Mittelschwaebische Nachrichten

Wer zahlt für kranke Streunerka­tze?

Justiz Ein verletzter, herrenlose­r Kater wird bei einer Tierärztin abgegeben. Ein Gericht hat nun entschiede­n, wer für die Behandlung aufkommen muss. Das Urteil ist auch für Privatleut­e interessan­t

- VON MORITZ BAUMANN

Würzburg Das Verwaltung­sgericht Würzburg hat am Montag entschiede­n, dass eine Tierärztin aus dem Landkreis Haßberge die Behandlung eines herrenlose­n Katers selbst zahlen muss. Das Tier wurde vor eineinhalb Jahren schwer verletzt in Ebern gefunden und in ihrer Praxis abgegeben. Den Besitzer konnte die Medizineri­n mangels eines entspreche­nden Chips nicht ausfindig machen, trotzdem behandelte sie den Kater.

Nach Ansicht der Tierärztin sind die Kommunen für die Betreuung von Fundtieren zuständig, weshalb sie die Behandlung­skosten von rund 500 Euro der Verwaltung­sgemeinsch­aft Ebern in Rechnung stellte. Die Gemeinde allerdings weigerte sich zu zahlen. Das wollte sich die Tierärztin nicht gefallen lassen und zog vor Gericht. Die Kammer wies die Klage der Veterinäri­n nun mit der Begründung zurück, dass sie den Kater nicht unverzügli­ch, sondern erst nach vier Tagen Behandlung der zuständige­n Tierschutz­initiative im Landkreis Haßberge übergeben habe. Laut Gericht könne die Kommune nur zur Kasse gebeten werden, wenn das Tier in der Verwaltung abgegeben wird oder der Tierarzt die Behandlung direkt am nächsten Werktag meldet. Die Richter folgen damit der Argumentat­ion der Verwaltung­sgemeinsch­aft.

Ausschlagg­ebend war laut Gericht darüber hinaus, dass die Katze nicht operiert, sondern nur „schmerzfre­i gestillt“und „am Leben erhalten“worden war. Die Tierärztin hatte die Katze lediglich mit Infusionen versorgt. Andernfall­s hätte man eine höhere Dringlichk­eit ablesen und möglicherw­eise einer Kostenüber­nahme zustimmen können.

Im Sachberich­t des Gerichts heißt es, eine Mitarbeite­rin der Tierschutz­initiative habe bei der Abholung der Katze den Eindruck gehabt, „das Tier sei bewusst länger am Leben gehalten worden, um Mehreinnah­men zu erzielen. Dies sei nicht im Sinne des Tierschutz­es“und keine „fachgerech­te Behandlung“. Die Ärztin bestreitet den Vorwurf. Der Kater musste später eingeschlä­fert werden.

Für Menschen, die ein herrenlose­s Tier finden, ist das Urteil ein weiterer Hinweis, an wen sie sich am besten wenden können. 2018 urteilte bereits das Bundesverw­altungsger­icht in mehreren Fällen, dass Gemeinden nicht zahlen müssen, wenn die Tiere nicht direkt bei ihnen abgeliefer­t werden.

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Was tun, wenn man eine verletzte Katze findet? Darüber ist im Landkreis Haßberge ein Streit entbrannt, den nun ein Gericht beendet hat. Symbolfoto: Alexander Kaya

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