Mittelschwaebische Nachrichten
Wissenswertes zum Brexit
Was lange währt, wird doch nicht gut: Wahrscheinlichkeit eines ungeregelten Brexit wird von Tag zu Tag höher. Unwahrscheinlich, dass die britischen Abgeordneten bis zum 19. Oktober noch eine einvernehmliche Regelung finden werden. Was Reisende nun wissen müssen.
» Die Ausgangslage Das offizielle Austrittsdatum für Großbritannien ist der 31. Oktober. Kommt es zu einem „harten“Brexit, wird die bereits ausgehandelte zweijährige Übergangsfrist für Reisende nicht gelten. Die EU hat Vorsorge getroffen, um sicherzustellen, dass der Reiseverkehr aufrechterhalten wird. Großbritannien hat zugesichert, dass EU-Bürger bis zum 31. Dezember 2020 weiter mit Personalausweis einreisen dürfen, so der Deutsche Reiseverband in einer Pressemitteilung. Ab Januar 2021 könnte der Reisepass notwendig sein. » Flugverkehr Der Flugverkehr zwischen EU und Großbritannien bleibt auch bei einem harten Brexit weitgehend aufrechterhalten. Grundlage ist ein von der Europäischen Kommission schon im Dezember 2018 vorgelegter Notfallplan, mit dem verhindert werden soll, dass der Flugverkehr im Fall eines harten Brexit zu einem Stillstand kommt. Diese Übergangsregelung gilt allerdings nur, wenn auch Großbritannien entsprechende Regelungen erlässt. Die entscheidenden Themen sind dabei: Überflugsrechte, technische Zwischenlandung, direkter Passagier- und Frachttransport aus dem eigenen Land, direkter Transport in das eigene Land.
» Eisenbahnverkehr Auch die Züge zwischen EU (Frankreich und Irland) und dem Vereinigten Königreich können im Falle eines ungeregelten Austritts weiter fahren. Die EU hat dazu Ende März eine Verordnung verabschiedet, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Dabei geht es um Autorisierungen, Zertifikate und Lizenzen.
» Visafreiheit Grenzkontrollen bei der Einreise nach Großbritannien sind schon jetzt die Regel, da das Land nicht zum Schengen-Raum gehört. Eine Visumspflicht für britische Staatsbürger soll es auch künftig nicht geben. Die Briten werden demnach auch nach einem ungeregelten Brexit für Kurzaufenthalte zu touristischen oder Geschäftsreisezwecken (bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen) im Schengen-Raum von der Visumpflicht befreit. Dies gilt allerdings nur, wenn Großbritannien keine Visumspflicht für EU-Bürger einführt. (mai)