Mittelschwaebische Nachrichten
Riesenstrafe für illegales Archiv
Deutsche Wohnen soll 14 Millionen zahlen
Berlin Die Berliner Datenschutzbeauftragte hat einen Bußgeldbescheid in Millionenhöhe gegen den Immobilienkonzern Deutsche Wohnen erlassen. Nach derzeitigem Kenntnisstand handele es sich bei dem Betrag von 14,5 Millionen Euro um das bisher höchste Bußgeld in Deutschland auf Grundlage der Datenschutzgrundverordnung DSGVO, teilte die Behörde mit. Teils Jahre alte persönliche Daten von Mietern und Mieterinnen wie Sozial- und Krankenversicherungsdaten, Arbeitsverträge oder Informationen über ihre finanziellen Verhältnisse hätten im Archiv des Unternehmens noch immer eingesehen und verarbeitet werden können.
Bereits im Juni 2017 sei festgestellt worden, dass das Unternehmen personenbezogene Daten von Mietern in einem Archivsystem gespeichert habe, bei dem nicht mehr erforderliche Daten gar nicht gelöscht werden konnten, erklärte die Behörde am Dienstag. Bis zu einer Untersuchung vor Ort im März dieses Jahres habe sich an dem Zustand trotz Aufforderung kaum etwas geändert. Der am 30. Oktober erlassene Bußgeldbescheid ist noch nicht rechtskräftig. Deutsche Wohnen will dagegen gerichtlich vorgehen.
Bei der Festsetzung der Höhe des Bußgelds sei für das Unternehmen nachteilig ausgelegt worden, dass es die beanstandete Archivstruktur bewusst angelegt und die betroffenen Daten über einen langen Zeitraum unzulässig verarbeitet habe, betonte die Datenschutzbehörde. Zudem verhängten die Datenschützer noch weitere Bußgelder zwischen 6000 und 17 000 Euro wegen unzulässiger Speicherung von personenbezogenen Daten von Mieterinnen und Mietern in 15 konkreten Fällen. Zur Berechnung der Höhe sei unter anderem der weltweit erzielte Vorjahresumsatz des Unternehmens herangezogen worden, hieß es. Die Deutsche Wohnen SE habe für 2018 einen Jahresumsatz von über einer Milliarde Euro erzielt, demnach könne das Bußgeld bis zu 28 Millionen Euro betragen.