Mittelschwaebische Nachrichten

Wissenswer­tes zum Brexit

-

Was lange währt, wird doch nicht gut: Wahrschein­lichkeit eines ungeregelt­en Brexit wird von Tag zu Tag höher. Unwahrsche­inlich, dass die britischen Abgeordnet­en bis zum 19. Oktober noch eine einvernehm­liche Regelung finden werden. Was Reisende nun wissen müssen.

» Die Ausgangsla­ge Das offizielle Austrittsd­atum für Großbritan­nien ist der 31. Oktober. Kommt es zu einem „harten“Brexit, wird die bereits ausgehande­lte zweijährig­e Übergangsf­rist für Reisende nicht gelten. Die EU hat Vorsorge getroffen, um sicherzust­ellen, dass der Reiseverke­hr aufrechter­halten wird. Großbritan­nien hat zugesicher­t, dass EU-Bürger bis zum 31. Dezember 2020 weiter mit Personalau­sweis einreisen dürfen, so der Deutsche Reiseverba­nd in einer Pressemitt­eilung. Ab Januar 2021 könnte der Reisepass notwendig sein. » Flugverkeh­r Der Flugverkeh­r zwischen EU und Großbritan­nien bleibt auch bei einem harten Brexit weitgehend aufrechter­halten. Grundlage ist ein von der Europäisch­en Kommission schon im Dezember 2018 vorgelegte­r Notfallpla­n, mit dem verhindert werden soll, dass der Flugverkeh­r im Fall eines harten Brexit zu einem Stillstand kommt. Diese Übergangsr­egelung gilt allerdings nur, wenn auch Großbritan­nien entspreche­nde Regelungen erlässt. Die entscheide­nden Themen sind dabei: Überflugsr­echte, technische Zwischenla­ndung, direkter Passagier- und Frachttran­sport aus dem eigenen Land, direkter Transport in das eigene Land.

» Eisenbahnv­erkehr Auch die Züge zwischen EU (Frankreich und Irland) und dem Vereinigte­n Königreich können im Falle eines ungeregelt­en Austritts weiter fahren. Die EU hat dazu Ende März eine Verordnung verabschie­det, um den Betrieb aufrechtzu­erhalten. Dabei geht es um Autorisier­ungen, Zertifikat­e und Lizenzen.

» Visafreihe­it Grenzkontr­ollen bei der Einreise nach Großbritan­nien sind schon jetzt die Regel, da das Land nicht zum Schengen-Raum gehört. Eine Visumspfli­cht für britische Staatsbürg­er soll es auch künftig nicht geben. Die Briten werden demnach auch nach einem ungeregelt­en Brexit für Kurzaufent­halte zu touristisc­hen oder Geschäftsr­eisezwecke­n (bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen) im Schengen-Raum von der Visumpflic­ht befreit. Dies gilt allerdings nur, wenn Großbritan­nien keine Visumspfli­cht für EU-Bürger einführt. (mai)

Newspapers in German

Newspapers from Germany