Mittelschwaebische Nachrichten
Druck im Kessel
Die Akademie und der Fall Siegfried Mauser
München Die Musikabteilung der Bayerischen Akademie der Schönen Künste hat beschlossen, dass der erste Schritt zu einem Ausschlussverfahren gegen das Mitglied Siegfried Mauser eingeleitet wird: Abstimmung bis 6. November zur Beantragung des Ausschlussverfahrens. Der Pianist, Musikwissenschaftler und ehemalige Münchner Musikhochschulpräsident war Anfang Oktober rechtskräftig wegen dreifacher sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden.
Unterdessen ist die Sängerin Brigitte Fassbaender, Mitglied der 44-köpfigen Akademie, in ihren Überlegungen schon weiter: Sollte im Ausschlussverfahren selbst – so es tatsächlich eingeleitet würde – jene Dreiviertelmehrheit, die zum Ausschluss Mausers nötig ist, nicht erreicht werden, dann werde sie selbst die Akademie verlassen. Diese hätte in diesem Fall „ihren Nimbus des vorbildlichen und fundierten Umgangs mit den Schönen Künsten auch im Sinne der Integrität ihrer Mitglieder für mich verloren“, erklärte sie gegenüber dem Bayerischen Rundfunk.
Parallel zur Einleitung eines möglichen Ausschlussverfahrens hat die Musikabteilung der Akademie soeben erklärt, dass sich zu keinem Zeitpunkt ein Akademie-Mitglied in seiner Eigenschaft als Amtsträger über den Fall Mauser geäußert habe.
Dies dürfte in der Öffentlichkeit anders angekommen sein: Im Mai 2016 veröffentlichte die Süddeutsche Zeitung einen Leserbrief, der ausgewiesen war mit „Michael Krüger, Präsident der Bayerischen Akademie der Schönen Künste“, und darüber spekulierte, dass eine andere, weitere Klage wegen sexueller Nötigung gegen Mauser auf einen Racheakt oder auf ein Komplott schließen lasse. Krüger betrachtete seinerzeit das Urteil – 15 Monate auf Bewährung – als „Blamage für die Justiz“. Einzig mögliches Urteil sei der Freispruch gewesen.