzeit viele Betrüger unterwegs sind, verschärft die Bahn ihre Kontrollen
Augsburg Sind alle Namen eingetragen, hat jeder einen gültigen Ausweis dabei und ist es wirklich schon nach neun Uhr morgens? Bei BahnLändertickets wie dem BayernTicket müssen Fahrgäste einiges beachten. Da es dabei offenbar immer wieder zu Verstößen kommt, hat die Bahn in Bayern von jetzt bis zum 27. Oktober verstärkte Kontrollen angekündigt. Ein weiterer Grund ist nach Angaben der Bahn, dass in letzter Zeit vermehrt gefälschte Tickets in Umlauf gekommen seien. Hier ermittelt die Bundespolizei. Wie ein Bahnsprecher auf Nachfrage sagte, werde in etwa 1400 Fällen ermittelt.
Neben den Zügen der Deutschen Bahn sind auch die Bayerische Regiobahn (BRB), die Bayerische Oberlandbahn (BOB) und die Meridian-Züge von den verstärkten Kontrollen betroffen.
Nach Angaben der Betreiber von BRB, BOB und Meridian seien die Ländertickets für die Bahn eine wichtige Einnahmequelle mit einem Jahresumsatz von über 100 Millionen Euro. Durch bewussten und unbewussten Missbrauch der Spartickets komme es jedoch zu Einnahmeverlusten – deshalb wird nun häufiger kontrolliert. Es sei es laut Bahn denkbar, dass diese rabattierten Angebote aus Kostengründen mittelfristig nicht mehr angeboten werden können.
Konkrete Pläne, das BayernTicket abzuschaffen, gibt es nach Angaben eines Bahnsprechers auf Anfrage unserer Redaktion aber nicht. Sowohl die Bahn als auch der Freistaat Bayern hätten großes Interesse daran, dass Kunden mit attraktiven Tarifen und möglichst wenig Tarifgrenzen durchs Land reisen können.
Das Bayern-Ticket für die zweite Klasse kostet aktuell 25 Euro, pro Mitfahrer kommen dann noch sieben Euro dazu. Maximal können fünf Personen mit einem Bayern-Ticket fahren. Die Zahl der Mitfahrer muss allerdings vorab angegeben werden, das Ticket ist auch nicht übertragbar. Deshalb müssen die Namen der Reisenden von Anfang an auf der Fahrkarte eingetragen werden. Alle Mitfahrer müssen außerdem einen gültigen Ausweis vorzeigen können.