Mittelschwaebische Nachrichten
Apotheke: Landratsamt nimmt Stellung
Behörde muss verfügte Schließung begründen
Jettingen-Scheppach/Günzburg Das Günzburger Landratsamt will als Aufsichtsbehörde der Apotheken im Landkreis dem Betreiber der St.Martins-Apotheke in JettingenScheppach die Betriebserlaubnis entziehen. Das Amt hält ihn für nicht zuverlässig (wir berichteten mehrfach). Der Zeitpunkt für die Schließung – sechs Wochen ab Zustellung des Bescheides – wäre jetzt eigentlich gekommen. Doch so schnell geht das nicht.
Ob das Ansinnen überhaupt verwirklicht wird – darüber entscheidet das Verwaltungsgericht Augsburg. Dem liegt inzwischen der Eilantrag vor, den der Rechtsanwalt des Apothekers an das Gericht geschickt hat. Der Antrag wendet sich gegen die Sofortschließung. Inhaltlich wolle das Gericht dazu derzeit nichts sagen, hieß es am Mittwoch auf Nachfrage. Das Landratsamt Günzburg ist aber um eine Stellungnahme gebeten worden – ohne Fristsetzung. „Es ist ja im Sinne des Landratsamtes, zeitnah darauf zu reagieren“, sagt Wolfgang Miller, der Sprecher des Verwaltungsgerichts. Die erste Kammer des Gerichts wird – wenn alle erforderlichen Stellungnahmen eingegangen sind und nach sorgfältiger Prüfung – durch Beschluss entscheiden, also ohne mündliche Verhandlung.
Dagegen könnten die Verfahrensbeteiligten Rechtsmittel einlegen. Über die Rechtmäßigkeit einer möglichen Beschwerde würde dann der Verwaltungsgerichtshof München entscheiden – ebenfalls im schriftlichen Verfahrensweg.