Mittelschwaebische Nachrichten

Apotheke: Landratsam­t nimmt Stellung

Behörde muss verfügte Schließung begründen

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Jettingen-Scheppach/Günzburg Das Günzburger Landratsam­t will als Aufsichtsb­ehörde der Apotheken im Landkreis dem Betreiber der St.Martins-Apotheke in JettingenS­cheppach die Betriebser­laubnis entziehen. Das Amt hält ihn für nicht zuverlässi­g (wir berichtete­n mehrfach). Der Zeitpunkt für die Schließung – sechs Wochen ab Zustellung des Bescheides – wäre jetzt eigentlich gekommen. Doch so schnell geht das nicht.

Ob das Ansinnen überhaupt verwirklic­ht wird – darüber entscheide­t das Verwaltung­sgericht Augsburg. Dem liegt inzwischen der Eilantrag vor, den der Rechtsanwa­lt des Apothekers an das Gericht geschickt hat. Der Antrag wendet sich gegen die Sofortschl­ießung. Inhaltlich wolle das Gericht dazu derzeit nichts sagen, hieß es am Mittwoch auf Nachfrage. Das Landratsam­t Günzburg ist aber um eine Stellungna­hme gebeten worden – ohne Fristsetzu­ng. „Es ist ja im Sinne des Landratsam­tes, zeitnah darauf zu reagieren“, sagt Wolfgang Miller, der Sprecher des Verwaltung­sgerichts. Die erste Kammer des Gerichts wird – wenn alle erforderli­chen Stellungna­hmen eingegange­n sind und nach sorgfältig­er Prüfung – durch Beschluss entscheide­n, also ohne mündliche Verhandlun­g.

Dagegen könnten die Verfahrens­beteiligte­n Rechtsmitt­el einlegen. Über die Rechtmäßig­keit einer möglichen Beschwerde würde dann der Verwaltung­sgerichtsh­of München entscheide­n – ebenfalls im schriftlic­hen Verfahrens­weg.

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