Mittelschwaebische Nachrichten
Juristische Aufräumarbeiten
Prozess Beim Bau einer Autobahnbrücke stirbt ein Arbeiter. Die Antwort auf die Frage, wer die Schuld trägt, ist schwierig
Schweinfurt Für die Leute auf dem Bau war es eine Art GAU – also der größte, anzunehmende Unfall: 1500 Tonnen Beton hatten sie schon gegossen, um die Schraudenbach-Talbrücke auf der A7 bei Werneck (Unterfranken) ein Stück voranzubringen. Dann gab ein Joch des provisorischen Traggerüstes nach. 13 Menschen wurden mit den Bauteilen aus Beton, Holz und Stahl 22 Meter mit in den Abgrund gerissen. Ein 38 Jahre alter Arbeiter aus Kroatien starb. 14 weitere Menschen wurden zum Teil erheblich verletzt, erlitten Wirbelbrüche, Augenschäden und – im Angesicht des Grauens – psychische Traumata.
Die 1. Strafkammer am Landgericht Schweinfurt versucht nun seit Mittwoch, die Frage aller Fragen zu klären: Wer ist schuld an dem folgenreichen Unglück? Waren es die Planer, wie die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage, auf dem Gutachten einer Bausachverständigen fußend, vermutet? Oder lieferten die Baufirmen die Ursache für den Einsturz, weil sie sich nicht exakt an die Planungen hielten? Das ist die Sichtweise der Verteidigung. Dem Gericht steht ein langwieriges, komplexes Verfahren bevor.
Auch wenn es um fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung in 14 Fällen geht, sitzen auf der Anklagebank keine typischen Kriminellen, die etwa in Handschellen vorgeführt werden müssen. Neben einer Schar von Verteidigern nehmen hoch angesehene Akademiker Platz, einer von ihnen ist Professor der Universität Stuttgart und war selbst schon wiederholt als Sachverständiger in gerichtlichen Angelegenheiten aktiv.
Angeklagte, Gutachter, Zeugen: Sie alle kennen die Materie, über die da viele Stunden lang diskutiert wird, die Planunterlagen, die per Videobeamer auf die Leinwand geworfen werden, die Fachbegriffe, die durch den Gerichtssaal fliegen viel besser, als Richter und Anwälte. Es geht um Turmjoche und Vertikalkräfte, um Knicksteifen und Doppel-U-Profile.
Einer der Ingenieure war für ein ortsansässiges Unternehmen maßgeblich mit der Planung des Gerüsts an der Brücke betraut. Er argumentiert zu Beginn am Mittwoch in Schweinfurt, die ausführenden Baufirmen hätten sich nicht in jedem Punkt an seine Planungen gehalten. Wäre dies geschehen, wäre das Gerüst nicht eingestürzt. Er bedauere zutiefst das geschehene Unglück. „Aber ich weise eine Mitverantwortung an dem Einsturz zurück“, sagte er vor Gericht. Die Ursache für das Unglück sei also in der Bauausführung, nicht in den baustatischen Planungen zu suchen. In der Planung aufgeführte Bauteile seien nicht eingebaut worden, die Baufirma habe in die falsche Richtung betoniert und so die Reibung verringert, außerdem seien die falschen Rohre beim Bau des Traggerüstes verwendet worden.
Ein Gerüstbauer beteuert im Zeugenstand, sein Unternehmen habe sich exakt an die Pläne gehalten – und muss mehrmals zurückgepfiffen werden, als er seine eigenen Theorien zur Unglücksursache anstellen will, statt in der Erinnerung dessen zu kramen, was an jenem Juni-Nachmittag vor mehr als drei Jahren tatsächlich geschehen ist. Nach Auffassung der Verteidigung erscheint es denkbar, dass die Staatsanwaltschaft weitere Ermittlungen gegen zusätzliche Tatverdächtige aufnehmen muss – sprich: Bauleute. Auch der Gerüstbauer müsse aufpassen, dass er sich nicht selbst belaste, warnt das Gericht.
Die Anklagebehörde schloss zum Prozessauftakt weitere Ermittlungen nicht aus, bislang gebe es aber noch zu wenige ausreichende Anhaltspunkte.